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20.06.2023 Amtliches Mitteilungsblatt Riedlingen

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Mitteilungsblatt KW 25 | Mittwoch, 21.06.2023 | 10 (3) Die Gebühren für den ersten Eingewöhnungsmonat in der Kinderkrippe (Betreuungsform 6 bis 8) werden nur mit 50% der Gebührenhöhe für die gebuchte Betreuungsform festgesetzt. (4) In der Betreuungsform Kindergarten mit Ganztagesbetreuung wird die Möglichkeit eines „Platzsharings“ für 20 % der maximalen Belegungsgröße angeboten, wenn die Betreuungsplätze nicht durch Vollzeitplätze ausgefüllt sind. Die anfallenden Gebühren werden nach dem jeweiligen Gebührensatz prozentual gemäß der Inanspruchnahme veranlagt. Sollten einzelne Wochentage nicht in Anspruch genommen werden, sind die verbliebenen Wochentage je zur Hälfte von beiden „Platzsharings-Partnern“ zu übernehmen (Betreuungsform 4). Im Bereich der Kinderkrippe Alternative I und II werden ebenfalls Platzsharing-Plätze angeboten. Bei einem „Platzsharing“ zweier Familien über eine 5-Tage-Woche in der Kinderkrippe werden die Gebühren anteilig nach dem jeweiligen Gebührensatz prozentual gemäß der Inanspruchnahme veranlagt (Betreuungsform 6 und 7). § 6 Verpflegungsgebühren (1) Werden in den Kinderbetreuungseinrichtungen Mahlzeiten angeboten, wird zusätzlich zu den Gebühren nach § 5 eine Verpflegungsgebühr für Mahlzeiten erhoben. Betreuungsform 4. Kindergarten mit Ganztagesbetreuung (§ 2 I Nr.4) Verpflegungsgebühr für Mahlzeiten €/Tag 6,35 6. Kinderkrippe Alternative I (§ 2 I Nr. 6) 1,90 7. Kinderkrippe Alternative II (§ 2 I Nr. 7) 1,90 (2) Bei nachgewiesener Krankheit bzw. rechtzeitiger Entschuldigung ermäßigt sich die Verpflegungs- gebühr für Mahlzeiten um die Anzahl der Krankheits- bzw. Fehltage. Dies gilt nur dann, wenn die Krankmeldung bzw. Entschuldigung bis spätestens 08.00 Uhr vorliegt. (3) In allen Betreuungsformen nach § 2 I Nr. 1 bis 8 wird Mineralwasser angeboten. Es wird zusätzlich je Kalendermonat (Veranlagungszeitraum) zu den Gebühren nach § 5 eine Verpflegungsgebühr für Mineralwasser erhoben. Diese beträgt 2,00 Euro/Monat. (4) Die Verpflegungsgebühr für Mineralwasser ist auch während der Ferien sowie bei Nichtbenut- zung oder vorübergehender Schließung der Einrichtung zu entrichten. (1) Die Gebührenschuld entsteht zu Beginn des Veranlagungszeitraums (§ 4 Abs. 3, § 6 Abs. 1 und Abs. 3), in dem das Kind die Betreuungseinrichtung besucht bzw. hierfür angemeldet ist. (2) Die Benutzungsgebühren werden bei der erstmaligen Benutzung durch schriftlichen Bescheid festgesetzt. Die Festsetzung gilt, bis ein neuer Bescheid oder Änderungsbescheid ergeht. (3) Die Gebührenschuld für die Benutzung wird jeweils zum 15. des Veranlagungszeitraumes (§ 4 Abs. 3), die Gebührenschuld für die Verpflegung jeweils zum 15. des Folgemonats (§ 6) fällig. Für den Monat des erstmaligen Besuchs der Einrichtung wird die Gebührenschuld 2 Wochen nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig. Dasselbe gilt für den Fall, dass ein neuer Ge- bührenbescheid oder Änderungsbescheid ergeht. § 9 In-Kraft-Treten Diese Satzung tritt zum 01.09.2023 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Kindergärten vom 25.07.2022 sowie die Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtische Kinderkrippe vom 25.07.2022 außer Kraft. Riedlingen, den 12.06.2023 Marcus Schafft Bürgermeister Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg (GemO) oder von aufgrund der GemO erlassener Verfahrens- und Formvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung ist nach § 4 Abs. 4 der GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch und unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung bei der Stadt Riedlingen geltend gemacht worden ist. Wer die Jahresfrist verstreichen lässt, ohne tätig zu werden, kann eine etwaige Verletzung gleichwohl auch später geltend machen, wenn • die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung verletzt worden sind oder • der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder • vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder eine dritte Person die Verletzung gerügt hat. Stadt Riedlingen § 7 Gebührenschuldner (1) Gebührenschuldner sind die Sorgeberechtigten des Kindes, das die Einrichtung besucht sowie diejenigen, die die Aufnahme in die Betreuungseinrichtung beantragt haben. (2) Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner. Stadt Riedlingen Marktplatz 1 88499 Riedlingen www.riedlingen.de info@riedlingen.de Fon 07371 183-0 § 8 Entstehung / Fälligkeit Wochenmarkt Jeden Freitag von 10 bis 18 Uhr Wochenmarkt-Knaller Früchte-Insel: Bodensee- Aprikosen 500 g 2,90 Euro frisch—regional—nah Wir freuen uns auf Ihren Besuch. ______________________________________________________

