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21.02.2024 Die kleine See-Post

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Nummer 01/02

Nummer 01/02 Die kleine Seepost Seite 2 Thema der Woche Amtlicher Teil Wie sehen Sie die von der Bundesregierung geplanten Verschärfungen für die Landwirtschaft? Die Landwirtschaft hat in Kressbronn a. B. eine lange Tradition. Sie ist nicht nur ein Wirtschaftszweig, sie sorgt für die Ernährung der Bevölkerung und kümmert sich auch ganz besonders um die Landschaftspflege in der Gemeinde. Dass die Nahrungsmittelversorgung wichtig ist, braucht nicht näher erläutert werden. Gerade in unserem Ort machen die Sonderkulturen (z. B. Obst, Wein und Hopfen) das schöne Landschaftsbild aus und tragen zur Attraktivität unserer Gemeinde bei. Die noch verbliebenen Viehbauern kümmern sich besonders um die Pflege der Wiesen und sorgen für eine erforderliche Mahd. Man stelle sich einmal vor, es gäbe niemanden, der sich darum kümmern würde. Alles würde verwildern und ungepflegt aussehen. Die Landwirtschaft hat in den letzten Jahren zunehmend immer mehr Einschränkungen bekommen. Einschränkungen, die die Bewirtschaftung der Flächen verteuert haben oder schwieriger machten. Dabei ist die Landwirtschaft ein Gewerbe, das genauso wirtschaftlich betrieben werden können muss wie alle anderen. Verdient ein Landwirt kein Geld mehr, lohnt sich die Betriebsfortführung nicht. Im Unterschied zu anderen Gewerbebetrieben spielt es aber für die Selbstversorgungssicherheit des Landes eine entscheidende Rolle, ob die Produkte hier erzeugt werden oder aus dem Ausland importiert werden müssen. Wir dürfen uns keinesfalls bei der Nahrungsmittelversorgung von anderen Ländern abhängig machen. Impressum: Verlag: Schwäbische Zeitung Tettnang GmbH & Co. KG Lindauer Straße 9, 88069 Tettnang Geschäftsführer Andreas Querbach Herausgeber: Andreas Kling, 88079 Kressbronn a. B. Anzeigen-Annahme: Andreas Kling Verlag, 88079 Kressbronn a. B. Telefon 07543 - 96020, E-Mail: seepost@kling-verlag.de Abo-Service: Telefon 0751 - 2955-5555 E-Mail: abo@kleine-seepost.de Druck: Druckhaus Müller OHG, 88085 Langenargen Die kleine See-Post erscheint wöchentlich. Verantwortlich für die Redaktion: Andreas Kling. Für den amtlichen Teil und Gemeindenachrichten: Gemeinde Kressbronn a. B., Bürgermeister Daniel Enzensperger Redaktions- und Anzeigen-Annahmeschluss: Dienstag 12:00 Uhr Anzeigenpreis: Euro 0,59 + Mehrwertsteuer pro mm/1-spaltig. Bezugspreis jährlich Euro 40,– incl. Zustellgebühr in Kressbronn a. B. Bei Postbezug zuzüglich Postgebühren. Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die aktuelle Preisliste der Schwäbischer Verlag GmbH & Co. KG Drexler, Gessler Das Bundesverfassungsgericht hat im November 2023 einen Nachtragshaushalt des Bundes für verfassungswidrig erklärt. Durch das Urteil brachen dem Bund Haushaltsmittel in Milliardenhöhe weg. Die Bundesregierung versuchte diese Löcher nun vor allem durch höhere Abgaben und die Streichung von Zuschüssen zu schließen. Dabei plante sie unter anderem, die Steuerbefreiung für landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge und die Bezuschussung beim Agrardiesel abzuschaffen. Die Kfz- Steuerbefreiung gibt es bereits seit 1922. Damals wollte man nicht nur die deutsche Landwirtschaft bei neuen Investitionen unterstützen, sondern auch deren Wettbewerbsfähigkeit bei einem zunehmend aufkommenden Außenhandel erhalten. Es ging damals und es geht auch heute noch im Kern um Wettbewerbsfähigkeit. Und das muss man klarstellen, die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Landwirtschaft ist stark gefährdet. Die Produktionskosten in unserem Land sind bei einem Mindestlohn von inzwischen 12,41 Euro pro Stunde und immer größeren Umwelt- und Dokumentationsauflagen sehr hoch. Gleichzeitig unterliegen