Hier finden Sie die Gemeindeblätter mit den wichtigsten Informationen aus vielen Orten der Region - mit Vereinsinformationen, Veranstaltungen, Gottesdiensten und vielem mehr. Klicken Sie einfach das passende Gemeindeblatt an und blättern Sie direkt durch die digitale Ausgabe.
Außerdem finden Sie hier die digitale Ausgabe unserer Schwäbischen Märkte - mit Immobilienanzeigen, Stellen- und Automarkt und vielem mehr. Aktuelle Nachrichten aus Wirtschaft, Gesundheit und zum Thema Bauen und Wohnen gibt es zusätzlich in unseren kostenlosen Magazinen.
Freitag, 7. Juni 2024 MONTFORT BOTE 4 Öffentliche Auslage Das Landratsamt Bodenseekreis hat mit Erlass vom 17.04.2024 die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung gemäß § 121 Abs. 2 GemO bestätigt bzw. die genehmigungspflichtigen Teile genehmigt. Der Haushaltsplan liegt in der Zeit von Montag 22.07.2024 bis Dienstag, 30.07.2024, jeweils einschließlich, im Rathaus Zimmer 23 während der üblichen Sprechzeiten zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Unabhängig hiervon wird darauf hingewiesen, dass die Haushaltssatzung und die Wirtschaftspläne auch auf der Homepage der Gemeinde Langenargen im Ortsrecht unter der Rubrik Finanzen und Steuern einsehbar sind. Wirtschaftsplan Wasserversorgung WIRTSCHAFTSPLAN DES EIGENBETRIEBES WASSERVERSORGUNG LANGENARGEN für das Wirtschaftsjahr 2024 Aufgrund von § 14 des Eigenbetriebsgesetzes in der Fassung vom 08.01.1992 (GBl. S. 21), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.06.2020 (GBl. S.403) in Verbindung mit § 96 der GemO für Baden- Württemberg in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. S. 582, 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.06.2023 (GBl. S. 229 231), beschließt der Gemeinderat folgenden Wirtschaftsplan 2024 für den Eigenbetrieb Wasserversorgung: § 1 Wirtschaftsplan Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2024 wird festgesetzt: 1 Erfolgsplan Euro 1.1 Summe Erträge 661.000 1.2 Summe Aufwendungen -659.500 1.3 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 1.500 2. Liquiditätsplan 2.1 Einzahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit 2.2 Auszahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit 2.3. Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus laufender Geschäftstätigkeit (Saldo aus 2.1 und 2.2) 657.200 -611.900 45.300 2.4 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 0 2.5 Auszahlungen aus Investitiontätigkeit 165.000 2.6 Finanzierungsmittelüberschuss/ -bedarf aus Investitionstätigkeit 2.7 Finanzierungsmittelüberschuss/ -bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) -165.000 -119.700 2.8 Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 57.000 2.9 Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit -14.000 2.10 Finanzierungsmittelüberschuss/ -bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) 2.11 Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Wirtschaftsjahres (Saldo aus 2.7 und 2.10) 2.12 Überschuss/Bedarf aus wirtschaftsplanunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen 43.000 -76.700 0 § 2 Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird für das Wirtschaftsjahr 2024 auf 50.000 € festgesetzt. § 3 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen wird für das Wirtschaftsjahr 2024 auf 0 € festgesetzt. § 4 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 400.000 € festgesetzt. Langenargen, den 18.03.2024 Ole Münder Bürgermeister Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Öffentliche Auslage Das Landratsamt Bodenseekreis hat mit Erlass vom 17.04.2024 die Gesetzmäßigkeit des Feststellungsbeschlusses zum Wirtschaftsplan gemäß § 121 Abs. 2 GemO bestätigt bzw. die genehmigungspflichtigen Teile genehmigt. Der Wirtschaftsplan liegt in der Zeit von Montag 22.07.2024 bis Dienstag, 30.07.2024, jeweils einschließlich, im Rathaus Zimmer 23 während der üblichen Sprechzeiten zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Unabhängig hiervon wird darauf hingewiesen, dass die Haushaltssatzung und die Wirtschaftspläne auch auf der Homepage der Gemeinde Langenargen im Ortsrecht unter der Rubrik Finanzen und Steuern einsehbar sind. Wirtschaftsplan Abwasserversorgung WIRTSCHAFTSPLAN DES EIGENBETRIEBES ABWASSERBESEITIGUNG LANGENARGEN für das Wirtschaftsjahr 2024 Aufgrund von § 14 des Eigenbetriebsgesetzes in der Fassung vom 08.01.1992 (GBl. S. 21), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.06.2020 (GBl. S.403) in Verbindung mit § 96 der GemO für Baden- Württemberg in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. S. 582, 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.06.2023 (GBl. S. 229 231), beschließt der Gemeinderat folgenden Wirtschaftsplan 2024 für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung:
