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Mitteilungsblatt KW 25 | Mittwoch, 21.06.2023 | 12 gebühren im Stadtgebiet gibt. Ebenso wurde der Elternbeirat gehört. Den Eltern stehen bei Bedarf Unterstützungsmöglichkeiten (wie bspw. Wirtschaftliche Jugendhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen des Bundes- und Teilhabepaketes) zur Verfügung. Der Gemeinderat fasste einstimmig den Beschluss: Der Gemeinderat beschließt die Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen wie in der Anlage dargestellt. TOP 3: Erarbeitung der Vorschlagliste zur Schöffenwahl für die Geschäftsjahre 2024-2028 Für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 ist eine neue Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen aufzustellen. Der Präsident des Landgerichts Ravensburg hat die zu meldende Anzahl der Schöffen mit Schreiben vom 20.03.2023 für Riedlingen auf drei festgesetzt. In der Presse, im Mitteilungsblatt und der Homepage der Stadt Riedlingen erfolgte ein Aufruf zur Schöffenwahl an interessierte Bürgerinnen und Bürger. Nach Ablauf der Bewerbungsfrist sind 19 Bewerbungen eingegangen. Der Gemeinderat fasste mit 16 Ja-Stimmen, bei einer Nein-Stimme und einer Enthaltung den Beschluss: Der Gemeinderat leitet alle Bewerber für das Wahl des Schöffenamtes an das Amtsgericht weiter. Die Gewählten sind in alphabetischer Reihenfolge öffentlich bekanntzumachen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen im nächsten Mitteilungsblatt mit einem Hinweis auf die gesetzliche Einspruchsmöglichkeit satzungsgemäß öffentlich bekannt zu machen und auf die Dauer einer Woche zu jedermanns Einsicht aufzulegen. Danach wird die Vorschlagsliste dem Amtsgericht zur weiteren Entscheidung vorgelegt. Unsere Ausbildungsplätze: Starte mit uns im September 2024 ins Berufsleben ... … in der Stadtverwaltung • Verwaltungsfachangestellter (m/w/d) • Bachelor of Arts - Public Management (m/w/d) … in unseren Kindertageseinrichtungen • Erzieher - Berufspraktikum (m/w/d) • Erzieher - Praxisintegrierte Ausbildung (m/w/d) • Sozialpädagogischer Assistent (m/w/d) Freiwilliges Soziales Jahr und Bundesfreiwilligendienst: Engagiere Dich … … in einer unserer Kindertageseinrichtungen … in einer unserer Schulen … in unserer Feuerwehr Wir freuen uns auf Deine Bewerbung Schriftlich: Stadt Riedlingen | Personal | Marktplatz 1 | 88499 Riedlingen Per E-Mail: personalamt@riedlingen.de Weitere Informationen findest Du unter www.riedlingen.de
13 | Mitteilungsblatt KW 25 | Mittwoch, 21.06.2023 TOP 4: Vorhabenbezogener Bebauungsplan PV-Freiflächenanlage „Am Heudorfer Weg“ in Neufra - Satzungsbeschluss Der Entwurf des Bebauungsplans lag vom 23.03.2024 bis 24.04.2023 öffentlich aus. Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange wurden von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt und hatten bis zum 22.04.2023 Gelegenheit vorzutragen. Mit dem Vorhabenträger wird noch ein entsprechender Durchführungsvertrag abgeschlossen. Darin verpflichtet er sich zur Durchführung des Bauvorhabens und der Erschließungsmaßnahmen, sowie zur vollständigen Übernahme der Aufwendungen für Planung, Aufwendungen der Erschließung, Ausgleichsmaßnahmen und der Rückbauverpflichtung. Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren für den Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans in ein Sondergebiet für regenerative Energien geändert. Der Gemeinderat fasste einstimmig bei einer Enthaltung den Beschluss: 1. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander werden die zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Vorhabenund Erschließungsplan abgegebenen Stellungnahmen, wie in der Abwägung dargestellt, berücksichtigt. 2. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit Vorhabenund Erschließungsplan in der Fassung vom 08.05.2023 wird nach § 10 BauGB als Satzung beschlossen. 3. Die örtlichen Bauvorschriften zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan in der Fassung vom 08.05.2023 werden nach § 74 LBO als Satzung beschlossen. 