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20.06.2023 Amtliches Mitteilungsblatt Riedlingen

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Mitteilungsblatt KW 25 | Mittwoch, 21.06.2023 | 14 Bild: Waltraud Wolf TOP 8: Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung gefassten Beschlüsse vom 08.05.2023 Der Gemeinderat fasste in der Sitzung am 08.05.2023 folgenden Beschluss: Mittagsverpflegung der Schüler/innen und der Kindergartenkinder an der Joseph-Christian-Gemeinschaftsschule Der Gemeinderat fasste den Beschluss: Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und stimmt dem vorgeschlagenen Vorgehen zu. TOP 9: Bekanntgaben der Verwaltung a) Stadtmusik Riedlingen – Einladung Tag der offenen Tür am 18.06.2023 Bürgermeister Schafft verwies auf eine Einladung der Stadtmusik Riedlingen zum Tag der offenen Tür am 18.06.2023, 13.00 – 17.00 Uhr im Haus der Blasmusik. b) Kultur im Kapuzinerkloster Bürgermeister Schafft verwies auf „Kultur im Kapuzinerkloster“ (Näheres siehe Schwäbische Zeitung vom 07.06.2023). 3) Bürgerinformationsbroschüre Bürgermeister Schafft gab bekannt, dass die Stadt eine neue Bürgerinformationsbroschüre herausgibt. Sie wird am kommenden Mittwoch, 14.06.2023, an die Haushalte verteilt. TOP 10: Wünsche, Anfragen, Verschiedenes a) Buchauer Straße – Schlechter Zustand Bürgersteig; Rückschnitt von Brennnesseln Eine Stadträtin wies auf den desolaten Zustand eines Bürgersteigs im Bereich der Buchauer Straße hin. An der betreffenden Stelle würden auf beiden Seiten sehr große Brennnesseln wachsen. Sie bat darum, dass die Verwaltung sich des Problems annehmen solle. Die Verwaltung sicherte zu, das intern zu klären. b) Kommunalwahlen 2024 – Unechte Teilortswahl: Überprüfung der Sitzzahlen Ein Stadtrat fragte, wann die Überprüfung der Sitzzahlen im Zuge der unechten Teilortswahl auf die Tagesordnung genommen werde. In einigen Umlandkommunen sei das schon erfolgt. Die Verwaltung stellte dafür aus heutiger Sicht die geplante Sitzung im Oktober in Aussicht. c) Biodiversitätspfad / Pflummern a. Vorschlag: Mulchen des Weges Ein Ortsvorsteher wies darauf hin, dass am Biodiversitätspfad bei Pflummern das Gras sehr hoch wachse. Da man im Zeckenrisikogebiet lebe, sei ein entsprechender Handlungsbedarf da. Die Gräser solle man mähen. Außerdem schlug er vor, den Weg regelmäßig zu mulchen und dazu bei den örtlichen Landwirten anzufragen. b. Aufstellung von Abfalleimern/Entsorgung von Zigarettenkippen Des Weiteren wies der Ortsvorsteher darauf hin, dass durch die Entsorgung von Kippen bei Trockenheit auch Brandgefahr bestehe. Es wäre daher sinnvoll, Abfalleimer aufzustellen, die eine Vorrichtung zur Entsorgung von Kippen haben. Die Verwaltung nahm die Hinweise auf. d) Riedlinger Genussmanufaktur Ein Stadtrat monierte, dass es bei der Riedlinger Genussmanufaktur noch kein Businessplan vorliege und regte an, dass der Lenkungskreis mehr Struktur in die Angelegenheit bringen solle. e) Defekte Straßenbeleuchtung Ein Stadtrat wies darauf hin, dass an mehreren Stellen die Straßenbeleuchtung defekt sei: In der Goldbronnenstraße, der Friedhofstraße/Grabenstraße, Mörikestraße, Schillerstraße. Dem solle man nachgehen. Auch der Austausch durch eine insektenfreundliche Beleuchtung sei zu prüfen. ______________________________________________________ Bericht über die öffentliche Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 12.06.2023 TOP 1: Ausschreibung eines Mittleren Löschfahrzeugs (MLF) für die Abteilung Pflummern der Freiwilligen Feuerwehr Riedlingen Gemäß der dem Gemeinderat 2022 vorgelegten „Bedarfsplanung Brand- und Bevölkerungsschutz 2022- 2029“ soll im Haushaltsjahr 2023 für die Abteilung Pflummern ein Mittleres Löschfahrzeug (MLF) als Ersatz für das bisher vorhandene Tragkraftspritzenfahrzeug (TSF) beschafft werden. Da die veranschlagten Beschaffungskosten mittlerweile über dem Schwellenwert von 215.000 € netto liegen, muss das Fahrzeug europaweit ausgeschrieben werden. Damit die erforderlichen Unterlagen, das Ausschreibungsverfahren und die formalen Anforderungen gewährleistet werden, wurde ein externes Fachberaterbüro aus Reutlingen zur Unterstützung beauftragt. Die europaweite Ausschreibung im offenen Verfahren erfolgt, sobald mindestens ein beantragter Zuschuss positiv beschieden wurde. Ab Auftragserteilung muss aktuell mit Lieferzeiten von mind. 1,5-2 Jahren gerechnet werden, so dass die komplette kassenwirksame Abwicklung für das Fahrzeug erst 2024 oder auch 2025 erfolgen wird. Der Bau- und Umweltausschuss fasste einstimmig den Beschluss: 1. Der vorgelegten Leistungsbeschreibung und Vorgehensweise wird zugestimmt. 2. Für die Freiwillige Feuerwehr Riedlingen, Abteilung Pflummern, wird ein Mittleres Löschfahrzeug (MLF) gemäß der vorgelegten Leistungsbeschreibung ausgeschrieben. TOP 2: Bekanntgaben der Verwaltung Bürgermeister Schafft gab nichts bekannt. TOP 3: Wünsche, Anfragen, Verschiedenes Gewächshaus Stadt Riedlingen Eine Stadträtin regte eine Begehung der städtischen Gärtnerei mit dem Bau- und Umweltausschuss an. Die Verwaltung führte dazu aus, dass das im Gesamtkontext zu sehen sei und man sich ohnehin in diesem Jahr noch wegen des Bauhofs zusammensetzen wolle. Man werde den Gemeinderat über die Sachlage auf dem Laufenden halten. ______________________________________________________

15 | Mitteilungsblatt KW 25 | Mittwoch, 21.06.2023 Siegerehrung STADTRADELN Riedlingen Bürgermeisterstellvertreter Franz-Martin Fisel und Wirtschaftsförderin Tamara Ortmann überreichten den Siegern bei einer Siegerehrung vor dem Rathaus ihre Preise und freuten sich mit den Radelnden über den erreichten Kilometerstand zum Ende der 3-wöchigen Aktion. Mit besserem Wetter im Mai, dem Monat, in welchem die Aktion lief, wären noch viel mehr Kilometer zusammengekommen, bestätigten die Radelnden. Die Aussichten für 2024 sind also gut: Das Ergebnis aus 2023 kann sicher wieder getoppt werden. Vielen Dank für diese erfolgreiche Aktion. Die Sieger und Initiatoren auf einem Bild. Hinten v.l.n.r. Michael Ecker (2. Platz), Klaus Dorner (1. Platz der Teams – TSV Riedlingen), Hans Petermann (Bürgermeister a.D., Initiator der geführten Ausfahrten), Max Sommer (3. Platz), Rainer Ernst (Initiator der geführten Ausfahrten), Christiane Wildfang (1. Platz), Franz-Martin Fisel (Bürgermeisterstellvertreter). Die Klasse 5 b der Geschwister-Scholl-Realschule hat den 1. Platz innerhalb der Schule erreicht. Die besten Radelnden innerhalb der Klassenstufen waren Johanna Glöckler (5d), Hanna Wachter (5b), Jannis Ullrich (5c), Anna Hebeisen (5c) und Gabriel Birkhofer (5c). ______________________________________________________ Sommerferienbetreuung 2023 für Kindergartenkinder Während der Sommerferien 2023 bietet die Stadt Riedlingen in Absprache und Zusammenarbeit mit den kirchlichen Kindertageseinrichtungen in dringenden Fällen wieder eine einwöchige, kostenpflichtige Ferienbetreuung für Kinder im Alter von 3-6 Jahren an. Für Kinder aus dem katholischen oder evangelischen Kindergarten findet die Ferienbetreuung in KW 31, 31.07.23 – 04.08.2023 in der Städtischen KiTa Regenbogen statt. Für Kinder aus den städtischen Einrichtungen findet die Ferienbetreuung in KW 34, 21.08.2023 – 25.08.2023 im katholischen oder evangelischen Kindergarten statt. Es handelt sich nicht um ein spezielles Ferienprogramm, sondern die Kinder werden in den Kindergartenalltag integriert. Diese Betreuung sollte nur in dringenden Fällen in Anspruch genommen werden. Anmeldeformulare liegen in den Kindertageseinrichtungen aus und werden von den Einrichtungsleitungen entgegengenommen. Anmeldeschluss