Freitag, 7. Juni 2024 MONTFORT BOTE 5 § 1 Wirtschaftsplan Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2024 wird festgesetzt: 1 Erfolgsplan Euro 1.1 Summe Erträge 1.963.100 1.2 Summe Aufwendungen -1.713.700 1.3 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 249.400 2. Liquiditätsplan 2.1 Einzahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit 2.2 Auszahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit 2.3. Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus laufender Geschäftstätigkeit (Saldo aus 2.1 und 2.2) 1.813.100 -1.293.900 519.200 2.4 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 0 2.5 Auszahlungen aus Investitiontätigkeit -817.200 2.6 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit 2.7 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) -817.200 -298.000 2.8 Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 700.000 2.9 Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit -390.300 2.10 Finanzierungsmittelüberschuss/ -bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) 2.11 Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Wirtschaftsjahres (Saldo aus 2.7 und 2.10) 2.12 Überschuss/Bedarf aus wirtschaftsplanunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen § 2 Kreditermächtigung -309.700 11.700 Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird für das Wirtschaftsjahr 2024 auf 700.000 € festgesetzt. § 3 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen wird für das Wirtschaftsjahr 2024 auf 0 € festgesetzt. § 4 Kassenkredite festgesetzt. Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 1.000.000 € festgesetzt. Langenargen, den 18.03.2024 Ole Münder Bürgermeister Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg (GemO) oder 0 aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Öffentliche Auslage Das Landratsamt Bodenseekreis hat mit Erlass vom 17.04.2024 die Gesetzmäßigkeit des Feststellungsbeschlusses zum Wirtschaftsplan gemäß § 121 Abs. 2 GemO bestätigt bzw. die genehmigungspflichtigen Teile genehmigt. Der Wirtschaftsplan liegt in der Zeit von Montag 22.07.2024 bis Dienstag, 30.07.2024, jeweils einschließlich, im Rathaus Zimmer 23 während der üblichen Sprechzeiten zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Unabhängig hiervon wird darauf hingewiesen, dass die Haushaltssatzung und die Wirtschaftspläne auch auf der Homepage der Gemeinde Langenargen im Ortsrecht unter der Rubrik Finanzen und Steuern einsehbar sind. Wirtschaftsplan Fremdenverkehr WIRTSCHAFTSPLAN DES EIGENBETRIEBES FREMDENVERKEHR LANGENARGEN FÜR DAS WIRTSCHAFTSJAHR 2024 Aufgrund von § 14 des Eigenbetriebsgesetzes in der Fassung vom 08.01.1992 (GBl. S. 21), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.06.2020 (GBl. S.403) in Verbindung mit § 96 der GemO für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. S. 582, 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.06.2023 (GBl. S. 229 231), beschließt der Gemeinderat folgenden Wirtschaftsplan 2024 für den Eigenbetrieb Fremdenverkehr: § 1 Wirtschaftsplan Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2024 wird festgesetzt: 1 Erfolgsplan Euro 1.1 Summe Erträge 1.461.100 1.2 Summe Aufwendungen -2.346.300 1.3 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag -885.200 2. Liquiditätsplan 2.1 Einzahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit 2.2 Auszahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit 2.3. Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus laufender Geschäftstätigkeit (Saldo aus 2.1 und 2.2) 2.384.100 -2.060.700 323.400 2.4 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 0 2.5 Auszahlungen aus Investitiontätigkeit -2.057.500 2.6 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit 2.7 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) -2.057.500 -1.734.100 2.8 Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 1.900.000 2.9 Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit -34.200 2.10 Finanzierungsmittelüberschuss/ -bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) 1.865.800
Laden...
Laden...