4. Der Flächennutzungsplan wird gem. § 8 Abs. 3 BauGB für den Bereich des Bebauungsplanes und der Änderungen im Parallelverfahren angepasst. TOP 5: Erschließung Baugebiet „Bühl II“ – 2. BA. In Bechingen - Vergabe von Bauarbeiten - Die Arbeiten wurden am 14.04.2023 öffentlich ausgeschrieben. Zugelassen waren auch Nebenangebote. Die Submission fand am 04.05.2023 statt. Von 13 interessierten Firmen haben zwölf ein Angebot eingereicht. Das Angebot des günstigsten Bieters liegt um 29 Prozent unter den Ansätzen des bepreisten Leistungsverzeichnisses. Der Gemeinderat fasste einstimmig den Beschluss: Die Kanalisations-, Wasserleitungs- und Straßenbauarbeiten für die Erschließung des Baugebietes „Bühl II“ – 2. BA. in Bechingen werden an die preisgünstigste Bieterin, die Firma Fensterle, Ertingen, zum Angebotspreis von 202.300 EUR incl. MwSt. vergeben. TOP 6: Sanierungsgebiet „Weilerstraße-Zentrum/Mühlvorstadt“: Mühlinsel Ideen- und Realisierungswettbewerb Die Stadt Riedlingen möchte für die „Mühlinsel“ einen Ideenund Realisierungswettbewerb durchführen. Die Mühlinsel ist Teil des Sanierungsgebiets „Weilerstraße – Zentrum / Mühlvorstadt“. Parallel findet im Bereich Mühlinsel derzeit ein Flurneuordnungsverfahren statt. In diesem Zuge dessen wurden Bürgerbeteiligungen durchgeführt, die Ergebnisse sind in einem Plan als Ideensammlung festge- halten. Dieser Plan bildet die Grundlage für den Ideen- und Realisierungswettbewerb. Über die Flurneuordnung sind die baulichen Maßnahmen für die Straßen- und Platzgestaltung mit 65 Prozent förderfähig (mit Deckelung). Die Freiraumgestaltungsmaßnahmen sind ebenfalls mit 65 Prozent förderfähig (ohne Deckelung). Der Sieger des Realisierungswettbewerbs wird mit der Ausführungsplanung beauftragt. Da die Mühlinsel im Zuge der geplanten Gartenschau 2035 ein wichtiges Bindeglied zwischen Stadthallenareal mit den Donauwiesen und der Altstadt von Riedlingen darstellen wird, hat sich die Stadt entschlossen, in diesem Bereich einen Ideenund Realisierungswettbewerb auszuloben. Die Kosten können über das Landessanierungsprogramm gefördert werden. Durch den Ideen- und Realisierungswettbewerb ist zu erwarten, dass die Mühlinsel als wichtiger Teil des förmlich abgegrenzten Sanierungsgebietes einen Anstoß zur städtebaulichen Aufwertung erfährt. Im Sanierungsgebiet wurde dies unter anderem als städtebauliches Erneuerungsziel formuliert, ist daher positiv zu sehen und zu unterstützen. Mit der kürzlich erhaltenen Aufstockung des Förderrahmens stehen der Stadt Riedlingen im Rahmen des laufenden Sanierungsprogramms nach Abzug aller gebundenen Mittel aktuell ca. 710.000 € Finanzhilfen zur Verfügung. Der Gemeinderat fasste einstimmig den Beschluss: 1. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, den Ideenund Realisierungswettbewerb durchzuführen. 2. Der Gemeinderat stimmt der Förderung des Ideen- und Realisierungswettbewerbes für die Mühlinsel in Höhe von 39.350 Euro zu. TOP 7: Zustimmung zu Wahlen bei der Freiwilligen Feuerwehr Riedlingen In diesem Jahr waren bei der Freiwilligen Feuerwehr Riedlingen und drei Abteilungen auf Grund Ablaufs der jeweiligen Amtszeiten Wahlen des Stellvertreters des Stadtbrandmeisters und von Abteilungskommandanten sowie deren Stellvertreter fällig. Der Gemeinderat fasste einstimmig den Beschluss: 1. Gemäß. § 10 Abs. 5 der FwS stimmt der Gemeinderat der Bestellung von Herrn Christian Jäggle als Abteilungskommandant der Freiwilligen Feuerwehr Riedlingen, Abteilung Zell-Bechingen zu. 2. Gemäß. § 10 Abs. 5 der FwS stimmt der Gemeinderat der Bestellung von Herrn Jochen Fisel als Stellvertreter des Abteilungskommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Riedlingen, Abteilung Zell-Bechingen zu. 3. Gemäß. § 10 Abs. 5 der FwS stimmt der Gemeinderat der Bestellung von Herrn Christopher Brace als 1. Stellvertreter des Abteilungskommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Riedlingen, Abteilung Riedlingen zu. 4. Gemäß. § 10 Abs. 5 der FwS stimmt der Gemeinderat der Bestellung von Herrn Stefan Lorencic als 2. Stellvertreter des Abteilungskommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Riedlingen, Abteilung Riedlingen zu. 5. Gemäß. § 10 Abs. 5 der FwS stimmt der Gemeinderat der Bestellung von Herrn Julian Miehle als Abteilungskommandant der Freiwilligen Feuerwehr Riedlingen, Abteilung Daugendorf zu. 6. Gemäß. § 10 Abs. 5 der FwS stimmt der Gemeinderat der Bestellung von Herrn Matthias Fuchsloch als Stellvertreter des Abteilungskommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Riedlingen, Abteilung Daugendorf zu. 7. Gemäß. § 10 Abs. 5 der FwS stimmt der Gemeinderat der Bestellung von Herrn Jochen Weber als Stellvertreter des Feuerwehrkommandanten (Stellv. Stadtbrandmeister) der Freiwilligen Feuerwehr Riedlingen zu. Bürgermeister Schafft überreichte die Bestellungsurkunden und bedankte sich bei den Gewählten für ihren Einsatz und die Bereitschaft, sich zur Wahl zu stellen und sich in das Gemeinwesen einzubringen.
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