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20.09.2023 Die kleine See-Post

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Nummer 32/33

Nummer 32/33 Die kleine Seepost Seite 20 3. Verwendung der für das Wirtschaftsjahr nach § 14 Abs. 3 EigBG für den Haushalt eingeplanten Finanzierungsmittel 4. Der Betriebsleitung wird hiermit gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt. Gemeindewerke Kressbronn a. B. 1. Feststellung des Jahresabschlusses 1.1.4 Bilanzsumme 10.357.534,40 € 1.1.5 davon entfallen auf der Aktivseite auf das Anlagevermögen 8.494.921,66 € das Umlaufvermögen 1.862.612,74 € 1.1.6 davon entfallen auf der Passivseite auf das Eigenkapital 7.062.929,32 € die empfangenen Ertragszuschüsse 13,00 € die Rückstellungen 28.273,08 € die Verbindlichkeiten 3.266.319,00 € 1.2 Der Jahresverlust beträgt -169.974,36 € 1.2.1 Die Summe der Erträge beträgt 1.397.209,69 € 1.2.2 Die Summe der Aufwendungen beträgt 1.567.184,05 € 2. Verwendung des Jahresgewinns: der Jahresgewinn i. H. v. -169.974,36 € wird auf neue Rechnung vorgetragen. 3. Verwendung der für das Wirtschaftsjahr nach § 14 Abs. 3 EigBG für den Haushalt eingeplanten Finanzierungsmittel 0,00 € 4. Der Betriebsleitung wird hiermit gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes vom 08.01.1992 Entlastung erteilt. Wohnungsbau und Grundstücksverkehr Kressbronn a. B. 1. Feststellung des Jahresabschlusses 1.1.1 Bilanzsumme 21.195.763,91 € 1.1.2 davon entfallen auf der Aktivseite auf das Anlagevermögen 20.381.943,99 € das Umlaufvermögen 813.819,92 € 1.1.3 davon entfallen auf der Passivseite auf das Eigenkapital 17.232.959,47 € die empfangenen Ertragszuschüsse 296.495,81 € die Rückstellungen 8.100,00 € die Verbindlichkeiten 3.658.208,63 € 1.2 Der Jahresgewinn beträgt 200.061,47 € 1.2.1 Die Summe der Erträge beträgt 966.733,95 € 1.2.2 Die Summe der Aufwendungen beträgt 766.672,48 € 2. Verwendung des Jahresgewinns auf neue Rechnung vorzutragen 200.061,47 € 3. Verwendung der für das Wirtschaftsjahr nach § 14 Abs. 3 EigBG für den Haushalt eingeplanten Finanzierungsmittel 4. Der Betriebsleitung wird hiermit gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt. Die Jahresrechnungen liegen in der Zeit von Montag, 14.08.2023 bis einschließlich Dienstag, 22.08.2023 im Rathaus Kressbronn a. B., Amt für Gemeindefinanzen, Hauptstraße 19, 88079 Kressbronn a. B. während den Öffnungszeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus. Falls Sie eine Erläuterung wünschen, vereinbaren Sie bitte einen Termin. Kressbronn a. B., 27. Juli 2023 gez. Daniel Enzensperger Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Kressbronn am Bodensee Feststellungsbeschluss zum Jahresabschluss 2022 Der Gemeinderat hat in der öffentlichen Sitzung vom 26.07.2023 den Jahresabschluss 2022 der Gemeinde Kressbronn a. B. gemäß den Vorgaben der Gemeindeordnung sowie der Gemeindehaushaltsverordnung mit folgenden Ergebnissen festgestellt: 1. In der Gesamtergebnisrechnung mit 1.1 den ordentlichen Erträgen von 27.707.138,41 € 1.2 den ordentlichen Aufwendungen von -23.514.378,33 € 1.3 dem ordentlichen Ergebnis von 4.192.760,08 € 1.4 den außerordentlichen Erträgen von 58.818,50 € 1.5 den außerordentlichen Aufwendungen von -869,15 € 1.6 dem Sonderergebnis von 57.949,35 € 1.7 dem Gesamtergebnis von 4.250.709,43 € 2. In der Gesamtfinanzrechnung mit 2.1 den Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 26.744.235,38 € 2.2 den Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von -19.859.600,39 € 2.3 dem Zahlungsmittelüberschuss der Ergebnisrechnung 6.884.634,99 € 2.4 den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 965.042,25 € 2.5 den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von -6.968.749,46 € 2.6 dem Zahlungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit -6.003.707,21 € 2.7 dem Finanzierungsmittelüberschuss von 880.927,78 € 2.8 den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 43.386,55 € 2.9 den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von -216.309,57 € 2.10 dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit von -172.923,02 € 2.11 der Veränderung im Finanzierungsmittelbestand von 708.004,76 € 2.12 dem Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus haushaltsunwirksamen Ein-/Auszahlungen -47.748,17 € 2.13 dem Anfangsbestand an Zahlungsmitteln 4.701.234,17 € 2.14 der Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln 660.256,59 € 2.15 dem Endbestand an Zahlungsmitteln (liquide Mittel) am Ende des Haushaltsjahres 5.361.490,76 € 3. In der Bilanz mit 3.1 Immaterielles Vermögen 37.248,80 € 3.2 Sachvermögen 81.985.029,58 € 3.3 Finanzvermögen 41.372.286,46 € 3.4 Abgrenzungsposten 794.828,30 € 3.5 Nettoposition 0,00 € 3.6 Gesamtbetrag auf der Aktivseite 124.189.393,14 € 3.7 Basiskapital 60.136.704,34 € 3.8 Rücklagen 19.125.969,01 € 3.9 Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 0,00 € 3.10 Sonderposten 26.912.656,40 € 3.11 Rückstellungen 15.329.049,82 € 3.12 Verbindlichkeiten 2.333.249,95 € 3.13 Passive Rechnungsabgrenzungsposten 351.763,62 € 3.14 Gesamtbetrag auf der Passivseite 124.189.393,14 €

