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21.02.2024 Die kleine See-Post

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Nummer 01/02

Nummer 01/02 Die kleine Seepost Seite 4 Aufgrund einer Bettanzahl von jeweils insgesamt 100 bis weniger als 300 oder einer Gästezimmeranzahl von jeweils insgesamt 80 bis weniger als 200, wurde gem. Anlage 1, Ziffer 18.1.2 des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetztes (UVPG) eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gem. § 7 Abs. 1 S. 1 UVPG durchgeführt. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und werden mit ausgelegt: – Umweltbericht in der Fassung vom 24.11.2023 (Ausführungen zu den Themen: Beschreibung der Ziele des Umweltschutzes aus anderen Planungen, die sich auf den Planbereich beziehen (Regionalplan; Flächennutzungsplan; Natura 2000-Gebiete; weitere Schutzgebiete/Biotope); Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf der Grundlage der Umweltprüfung; darin die Bestandsaufnahme sowie Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nicht- Durchführung bzw. Durchführung der Planung und deren Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt; Boden, Geologie; Wasser; Wasserwirtschaft, Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität; Landschaftsbild; Mensch, Kulturgüter und Erneuerbare Energien sowie eine Beschreibung der Wechselwirkungen zwischen den zuvor genannten Schutzgütern. Bewertung bei Durchführung der Planung von Wasserwirtschaft; Emissionen von Schadstoffen, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strahlung sowie der Verursachung von Belästigungen; Abfälle und ihre Beseitigung und Verwertung; eingesetzte Techniken und Stoffe; menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt; Erneuerbare Energien. Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der Auswirkungen/Abarbeitung der Eingriffsregelung. Beschreibung anderweitiger Planungsmöglichkeiten und der erheblichen nachteiligen Auswirkungen, die auf Grund der Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastrophen zu erwarten sind. Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt bei Durchführung der Planung). – Ergebnisvermerk des Termins zur frühzeitigen Behördenunterrichtung gem. § 4 Abs. 1 BauGB am 01.02.2018 im Rathaus Kressbronn a. B. (ergänzter Vermerk vom 08.03.2018) mit umweltbezogenen Stellungnahmen des Regierungspräsidiums Tübingen (zur Lage innerhalb eines Regionalen Grünzuges, Regionalplanfortschreibung, zur Lage in einem Überschwemmungsgebiet und einem FFH-Gebiet, Anmerkungen zum Artenschutzgutachten des Büros Sieber, Erfordernis einer FFH-Verträglichkeits(vor)prüfung und dem Vorkommen von Hyophila involuta im Umfeld der Planung), des Regionalverbandes Bodensee-Oberschwaben (Betroffenheit des Regionalen Grünzuges und Fortschreibung des Regionalplanes, Freihaltung des Uferbereiches im Sinne des Landesentwicklungsplanes und zum Bodenseeuferplan), des Landesamtes für Denkmalpflege (zum angrenzenden Kulturdenkmal „Bodanwerft“ und zu möglichen archäologischen Funden), des BUND Naturschutz, Ortsverband Kressbronn (zur Betroffenheit des Landschaftsschutzgebietes, Regionalen Grünzuges, FFH-Gebietes und des Biotopes entlang des Nonnenbachs, Freihaltung des Uferbereiches und Wiederherstellung der Bodenseelandschaft) und des Landratsamtes Bodenseekreis (zu Verfahrenswahl, Auswirkungen auf das Grundwasser, Eingriffe im Bereich des Nonnenbachs, Erfordernis eines Altlastenmanagements, Zugänglichkeit des Uferbereiches des Bodensees, Durchgrünung des südlichen