landwirtschaftliche Erzeugnisse einem starken Preisdruck aus dem In- und Ausland. Aus dem Inland, weil die meisten Menschen für Lebensmittel nicht bereit sind, mehr zu zahlen. Aus dem Ausland, weil eben von dort billig produzierte, mit geringeren Löhnen und niedrigeren Umweltauflagen erzeugte Waren importiert werden. Ohne jegliche Unterstützung oder zumindest bei den vielen gesetzlichen Einschränkungen der deutschen Landwirtschaft, ist diese langfristig nicht überlebensfähig. Das Höfe- und Betriebesterben zeigt seit Jahren eigentlich offenkundig, dass die Branche nicht mehr lukrativ ist. Die meisten machen es wahrscheinlich auch mehr aus Überzeugung, als des Geldes wegen. Der Verdienst steht bei den meisten Landwirten sowieso außerhalb jedes Verhältnisses zur Arbeitszeit. Da es sich ganz überwiegend um Selbständige handelt, interessiert sich auch niemand für Ruhezeiten und Höchstarbeitszeiten. Nutztiere brauchen zum Beispiel eine rundum Versorgung, da kann man nicht mal schnell drei Wochen Urlaub machen oder morgens länger ausschlafen. Aus meiner Sicht liegt es wegen der anfangs geschilderten wichtigen gesamtgesellschaftlichen Aufgaben der Landwirtschaft in der Verantwortung des Staates, diesen Wirtschaftszweig zu unterstützen und wettbewerbsfähig zu halten. Ob nun Kfz-Steuerbefreiung, Bezuschussung von Biodiesel oder was auch immer, das spielt eigentlich keine große Rolle. Entscheidend ist, dass die Nahrungsmittelproduktion nach den von der Gesellschaft gesetzlich verordneten Umweltstandards auch wirtschaftlich betrieben werden kann. Dafür müssen wir meines Erachtens alle einstehen. Da sind die aktuellen Streichungspläne der Bundesregierung nicht nur ein schlechtes Zeichen, sondern kontraproduktiv. Es ist daher verständlich, dass die Landwirte sich das nicht gefallen lassen wollen. Textbeiträge an die Redaktion können auch per e-Mail versendet werden an: seepost@kling-verlag.de Texte im Word-, text- oder RTF-Format, @Fotos im jpeg, tif, oder eps-Format

Nummer 01/02 Die kleine Seepost Seite 3 Landesfamilienpass Die neuen Gutscheinkarten 2024 für den Landesfamilienpass können ab sofort gegen Vorlage des Landesfamilienpasses beim Bürgerservice der Gemeinde Kressbronn a. B. abgeholt werden. Eine Liste aller staatlichen Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg, die mit dem Landesfamilienpass besucht werden können, sowie eine Liste der nicht staatlichen Anbieter ist auf der Homepage des Ministeriums für Arbeit und Integration, unter www.schloesser-und-gaerten.de Einen Landesfamilienpass können folgende Personen erhalten: – Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern, die mit den Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben, – Familien mit nur einem Elternteil (Alleinerziehende), die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben, – Familien, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten schwer behinderten Kind mit mindestens 50 v. H. Erwerbsminderung in häuslicher Gemeinschaft leben, – Familien, die Hartz IV- bzw. kinderzuschlagsberichtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben, – Familien, die wohngeldberichtigt sind und Familien, die Leistungen aus dem Asylbewerberleitungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben. Antragsberechtigte, die noch keinen Landesfamilienpass besitzen, können diesen beim Bürgerservice im Rathaus oder online beantragen. Amtliche Bekanntmachungen Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Kressbronn am Bodensee über die Veröffentlichung des Bebauungsplans „Bodan-Werft – Bereich Hotel“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu (Veröffentlichung im Internet und öffentliche Auslegung des Planentwurfs) Der Gemeinderat der Gemeinde Kressbronn a. B. hat in seiner Sitzung am 20. Dezember 2023 den Entwurf des Bebauungsplanes „Bodan Werft - Bereich Hotel“ mit Begründung und örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 24.11.2023 gebilligt und die Veröffentlichung im Internet gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 24.11.2023 und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden vom 12. Januar 2024 bis zum 13. Februar 2024 im Internet veröffentlicht. Die Unterlagen können unter der Internetadresse https://www.kressbronn.de/politik-verwaltung/bauleitplanung/bebauungsplaene/bebauungsplaene-im-verfahren/ eingesehen werden. Zusätzlich als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit liegt der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 24.11.2023 und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 12.01.2024 bis 13.02.2024 im Rathaus der Gemeinde Kressbronn a. B. (Hauptstraße 19, 88079 Kressbronn a. B.), Zimmer DH.H.20 während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses der Gemeinde Kressbronn a. B. sind Mo/Di/Do/Fr 8.00 – 12.00 Uhr sowie Di 14.00 – 17.00 Uhr und Do 14.00 – 18.00 Uhr. Beachten Sie bitte, dass das Rathaus während gesetzlicher Feiertage geschlossen ist. Falls eine Beratung und Erörterung gewünscht Az.: 621.15 ist, vereinbaren Sie bitte einen Termin.) Lageplan: Lageplan: Gemarkung: Kressbronn a. B. Lage: Das Plangebiet befindet sich am Bodenseeufer der Gemeinde Kressbronn a. B. zwischen dem Gemarkung: westlich gelegenen Kressbronn Strandbad a. B. und der östlich gelegenen Bebauung des rechtsverbindlichen, vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Bodan Werft – Bereich Wohnen" Lage: Das und umfasst Plangebiet folgende befindet Grundstücke sich mit den am Fl.St.Nrn. Bodenseeufer 1755/1 (Teilfläche), der Gemeinde Kressbronn a. B. zwischen dem westlich gelegenen 1773, 1773/15 (Teilfläche) und 1847 (Teilfläche). Der nach Vermeidung und Minimierung verbleibende Ausgleichsbedarf in Höhe von 181.694 Ökopunkten wird auf den externen Fl.- Nrn. Strandbad 1827/26 und und 1811/5 der der östlich Gemarkung gelegenen Schomburg Bebauung (Gemeinde Wangen des rechtsverbindlichen, wird damit vorhabenbezogenen vollständig abgedeckt. Es Bebauungsplanes wird darauf hingewiesen, dass „Bodan sich der i. Allgäu) ausgeglichen. Insgesamt können der Planung 181.697 Ökopunkte zugeordnet werden. Der Ausgleichsbedarf konkrete Zuschnitt der Fläche(n) im Laufe des Verfahrens noch ändern kann. Werft – Bereich Wohnen“ und umfasst folgende Grundstücke Stand: mit den 24.11.2023 Fl.St.Nrn. 1755/1 (Teilfläche), 1773, 1773/15 (Teilfläche) und 1847 (Teilfläche). Der nach Vermeidung und Minimierung verbleibende Ausgleichsbedarf in Höhe von 181.694 Öko- Verfahrensart: Regelverfahren punkten wird auf den externen Fl.-Nrn. 1827/26 und 1811/5 der Gemarkung Schomburg (Gemeinde Wangen i. Allgäu) ausgeglichen. Insgesamt können der Planung 181.697 Ökopunkte zugeordnet werden. Der Ausgleichsbedarf wird damit vollständig abgedeckt. Es wird darauf hingewiesen, dass sich der konkrete Zuschnitt der Fläche(n) im Laufe des Verfahrens noch ändern kann. Stand: 24.11.2023 Verfahrensart: Regelverfahren Ziel und Zweck der Planung: Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient der Ausweisung einer sonstigen Sonderbaufläche „Hotel“ zur Neustrukturierung der Restflächen des ehemaligen Betriebsareals der Bodan Werft. Ohne die Aufstellung eines Bebauungsplanes ist es der Gemeinde zukünftig nicht möglich, in diesem Bereich eine landschaftlich sensible und städtebaulich verträgliche Nutzung zu gewährleisten. Die Gemeinde ist darüber hinaus bemüht, auch langfristig attraktive touristische Angebote bereitzustellen und möchte auch zukünftig der hohen Nachfrage an Gästebetten und Tagungsflächen gerecht werden. Umweltbezogene Informationen: Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB dargelegt.

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