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21.02.2024 Die kleine See-Post

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Nummer 01/02

Nummer 01/02 Die kleine Seepost Seite 6 untersuchung Mai 2012“ von INGEO Mayle & Zimmermann Partnerschaft vom 15.06.2012 (zur Einführung und Veranlassung, zur Vorgehensweise, zur Stichtagsmessung und Grundwasserfließrichtung, zu den Ergebnissen der chemischen Untersuchungen, zur Bewertung und zur weiteren Vorgehensweise). – Berechnungen Hochwasserstand/ -abfluss Bauvorhaben Bodan Werft - Bereich Hotel in Kressbronn a. B. der Fugro Germany Land GmbH in der Fassung vom 09.11.2023 (zu Grundlagen, zu Hydrologie und Randbedingungen, zur Aktualisierung des 2D-Strömungsmodells/ Aktualisierung des Terrains, zur hydraulischen Modellierung, zum Verschnitt des HQ100-Wasserstands des Bodensees mit dem Geländemodell und zur Retentionsraumbilanzierung durch die geplanten Änderungen im Bereich des Bodan-Hotels). – Hotelstandortprüfung, Gemeinde Kressbronn, Schwäbischer Bodensee. Überarbeitete und ergänzte Version durch Prof. Dr. Heinrich R. Lang und Diplom-Betriebswirt Bertram Dorner in der Fassung vom November 2021 (zu Aussagen im touristischen Zukunftskonzept zum Schwäbischen Bodensee bezüglich der Hotellerie mit Berücksichtigung relevanter Aussagen zu Gastronomie-, Wellness- und Tagungseinrichtungen und zur Standortdiskussion). – Kurzbericht über die Begehung des Geländes der Bodanwerft Kressbronn (und Umgebung) zur Erfassung von Vorkommen der FFH-Moosart Orthotrichum rogeri am 23.8.2016 (zur Erfassung von Vorkommen der FFH-Art Orthotrichum rogeri). – Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan „Bodan Werft - Bereich Hotel“ der Sieber Consult GmbH in der Fassung vom 30.11.2023 (zu den Gewerbelärmemissionen (Anlieferung, Parknutzung, Nutzung der Freiflächen) aus dem Plangebiet in die Umgebung und den Freizeitlärmimmissionen aus dem Strandbad und den notwendigen Schutzmaßnahmen innerhalb des Plangebietes). – Überarbeitetes Verkehrsgutachten der BERNARD Gruppe „Verkehrsuntersuchung Bodanstraße – Seestraße“ in der Fassung vom 03.12.2021 (zu KfZ-Neuverkehrsaufkommen, zur verkehrlichen Situation im Bereich des Hotels zu konzeptionellen Ansätzen). Hinweis: Die einschlägigen DIN-Normen, auf denen in den Festsetzungen verwiesen wird, stehen bei der Gemeinde Kressbronn a. B. (Hauptstraße 19, 88079 Kressbronn a. B.) im Rahmen der förmlichen Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB zur Einsicht zur Verfügung. Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (thomas.feick@kressbronn.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gem. § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Parallel mit der Veröffentlichung findet die erneute Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB auf Grund von § 4a Abs. 2 BauGB statt. Da es sich um eine erneute Veröffentlichung des Entwurfes handelt wird darauf hingewiesen, dass gem. § 4a Abs. 3 BauGB in Bezug auf die Änderungen oder Ergänzungen und ihre möglichen Auswirkungen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wird. Diese sind im Einzelnen: – Aktualisierung der Rechtsgrundlagen unter Ziffer 1 und im Satzungstext – Ergänzung der Festsetzung zu Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft unter Ziffer 2.17 – Streichung der Ausnahme einer Dachbegrünung auf Dachflächen für Photovoltaik- und Solaranlagen unter Ziffer 2.23 – Streichung des Rundblättrigen Baumwürgers „Celastrus orbiculatus“ aus der Pflanzliste zur Fassadenbegrünung unter