Bereiches, Änderung des Landschaftsschutzgebie- tes, Notwendigkeit einer FFH-Verträglichkeits(vor)prüfung, einer Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung und einer Biotopeingriffsgenehmigung, Erhalt der Baumreihe, Ergänzung des artenschutzrechtlichen Gutachtens und bedarfsweise Durchführung weiterer Kartierungen sowie Untersuchung der Lärmimmissionen in Richtung der umliegenden Wohnbebauung). – Schriftliche Stellungnahmen zur frühzeitigen Behördenunterrichtung gem. § 4 Abs. 1 BauGB von Januar 2018 mit umweltbezogenen Stellungnahmen des Regierungspräsidiums Tübingen (zur Lage innerhalb eines Regionalen Grünzuges, Regionalplanfortschreibung, zur Lage in einem Hochwasserschutzgebiet und einem FFH-Gebiet, Anmerkungen zum Artenschutzgutachten des Büros Sieber, Erfordernis einer FHH-Verträglichkeits(vor)prüfung und dem Vorkommen von Hyophila involuta im Umfeld der Planung), des Landesamtes für Denkmalpflege (zum angrenzenden Kulturdenkmal „Bodanwerft“ und zu möglichen archäologischen Funden), des BUND Naturschutz, Ortsverband Kressbronn (zur Betroffenheit des Landschaftsschutzgebietes, Regionalen Grünzuges, FFH-Gebietes und des Biotopes entlang des Nonnenbachs, Freihaltung des Uferbereiches und Wiederherstellung der Bodenseelandschaft) sowie des Landratsamtes Bodenseekreis (zu den Lärmimmissionen aus dem Hotel und aus Richtung des Strandbads). – Schriftliche Stellungnahmen zur erneuten frühzeitigen Behördenunterrichtung gem. § 4 Abs. 1 BauGB von April und Mai 2020 mit umweltbezogenen Stellungnahmen des Regierungspräsidiums Tübingen (zu den betroffenen Zielen der Raumordnung: Landesentwicklungsplan (Entwicklung und Freihaltung Bodenseeufer), Bodenseeuferplan (Zulässigkeit von Vorhaben am Ufer), Regionalplan (Lage innerhalb eines Regionalen Grünzuges), zum Gewässerrandstreifen, Lage innerhalb eines Überschwemmungsgebietes, Vorgabe der §§ 78ff WHG, Sicht- und Wanderbarrieren durch die Planung, Umfang und Maßnahmen des artenschutzrechtlichen Gutachtens, Vorkehrungen bei Baumaßnahmen im Bereich des Nonnenbachs und Schutz der FFH-Fischvorkommen im Nonnenbach, Erhaltung des Gehölzsaums am Nonnenbach sowie schadlose Ableitung von Niederschlagswasser im Bereich der Stellplätze), des Regionalverbandes Bodensee- Oberschwaben (zur Lage innerhalb des Regionalen Grünzuges, Fortschreibung des Regionalplanes, Lage innerhalb des Landschaftsschutzgebietes sowie Plansatz 6.2.4 des Landesentwicklungsplanes), des Landesamtes für Denkmalpflege (zum angrenzenden Kulturdenkmal „Bodanwerft“ und zu möglichen archäologischen Funden), des BUND, Ortsverband Kressbronn (zur Betroffenheit von Landschaftsschutzgebiet, Regionalem Grünzug, FFH-Gebiet und dem Biotop entlang des Nonnenbachs, zum Hochwasserschutz, artenschutzrechtlichen Gutachten, Flächenverbrauch, Schutz des Kleinklimas und Arten, Freihaltung des Uferbereiches und Wiederherstellung der Bodenseelandschaft) sowie des Landratsamtes Bodenseekreis (zu den Themenfeldern Verfahrenswahl, Durchführung einer UVP-Vorprüfung, Lage innerhalb des Landschaftsschutzgebietes und des FFH-Gebietes, Erfordernis einer FFH-Verträglichkeitsvorprüfung, Berücksichtigung von Summationswirkungen, Betroffenheit von Biotopen, Ergänzungen des artenschutzrechtlichen Gutachtens, Erfordernis weiterer artenschutzrechtlicher Untersuchungen, Thematisierung des Nachtkerzenschwärmers, Maßnahmen zum Insektenschutz, Behandlung von Niederschlagswasser, Lage innerhalb eines Überschwemmungsgebietes und Hochwasserschutzmaßnahmen, Gewässerrandstreifen, Erforder-