ist der 12.07.2023. ______________________________________________________ Höhere Rente ab 01. Juli 2023 Rund 21 Millionen Menschen erhalten ab den Sommermonaten bundesweit eine höhere Rente. Zum 1. Juli 2023 steigen die Renten um 4,39 Prozent in den alten Bundesländern und um 5,86 Prozent in den neuen Bundesländern. Wann das Plus auf dem Konto ankommt, hängt grundsätzlich vom Zeitpunkt des Rentenbeginns ab: Wer bis März 2004 in den Ruhestand gegangen ist, erhält den höheren Betrag bereits Ende Juni. Rentnerinnen und Rentner, die ihre erste Rentenzahlung im April 2004 oder später erhalten haben, wird die Rente erst Ende Juli mit dem höheren Zahlbetrag angewiesen. Der Renten Service der Deutschen Post AG versendet rechtzeitig zur jeweiligen Auszahlung des neuen Zahlbetrags an alle Rentnerinnen und Rentner ein Schreiben, in dem über die Höhe der Rentenanpassung informiert wird. Den vorliegenden Text und weitere Informationen können Sie auf unserer Internetseite unter http://www.deutsche-rentenversicherung-bw.de abrufen. ______________________________________________________ Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) - Ausschreibung Jahresprogramm 2024 Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) hat das Jahresprogramm 2024 zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) mit Bekanntmachung vom 26. Mai 2023 im Staatsanzeiger ausgeschrieben. Mit dem ELR hat das Land Baden-Württemberg ein umfassendes Förderangebot für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Dörfer und Gemeinden geschaffen. Gefördert werden Projekte, die lebendige Ortskerne erhalten, zeitgemäßes Wohnen und Arbeiten ermöglichen, eine wohnortnahe Versorgung mit Waren und Dienstleistungen sichern sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen. Ziel des Jahresprogramms 2024 ist, Impulse zur innerörtlichen Entwicklung und Aktivierung der Ortskerne zu setzen und dabei auch den Klimaschutz zu berücksichtigen. Daher wird die Nutzung vorhandener Bausubstanz besonders gefördert. Zudem sind ab diesem Programmjahr Neubauprojekte in den Förderschwerpunkten Innenentwicklung/Wohnen, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen nur noch förderfähig, sofern die Tragwerkskonstruktion überwiegend aus einem CO 2 -speichernden Material (z.B. Holz) besteht. Projektträger und Zuwendungsempfangende können neben den Kommunen beispielsweise auch Vereine, Unternehmen und Privatpersonen sein. Wo liegen die Förderschwerpunkte? Im Förderschwerpunkt Grundversorgung steht die Sicherung der örtlichen Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen des täglichen bis wöchentlichen Bedarfs im Vordergrund. Gefördert werden unter anderem Dorfgasthäuser, Dorfläden, Metzgereien, Bäckereien und Handwerksbetriebe. Zur Grundversorgung können auch Arztpraxen, Apotheken und andere Dienstleistungen im Gesundheitsbereich gehören. Investitionen von Kleinstunternehmen der Grundversorgung und für Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen können mit einem erhöhten Fördersatz von bis zu 30 % (ggf. 35 % bei zusätzlichem CO 2 -Speicherzuschlag) gefördert werden. Im Förderschwerpunkt Wohnen/Innenentwicklung werden die Erhaltung und Stärkung der Ortskerne insbesondere durch Umnutzung vorhandener Bausubstanz, Maßnahmen zur Erreichung zeitgemäßer Wohnverhältnisse (umfassende Modernisierungen), innerörtliche Nachverdichtung (ortsbildprägende Neubauten unter Verwendung CO 2 -speichernder Baustoffe), Verbesserung des Wohnumfeldes, Entflechtung unverträglicher Gemengelagen sowie die Neuordnung mit Baureifmachung von Grundstücken gefördert. Bei eigengenutzten wohnraumbezogenen Projekten liegt der Regelfördersatz bei 30 %. Der Höchstbetrag pro Wohneinheit beträgt bei Modernisierungen,

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