Nummer 32/33 Die kleine Seepost Seite 21 Der Jahresabschluss 2022, einschließlich des Rechenschaftsberichts und des zugehörigen Anhangs, liegt von Montag, 14.08.2023 bis einschließlich Dienstag, 22.08.2023 im Rathaus der Gemeinde Kressbronn a. B., Amt für Gemeindefinanzen, Hauptstraße 19, 88079 Kressbronn a. B., während der Öffnungszeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus. Falls Sie eine Erläuterung wünschen, vereinbaren Sie bitte einen Termin. Kressbronn a. B., 27. Juli 2023 gez. Daniel Enzensperger Bürgermeister Az.: 913.52 Ordentliches Ergebnis Sonderergebnis vorgetragene Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses aus dem zweitvorangegangenen Jahr gangenen Jahr drittvorange- Vorjahr EUR 2) ordentlichen Ergebnisses 1 2 3 4 5 6 7 8 Ergebnis des Haushaltsjahres bzw. 1 Anfangsbestände 3) 57.949,35 4.192.760,08 0,00 0,00 0,00 14.618.725,63 121.018,02 60.136.704,34 Abdeckung vorgetragener Fehlbeträge 2 aus dem ordentlichen Ergebnis 0,00 0,00 0,00 0,00 Zuführung eines Überschusses des 3 ordentlichen Ergebnisses zur Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen 4.192.760,08 4.192.760,08 Ergebnisses Verrechnung eines Fehlbetragsanteils des ordentlichen Ergebnisses auf das 4 Basiskapital nach Art. 13 Abs. 6 des 0,00 0,00 Gesetzes zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts Ausgleich eines Fehlbetrags des ordentlichen Ergebnisses durch 5 Entnahme aus der Rücklage aus 0,00 0,00 Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses Ausgleich eines Fehlbetrags des 6 ordentlichen Ergebnisses durch einen 0,00 0,00 Überschuss des Sonderergebnisses Zuführung eines Überschusses des 7 Sonderergebnisses zur Rücklage aus 57.949,35 57.949,35 Überschüssen des Sonderergebnisses 8 Ausgleich eines Fehlbetrags des Sonderergebnisses durch Entnahme aus der Rücklage aus Überschüssen des 0,00 0,00 Sonderergebnisses Ausgleich eines Fehlbetrags des 9 ordentlichen Ergebnisses durch Entnahme aus der Rücklage aus 0,00 0,00 Überschüssen des Sonderergebnisses Vorträge nicht gedeckter Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses des 10 Haushaltsjahres sowie aus Vorjahren in 0,00 0,00 0,00 das Folgejahr Verrechnung eines aus dem drittvorangegangenen Jahr 11 vorgetragenen Fehlbetrags mit dem Basiskapital 0,00 0,00 12 Stufen der Ergebnisverwendung und des Haushaltsausgleichs 1) Verrechnung eines Fehlbetrags des Sonderergebnisses mit dem Basiskapital Feststellung, Aufgliederung und Verwendung des Jahresergebnisses Ergebnis des Haushaltsjahres Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses Basiskapital 0,00 0,00 13 vorläufige Endbestände 18.811.485,71 178.967,37 60.136.704,34 Umbuchung aus den Ergebnisrücklagen 14 in das Basiskapital nach § 23 Satz 4 0,00 0,00 0,00 GemHVO Nachrichtlich: Veränderung des 15 Basiskapitals auf Grund von 0,00 Berichtigungen der Eröffnungsbilanz Endbestände des Basiskapitals, der 16 Ergebnisrücklagen und des Fehlbetragsvortrags 0,00 0,00 0,00 18.811.485,71 178.967,37 60.136.704,34

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