Nummer 01/02 Die kleine Seepost Seite 5 – Umnutzung der Bodan-Werft, Kressbronn Grundwassermonitoring Schadstoffuntersuchungen – 4. Grundwassernis einer wasserrechtlichen Erlaubnis für die Überquerung des Nonnenbachs, Erhalt der Baumreihe, Altlastensanierung, Hinweise zum Grundwasserschutz, Erfordernis einer Schallausbreitungsberechnung und Vermeidung der Verbreitung der Feuerbrandkrankheit). – Schriftliche Stellungnahmen zur ersten förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB mit umweltbezogenen Stellungnahmen aus der Bürgerschaft (zur Fortschreibung des Regionalplans, zum Tourismusgutachten, zur Berücksichtigung von Klimaschutz und Intertemporaler Freiheitssicherung, zur Berücksichtigung des Klimaschutzgesetzes Baden-Württembergs, zum Frischluftaustausch, zu möglichen Gesundheitsbeeinträchtigung der Anwohner, zum Klimagutachten Regionalplan, zum Hochwasserschutz-Gesamtkonzept und zur Zunahme der verkehrlichen Belastung). – Schriftliche Stellungnahmen zur ersten förmlichen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB mit umweltbezogenen Stellungnahmen des Regierungspräsidiums Tübingen (zu den berührten Zielen der Raumordnung im Kontext der sensiblen und raumordnerisch kritischen Lage des Vorhabens direkt am Bodenseeufer, zur Beachtlichkeit der Festlegungen im Regionalplan Bodensee-Oberschwaben (1996) bis zur Verbindlichkeit der Gesamtfortschreibung des Regionalplans Bodensee-Oberschwaben, zur fischereilichen Betroffenheit, zum Hochwasserschutz und zum Naturschutz), des Regierungspräsidiums Freiburg, Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (zu geotechnischen Hinweisen), des Landratsamtes Bodenseekreis (zu den Belangen des Planungsrechts, zu den Belangen des Natur- und Landschaftsschutzes, zum Biotopschutz, zum Artenschutz, zum Vogelschutz, zu Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen, zur FFH-Verträglichkeitsprüfung, zur Abarbeitung der Summationswirkungen, zur Zuordnung und Sicherung von Kompensationsflächen, zu den Belangen des Wasser- und Bodenschutzes, zur Stärke der Überdeckung der vorgesehenen Tiefgarage mit durchwurzelungsfähigem Boden, zu den festgesetzten Pflanzlisten, zu weiteren artenschutzrechtlichen Untersuchungen, zum Änderungsverfahren des Landschaftsschutzgebietes, zu den Auswirkungen auf das Landschaftsbild, zu verunreinigtem Bodenmaterial, zum Grundwasserschutz, zum Hochwasserschutz, zur Notwendigkeit einer wasserrechtlichen Erlaubnis, zu den Belangen des Abfallrechts, zu den Belangen des Immissionsschutzes und zu den Belangen der Landwirtschaft), des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V. (BUND), Ortsverband Kressbronn (zur Teilaufhebung des Landschaftsschutzgebietes, zur Änderung des Grünzuges, zur Betroffenheit des FFH-Gebietes, zur Prüfung von Summationswirkungen, zum Artenschutz, zum Hochwasserschutz, zum Bedarf, zur Notwendigkeit einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls, zum Artenschutzgutachten, zum Biotopschutz und zur Biotopvernetzung und zur alternativen Nutzung des Plangebietes als naturnah gestaltete Freihaltefläche), des Naturschutzbund Deutschland (NABU) Langenargen e. V (zum Klimawandel, zum Artensterben, zum Verlust an Biodiversität, zum Biotopschutz, zur Betroffenheit des FFH-Gebietes, zu Populationen von gefährdeten und streng geschützte Arten, zu den Zielen der Raumordnung, zur Lage innerhalb hochwassergefährdeter Flächen, zur Suche nach alternativen Planungsstandorten, zur Darstellung der festgesetzten Überschwemmungsgebiete, zur durchgeführten Entwässerungsplanung, zu den Vorgaben