11 | Mitteilungsblatt KW 25 | Mittwoch, 21.06.2023 Rathaus und Kindertagesstätten wegen Betriebsausflug geschlossen Das Rathaus ist am Mittwoch, 12. Juli 2023, für den allgemeinen Publikumsverkehr wegen Betriebsausflug geschlossen. Ebenso sind die Städtischen Kindertageseinrichtungen in Riedlingen (Storchennest, Regenbogen und Eichenau), Daugendorf, Grüningen, Neufra, Pflummern und Zwiefaltendorf an diesem Tag geschlossen. Wir bitten um Beachtung. ______________________________________________________ Stadt Riedlingen Marktplatz 1 88499 Riedlingen www.riedlingen.de info@riedlingen.de Fon 07371 183-0 Fax 07371 183-55 Zur Verstärkung für unsere Kindertageseinrichtungen suchen wir... Ständige Vertretung für die Leitung der sechsgruppigen KiTa Regenbogen m/w/d in Voll- oder Teilzeit ab 80% | S13 TVöD-SuE Bewerben Sie sich bis zum 09.07.2023 Pädagogische Fachkräftem/w/d in Voll– und Teilzeit ab 30% Bewerben Sie sich bis zum 09.07.2023 Pädagogische Fachkraft m/w/d in Teilzeit 50% als Urlaubs– und Krankheitsvertretung Bewerben Sie sich bis zum 09.07.2023 Integrationskräfte m/w/d in Teilzeit 10% - 20% Bewerben Sie sich bis zum 09.07.2023 Praktikanten im Freiwilligendienst (FSJ) / Bundesfreiwilligendienst (BFD) m/w/d Beginn Kindergartenjahr 2023/2024 Bewerben Sie sich bis zum 09.07.2023 Ihre Ansprechpartnerin Eva-Maria Moser Personal Fon 07371 183-31 Weitere Informationen zur Stelle finden Sie unter www.riedlingen.de Ihre Ansprechpartnerin Pia Reich Fon 07371 183-64 Ihre Ansprechpartnerin Pia Reich Fon 07371 183-64 Ihre Ansprechpartnerin Pia Reich Fon 07371 183-64 Ihre Ansprechpartnerin Pia Reich Fon 07371 183-64 Ihre Ansprechpartnerin Pia Reich Fon 07371 183-64 Sie sind interessiert? Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung per E-Mail: personalamt@riedlingen.de Schriftlich: Stadt Riedlingen | Personal | Marktplatz 1 | 88499 Riedlingen ______________________________________________________ Stadt Riedlingen Marktplatz 1 88499 Riedlingen www.riedlingen.de info@riedlingen.de Fon 07371 183-0 Fax 07371 183-55 Wir suchen für den städtischen Bauhof zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Maler / Lackierer m/w/d Ihre Aufgaben ► Maler– und Lackierarbeiten an und in den städtischen Liegenschaften und Gebäuden ► Maler– und Lackierarbeiten an Spielgeräten der städtischen Spielplätze und Parkanlagen ► Fahrbahnmarkierungen auf öffentlichen Straßen und Parkplätzen ► kleinere Lackier– und Ausbesserungsarbeiten an Fahrzeugen und Gerätschaften des Bauhofes ► kleinere Putz-, Spachtel– und Tapezierarbeiten ► Sonderaufgaben, beispielsweise Aushilfe in anderen Sachabteilungen im städtischen Bauhof, Unterhaltung der Gebäude sowie Unterstützung bei städtischen Veranstaltungen ► Bereitschafts– und Wochenenddienst ► Mitwirkung im Winterdienst der Stadt Riedlingen Ihr Profil ► Abgeschlossene Ausbildung als Maler oder Lackierer sowie vergleichbare Qualifikationen ► Fahrerlaubnis mind. Klasse B, wünschenswert Klasse CE ► Teamfähigkeit & Flexibilität ► freundliches Auftreten Wir bieten ► Einarbeitung durch ein aufgeschlossenes und motiviertes Team ► Eine unbefristete Beschäftigung nach TVöD bis Entgeltgruppe 5 ► Fort– und Weiterbildungsmöglichkeiten ► Eine zusätzliche Altersvorsorge des öffentlichen Dienstes Sie sind interessiert? Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung bis zum 09.07.2023 per E-Mail personalamt@riedlingen.de Schriftlich Stadt Riedlingen | Personal | Marktplatz 1 | 88499 Riedlingen Ihre Ansprechpartner Markus Steinhardt Tiefbau & Bauhof Fon 07371 183-26 Eva-Maria Moser Hauptamtsleiterin Fon 07371 183-31 ______________________________________________________ Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 12.06.2023 TOP 1: Feststellung der Jahresrechnung 2020 der Stadt Riedlingen Auf die Veröffentlichung der Jahresrechnung unter der Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen“ im Mitteilungsblatt vom 21.06.2023 wird verwiesen. TOP 2: Gebühren für die städtischen Kindertageseinrichtungen – Kindergartenjahr 2023/2024 Am 19.12.22 hat der Gemeinderat die Verwaltung beauftragt, die Benutzungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen mit dem Ziel eines höheren Kostendeckungsgrades zu überarbeiten. Die bisher getrennten Satzungen über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Kindergärten und über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Kinderkrippe werden künftig zu einer Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen zusammengefasst und an die gültige Mustersatzung angepasst. Die geplante Vorgehensweise zu den Benutzungsgebühren ist mit den kirchlichen Trägern abgestimmt. Wie bereits in der Vergangenheit ist auch für das kommende Kindergartenjahr von allen Beteiligten anvi- siert, dass es einheitliche Benutzungs-

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