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18.07.2024 Montfort-Bote

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Freitag, 7. Juni 2024

Freitag, 7. Juni 2024 MONTFORT BOTE 6 2.11 Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Wirtschaftsjahres (Saldo aus 2.7 und 2.10) 2.12 Überschuss/Bedarf aus wirtschaftsplanunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen § 2 Kreditermächtigung 131.700 Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird für das Wirtschaftsjahr 2024 auf 1.900.000 € festgesetzt. § 3 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen wird für das Wirtschaftsjahr 2024 auf 0 € festgesetzt. § 4 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 1.000.000 € festgesetzt. Langenargen, den 18.03.2024 Ole Münder Bürgermeister Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Öffentliche Auslage Das Landratsamt Bodenseekreis hat mit Erlass vom 17.04.2024 die Gesetzmäßigkeit des Feststellungsbeschlusses zum Wirtschaftsplan gemäß § 121 Abs. 2 GemO bestätigt bzw. die genehmigungspflichtigen Teile genehmigt. Der Wirtschaftsplan liegt in der Zeit von Montag 22.07.2024 bis Dienstag, 30.07.2024, jeweils einschließlich, im Rathaus Zimmer 23 während der üblichen Sprechzeiten zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Unabhängig hiervon wird darauf hingewiesen, dass die Haushaltssatzung und die Wirtschaftspläne auch auf der Homepage der Gemeinde Langenargen im Ortsrecht unter der Rubrik Finanzen und Steuern einsehbar sind. Wirtschaftsplan Kommunale Dienste WIRTSCHAFTSPLAN DES EIGENBETRIEBES KOMMUNALE DIENSTE L ANGENARGEN FÜR DAS WIRTSCHAFTSJAHR 2024 Aufgrund von § 14 des Eigenbetriebsgesetzes in der Fassung vom 08.01.1992 (GBl. S. 21), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.06.2020 (GBl. S.403) in Verbindung mit § 96 der GemO für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. S. 582, 0 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.06.2023 (GBl. S. 229 231), beschließt der Gemeinderat folgenden Wirtschaftsplan 2024 für den Eigenbetrieb Kommunale Dienste: § 1 Wirtschaftsplan Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2024 wird festgesetzt: 1 Erfolgsplan Euro 1.1 Summe Erträge 138.100 1.2 Summe Aufwendungen -54.200 1.3 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 83.900 2. Liquiditätsplan 2.1 Einzahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit 138.100 2.2 Auszahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit 2.3. Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus laufender Geschäftstätigkeit (Saldo aus 2.1 und 2.2) -54.200 83.900 2.4 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 0 2.5 Auszahlungen aus Investitiontätigkeit -173.000 2.6 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit 2.7 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) -173.000 -89.100 2.8 Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 100.000 2.9 Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit -47.800 2.10 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) 2.11 Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Wirtschaftsjahres (Saldo aus 2.7 und 2.10) 2.12 Überschuss/Bedarf aus wirtschaftsplanunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen § 2 Kreditermächtigung 52.200 -36.900 Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird für das Wirtschaftsjahr 2024 auf 0 € festgesetzt. § 3 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen wird für das Wirtschaftsjahr 2024 auf 0 € festgesetzt. § 4 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 400.000 € festgesetzt. Langenargen, den 18.03.2024 Ole Münder Bürgermeister 0