Ziffer 2.24 – Ergänzung der Festsetzung zur Pflanzbindung unter Ziffer 2.25 – Überarbeitung der Zuordnung von Flächen und/oder Maßnahmen zum Ausgleich unter Ziffer 3 – Ergänzung der nachrichtlichen Darstellung der festgesetzten Überschwemmungsflächen für hundertjährige Hochwasserereignisse (HQ100) des Nonnenbachs unter Ziffer 5.3 – Nachrichtliche Darstellung der festgesetzten Überschwemmungsflächen für hundertjährige Hochwasserereignisse (HQ100) des Bodensees unter Ziffer 5.5 und in der Planzeichnung – Ergänzung des Hinweises zum Vogelschutz unter Ziffer 6.9 – Ergänzung des Hinweises zum Brandschutz unter Ziffer 6.19 – Aufnahme eines Hinweises zum Hochwasserschutz unter Ziffer 6.20 – Überarbeitung der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung unter Ziffer 9.2.4.18 ff. – Ergänzung der Begründung Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem LDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Kressbronn a. B., 21. Dezember 2023 gez. Daniel Enzensperger Bürgermeister Schwimm mal wieder... ... im Hallenbad Kressbronn a. B. Öffnungszeiten: Dienstag: Mittwoch: 09:45 – 11:00 Uhr und 17:00 – 20:00 Uhr 15:00 – 21:00 Uhr (Familien- und Senioren-Badetag) Donnerstag: 09:45 – 11:00 Uhr und 16:00 – 20:00 Uhr Freitag: Samstag: 16:00 – 19:00 Uhr 09:00 – 12:00 Uhr (nur von Oktober bis April)

Nummer 01/02 Die kleine Seepost Seite 7 Aus dem Gemeinderat Dritte Auslegung und Veröffentlichung für den Bebauungsplan „Bodan-Werft – Bereich Hotel“ beschlossen Zwischen dem heutigen Bodan-Areal und dem Naturstrandbad soll ein Hotel entstehen. Im Jahr 2016 wurde dazu ein Bebauungsplanverfahren eingeleitet. Nach mehreren Entwürfen hat man sich zwischenzeitlich darauf geeinigt, einen Angebotsbebauungsplan für ein Hotel vorzusehen. In den letzten Jahren mussten Verfahrenshindernisse ausgeräumt und weitere Planungsgrundlagen geschaffen werden, weshalb man bei dem Projekt nicht vorankam. Im Rahmen der 2. Auslegung hatte insbesondere das Regierungspräsidium Tübingen den Abschluss eines raumordnerischen Vertrages gefordert, der eine Hotelbebauung für Tourismuszwecke sicherstellen sollte. Regierungspräsidium und Investor haben diesen Vertrag inzwischen unterzeichnet. Der Gemeinderat hatte nun in der Sitzung am 20. Dezember über seine Zustimmung zum raumordnerischen Vertrag sowie die 3. Auslegung und Veröffentlichung des Planentwurfs zu beraten. Der Gemeinderat betonte, dass dort ausschließlich ein Hotel entstehen solle und keine andere Nutzung vorgesehen sei. Bürgermeister Enzensperger informierte, dass für eine anderweitige Nutzung eine Änderung des Bebauungsplans notwendig sei und hierzu die Gemeinde, das Landratsamt und das Regierungspräsidium die Zustimmung erteilen müssten. Nach kurzer Diskussion stimmte der Gemeinderat mehrheitlich dem Vertrag und der 3. Auslegung zu. Regionalwerk berichtet über Jahresergebnisse 2022 – Gesellschaftsvertrag wird geändert Die Gemeinde Kressbronn a. B. ist mit 8 % am Regionalwerk Bodensee beteiligt. Aus diesem Grund muss der Gemeinderat den Jahresabschlüssen und der Gewinnverwendung zustimmen. In der letzten Gemeinderatssitzung präsentierte die Geschäftsführung des Regionalwerks daher die Jahresergebnisse für 2022. Bei Gesamtgewinnen von 2,5 Mio. Euro entfällt auf die Gemeinde ein Betrag von 204.413,83 Euro, wovon jedoch nur 118.933,12 Euro ausgeschüttet und der Rest thesauriert wird, also im Unternehmen verbleibt. Neben der Gewinnverwendung hatte der Gemeinderat auch über eine Änderung des Gesellschaftsvertrages zu beraten. Dieser sollte