der Raumplanung, zur Bewertung des Hochwassergutachtens, zur Betroffenheit geschützter Biotope, zu erheblichen Verlusten der Vogelpopula- tion und zum erhöhten Verkehrsaufkommen) und der Handwerkskammer Ulm (zur schalltechnischen Untersuchung, zu notwendigen Schutzmaßnahmen innerhalb des Plangebietes und zum einschränkungslosen Erhalt für den Fortbestand der unmittelbar angrenzenden, ansässigen Betriebe). – Schriftliche Stellungnahmen zur zweiten förmlichen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB mit umweltbezogenen Stellungnahmen des Regierungspräsidiums Freiburg, Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (zu geotechnischen Hinweisen), des Regierungspräsidiums Tübingen (zu den berührten Zielen der Raumordnung im Kontext der sensiblen und raumordnerisch kritischen Lage des Vorhabens direkt am Bodenseeufer, zur Beachtlichkeit der Festlegungen im Regionalplan Bodensee- Oberschwaben (1996) bis zur Verbindlichkeit der Gesamtfortschreibung des Regionalplans Bodensee-Oberschwaben, zur fischereilichen Betroffenheit, zum Hochwasserschutz und zum Naturschutz), des Landratsamtes Bodenseekreis (zu den Belangen des Planungsrechts, zu den Belangen des Natur- und Landschaftsschutzes, zum Biotopschutz, zum Artenschutz, zum Vogelschutz, zu Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen, zur FFH-Verträglichkeitsprüfung, zur Abarbeitung der Summationswirkungen, zur Zuordnung und Sicherung von Kompensationsflächen, zur UVP-Vorprüfung, zu den Belangen des Wasser- und Bodenschutzes und zu den Belange des Immissionsschutzes), des Landratsamtes Bodenseekreis, Untere Naturschutzbehörde (zu den Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und deren Sicherung), des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V. (BUND), Ortsverband Kressbronn und des Naturschutzbund Deutschland (NABU), NABU Langenargen e. V. (zur Unvereinbarkeit der Planung mit den Vorgaben der Raumordnung, des Naturschutzgesetzes, des FFH-Schutzgebietes und des Hochwasserschutzes, zu bereits erfolgten Arbeiten im Plangebiet (Gebäudeabriss, Bodenaushub) und zu vermuteten artenschutzrechtlichen Verstoßen in diesem Zusammenhang) und des Bündnis 90/Die Grünen, Ortsverband Kressbronn/ Eriskirch (zu bereits erfolgten Arbeiten im Plangebiet (Gebäudeabriss, Bodenaushub), zu Annahmen im Artenschutzgutachten, zur Unvollständigkeit des Hochwasserschutzgutachtens und zur Verkehrsuntersuchung). – Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gem. § 7 Abs. 1 S. 1 UVPG der Sieber Consult GmbH in der Fassung vom 01.12.2021 zum Bebauungsplan „Bodan Werft - Bereich Hotel“ (gem. Anlage 1, Ziffer 18.1.2 des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetztes (UVPG): aufgrund einer Bettanzahl von jeweils insgesamt 100 bis weniger als 300 oder einer Gästezimmeranzahl von jeweils insgesamt 80 bis weniger als 200). – Artenschutzrechtliches Fachgutachten der Sieber Consult GmbH in der Fassung vom 14.09.2023 (zum Vorkommen geschützter Tierarten innerhalb des Plangebietes und notwendigen artenschutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen). – FFH-Verträglichkeitsprüfung der Sieber Consult GmbH in der Fassung vom 24.11.2023 (zu den Auswirkungen der geplanten Bebauung auf das im Bereich des Vorhabens liegende FFH-Gebiet „Bodenseeuferlandschaft östlich Friedrichshafen“ (Nr. 8423-341), insbesondere unter Berücksichtigung der Wirkfaktoren Licht und andere optische Emissionen, Lärm, Eintrag von Luftschadstoffen sowie Wassereinleitungen).

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