Freitag, 7. Juni 2024 MONTFORT BOTE 7 Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Öffentliche Auslage Das Landratsamt Bodenseekreis hat mit Erlass vom 17.04.2024 die Gesetzmäßigkeit des Feststellungsbeschlusses zum Wirtschaftsplan gemäß § 121 Abs. 2 GemO bestätigt bzw. die genehmigungspflichtigen Teile genehmigt. Der Wirtschaftsplan liegt in der Zeit von Montag 22.07.2024 bis Dienstag, 30.07.2024, jeweils einschließlich, im Rathaus Zimmer 23 während der üblichen Sprechzeiten zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Unabhängig hiervon wird darauf hingewiesen, dass die Haushaltssatzung und die Wirtschaftspläne auch auf der Homepage der Gemeinde Langenargen im Ortsrecht unter der Rubrik Finanzen und Steuern einsehbar sind. Die Haushaltssatzung 2024 und die Wirtschaftspläne 2024 sind auch auf der Homepage der Gemeinde Langenargen im Ortsrecht unter der Rubrik Finanzen und Steuern einsehbar. Bekanntmachung des Zweckverbandes Wasserversorgung Unteres Schussental 88074 Meckenbeuren Bekanntgabe der Anwendung eines Bekanntgabe der Anwendung eines Desinfektionsverfahrens nach § 26 Absatz 1 Sie haben Fragen? Fragen? Unsere ZWUS-Geschäftsstelle Unsere ZWUS-Geschäftsstelle steht Ihnen gerne unter steht Tel. Ihnen 07542/403- gerne oder unter info@zwus.de Tel. 07542/403- zur Verfügung. 251 oder info@zwus.de zur der Desinfektionsverfahrens Trinkwasserverordnung (TrinkwV) nach § 26 Absatz 1 251 Verfügung. der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/5620/dokumente/liste_zulaessi ger_aufbereitungsstoffe_und_ desinfektionsverfahren_nach_ss_20_trinkwasserverordnung_t rinkwv.pdf Die beiden Anlagen werden voraussichtlich am 06.06.2024 in Betrieb genommen (Beginn der Anwendung des Desinfektionsverfahrens). Das im Brunnen geförderte Wasser wird durch die Anlagen gepumpt und dabei mit UV-Licht behandelt. Möglicherweise im Rohwasser befindliche Mikroorganismen und gesundheitsschädliche Keime werden dabei abgetötet. Neben dieser Vorsorgemaßnahme werden derzeit weitere Schritte unternommen, um das Rohwasser, welches den Brunnen zufließt, bestmöglich zu schützen. Hintergrund: Am 12. Dezember 2023 kam es im Bereich nördlich der Brunnen „Obere Wiesen“ bei Langenargen durch eine Fehlsteuerung der Zulaufkontrolle zu einem Übertritt von Oberflächenwasser aus dem Mühlkanal Langenargen in die umliegenden landwirtschaftlichen Flächen. Das Oberflächenwasser drang dabei bis in die Schutzzone I (Fassungsbereich) der Brunnen „Obere Wiesen“ vor, versickerte in der Nähe der Brunnen und infiltrierte den Grundwasserkörper, aus welchem das Rohwasser für die Trinkwasserversorgung gewonnen wird. Die Keime aus dem Oberflächenwasser konnten die natürliche Filterschicht (Kiese und Sande) des Grundwasserkörpers überwinden und gelangten in geringer Konzentration in die Brunnen „Obere Wiesen“. Dies wurde in entnommenen Proben nachgewiesen, weshalb die und Brunnen infiltrierte am den 18.12.2023 Grundwasserkörper, umgehend aus welchem vom das Netz Rohwasser genommen für die wurden. Trinkwasserversorgung gewonnen wird. Die Keime aus dem Oberflächenwasser konnten Aus den Brunnen „Obere Wiesen“ wird seit gut 50 Jahren Trinkwasser in entnommen geringer Konzentration und konnte in die Brunnen bis zu „Obere dem Wiesen“. Vorfall Dies im wurde Dezember in die natürliche Filterschicht (Kiese und Sande) des Grundwasserkörpers überwinden und gelangten entnommenen 2023 unbehandelt, Proben nachgewiesen, also wie weshalb von die der Brunnen Natur am bereitgestellt, 18.12.2023 umgehend abgegeben vom Netz genommen werden. wurden. Dies spricht für die hohe Qualität und die Bedeutung bis des zu dem Vorkommens Vorfall im Dezember an sich; 2023 unbehandelt, pro Jahr steht also wie ein von der genehmigtes Natur Aus den Brunnen „Obere Wiesen“ wird seit gut 50 Jahren Trinkwasser entnommen und konnte bereitgestellt, Kontingent abgegeben von über werden. fast Dies 1,9 spricht Millionen für die hohe Kubikmeter Qualität und (1,9 die Bedeutung Milliarden des Vorkommens Liter) Wasser an sich; für pro die Jahr Region steht ein genehmigtes zur Verfügung. Kontingent von über fast 1,9 Millionen Kubikmeter (1,9 Milliarden Liter) Wasser für die Region zur Verfügung. Am 18. Dezember 2023 wurde in den vom Zweckverband Wasserversorgung Unteres Schussental Am 18. Dezember (ZWUS) sowie 2023 von wurde der Gemeinde in den Langenargen vom Zweckverband für die Trinkwassergewinnung Wasserversorgung Brunnen Unteres „Obere Schussental Wiesen“ in Langenargen (ZWUS) sowie eine Verunreinigung von der Gemeinde mit Keimen betriebenen festgestellt. Langenargen Die gesetzlich für die vorgeschriebenen Trinkwassergewinnung Grenzwerte wurden betriebenen dabei überschritten, Brunnen sodass „Obere für Wiesen“ 10 Tage ein in Abkochgebot Langenargen gegolten eine Verunreinigung hatte. mit Keimen festgestellt. Die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte wurden dabei Die Brunnen „Obere Wiesen“ waren seit 18. Dezember 2023 außer Betrieb und ZWUS sowie überschritten, Langenargen sodass wurden ergänzend für 10 Tage zum ein eigenen Abkochgebot Wasservorkommen gegolten „Bierkeller“ hatte. von den Verbundpartnern Zweckverband Haslach-Wasserversorgung (Neukirch) sowie dem Wasserwerk Die Brunnen der Gemeinde „Obere Wiesen“ Meckenbeuren waren versorgt. seit 18. Dezember 2023 außer Inzwischen Betrieb und wurden ZWUS die Brunnen sowie „Obere Langenargen Wiesen“ vorsorglich wurden mit ergänzend 2 Ultraviolett zum (UV)- Desinfektionsanlagen ausgestattet, über welche zukünftig das ganze geförderte Wasser eigenen Wasservorkommen „Bierkeller“ von den Verbundpartnern geleitet und mikrobiologisch desinfiziert wird. Die UV-Desinfektion ist ein rein physikalischer Zweckverband Prozess. Haslach-Wasserversorgung Wasserbeschaffenheit und Geschmack (Neukirch) werden sowie dadurch dem nicht verändert. Wasserwerk der Gemeinde Meckenbeuren versorgt. Inzwischen wurden die Brunnen „Obere Wiesen“ vorsorglich mit 2 § Ultraviolett 26 Absatz 1 der (UV)- „Verordnung Desinfektionsanlagen über die Qualität von ausgestattet, Wasser für den über menschlichen welche Gebrauch“ (Trinkwasserverordnung) legt fest, dass wir als Ihr Trinkwasserversorger die versorgten zukünftig Personen das ganze darüber geförderte informieren müssen, Wasser ab wann geleitet ein zugelassenes und mikrobiologisch desinfiziert für wird. das Die abgegebene UV-Desinfektion Trinkwasser zum ist Einsatz ein rein kommt. physika- Desinfektionsverfahren Bei lischer den von Prozess. uns eingebauten Wasserbeschaffenheit Ultraviolett-Desinfektionsanlagen und Geschmack handelt sich werden um ein solches dadurch Desinfektionsverfahren, nicht verändert. siehe Teil II lfd. Nr. 10 (Seite 31) der Liste des Umweltbundesamtes zu zulässigen Aufbereitungsstoffen und Desinfektionsverfahren nach Grundwasserwerk Argendelta Langenargen („Obere Wiesen“) mit Foto: Grundwasserwerk Argendelta Langenargen („Obere Wiesen“) mit den neuen UV- § 20 der Trinkwasserverordnung. https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/5620/dokumente/liste_zulaessi § 26 Absatz 1 der „Verordnung über die Qualität von Wasser für Desinfektionsanlagen den neuen UV- Desinfektionsanlagen ger_aufbereitungsstoffe_und_desinfektionsverfahren_nach_ss_20_trinkwasserverordnung_t den menschlichen Wasserversorgung rinkwv.pdf Gebrauch“ (Trinkwasserverordnung) legt fest, dass wir als Ihr Zweckverband Wasserversorgung Unteres Schussental Trinkwasserversorger die versorgten Personen darüber informieren müssen, ab wann ein zugelassenes Desinfektionsverfahren Theodor-Heuss-Platz Meckenbeuren 1 (Rathaus) Theodor-Heuss-Platz Unteres Schussental 1 (Rathaus) Die beiden Anlagen werden voraussichtlich am 06.06.2024 Betrieb genommen 88074 (Beginn der Anwendung des Desinfektionsverfahrens). Das im Brunnen geförderte Wasser +49 wird für durch das abgegebene die Anlagen gepumpt Trinkwasser und dabei mit zum UV-Licht Einsatz behandelt. kommt. 88074 (0)7542 Meckenbeuren 403-251 Möglicherweise im +49 (0)7542 403-260 (Fax) Rohwasser Bei den befindliche von uns Mikroorganismen eingebauten Ultraviolett-Desinfektionsanlagen und gesundheitsschädliche Keime werden dabei Steuer-Nr. +49 (0)7542 61021/02328 403-251 www.zwus.de abgetötet. handelt Neben es sich dieser um Vorsorgemaßnahme ein solches Desinfektionsverfahren, werden derzeit weitere Schritte siehe unternommen, Teil +49 (0)7542 403-260 (Fax) um II lfd. das Rohwasser, Nr. 10 (Seite welches 31) den der Brunnen Liste zufließt, des Umweltbundesamtes bestmöglich zu schützen. zu zulässigen Aufbereitungsstoffen und Desinfektionsverfahren nach www.zwus.de Steuer-Nr. 61021/02328 Hintergrund: Am 12. Dezember 2023 kam es im Bereich nördlich der Brunnen „Obere Wiesen“ § 20 der bei Trinkwasserverordnung. Langenargen durch eine Fehlsteuerung der Zulaufkontrolle zu einem Übertritt von Oberflächenwasser aus dem Mühlkanal Langenargen in die umliegenden landwirtschaftlichen Flächen. Das Oberflächenwasser drang dabei bis in die Schutzzone I (Fassungsbereich) der Brunnen „Obere Wiesen“ vor, versickerte in der Nähe der Brunnen

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