insbesondere zur Einführung von Genussscheinen sowie zur Verbesserung der digitalen Gremienarbeit geändert werden. Baubeschluss zur Erweiterung des Parkschulzentrums gefasst Die Gemeinde Kressbronn a. B. beabsichtigt neben der derzeitigen Modernisierung und Sanierung des Bestandsgebäudes eine bauliche Weiterentwicklung des Bildungszentrums Parkschule. Das Gebäude soll um weitere Klassen- und Differenzierungsräume, vor allem für das Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) und die Werkrealschule, ergänzt werden. Im SBBZ erhalten Kinder und Jugendliche, die einen besonderen Förderbedarf im Bereich Lernen haben, ein individuell abgestimmtes Unterrichts- und Bildungsangebot. Dadurch kann den Schülerinnen und Schülern eine größtmögliche Aufmerksamkeit gegeben und Teilhabe ermöglicht werden. Nach einem Gemeinderatsbeschluss vom Februar 2020 hat das Regierungspräsidium der Erweiterung des Sonderpädagogischen Bildungszentrums (SBBZ) bis zur Klassenstufe 9 zugestimmt. Bisher wurden die Schülerinnen und Schüler nur bis Klasse sechs unterrichtet und mussten dann die Schule wechseln. Durch die Ergänzung der Schule um weitere Klassen- und Differenzierungsräume im SBBZ werden weitere Klassenzimmer benötigt. Geplant ist ein Erweiterungsbau, der den Raummangel abdecken soll. Dadurch wird gewährleistet, dass die Schülerinnen und Schüler, aber auch die Lehrerschaft genügend Räume haben, um den Schulalltag zu gestalten. Die aktuelle Planung des Erweiterungsbaus sieht eine Schaffung von 1.161,79 m 2 Programmfläche vor. Mit der Planung liegt man in dem ermittelten und somit auch förderfähigen Fehlbedarf an Programmfläche des Regierungspräsidiums Tübingens. Für den Erweiterungsbau rechnet die Gemeinde mit Kosten in Höhe von ca. 9 Mio. Euro, vom Land wird eine Förderung in Höhe von 2,9 Mio. Euro aus der Schulbauförderung und 0,5 Mio. Euro aus dem Ausgleichstock erwartet. Die Gemeinde geht davon aus, dass über den Förderantrag bis Ende 2024 entschieden wird. Rechnet man mit einer Bauzeit von ca. zwei Jahren, könnte der Erweiterungsbau im Schuljahr 2028/2029 in Betrieb genommen werden. Der Gemeinderat hat den Beschluss einstimmig gefasst. Bauleistungen für Kinder- und Familienzentrum sowie Wohnhaus mit Gewerbeeinheit im Umfang von 7,4 Mio. Euro vergeben Die Gemeinde baut im neuen Baugebiet Bachtobel ein Kinderund Familienzentrum mit fünfgruppiger Kinderbetreuungseinrichtung, Familientreff, Gemeindearchiv und zwölf kommunalen Mietwohnungen. Direkt daneben soll ein kommunales Mietwohngebäude mit fünfzehn Mietwohnungen und einer kleinen Gewerbeeinheit entstehen. Für beide Gebäude werden die Bauleistungen gemeinsam ausgeschrieben. Die Gemeinde erhofft sich dadurch Kosteneinsparungen und Synergien beim Bau. Ausgeschrieben wurden nun die Gewerke Rohbau, Aufzug, Sanitär, Elektro, Heizung und Lüftung bei einer Kostenberechnung von 8,5 Mio. Euro. Die Submission ergab Angebote im Umfang von 7,4 Mio. Euro, womit die Vergabe rund 1,1 Mio. Euro hinter der Kostenberechnung zurückbleibt. Bürgermeister Daniel Enzensperger betonte in der Sitzung, dass der zeitgleiche Bau beider Gebäude die richtige Entscheidung gewesen sei. Der Gemeinderat hat die Bauleistung einstimmig vergeben. Gemeinderat hat Dienstleistungen zur Umstellung auf LED-Straßenbeleuchtung vergeben Die Gemeinde Kressbronn a. B. hat bereits über 50 % der Straßenbeleuchtung auf LED umgestellt. Die restlichen Straßenbeleuchtungen sollen im Laufe des kommenden Jahres auf LED

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