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Freitag, 7. Juni 2024 MONTFORT BOTE 2
Freitag, 7. Juni 2024 MONTFORT BOTE 3 Amtliche Bekanntmachungen Haushaltssatzung der Gemeinde Langenargen Bodenseekreis für das Haushaltsjahr 2024 Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg, in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Juli 2000 (GBl. 2000, 581) zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.06.2023 (GBl. S. 229, 231), hat der Gemeinderat der Gemeinde Langenargen am 18. März 2024 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen: § 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt Amtlicher Teil Der Haushaltsplan wird festgesetzt 1. Im Ergebnishaushalt mit folgenden Beträgen 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 23.543.500 EUR Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen 23.543.500 EUR 1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von 0 EUR 1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge 0 EUR 1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen 0 EUR 1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 0 EUR 1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von 0 EUR 2. Im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen 2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 23.208.000 EUR 2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 22.136.300 EUR 2.3 Zahlungsmittelüberschuss / -bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von 1.071.700 EUR 2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 190.000 EUR 2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 6.725.500 EUR 2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss / -bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) -6.535.500 EUR 2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss / -bedarf (Summe, Saldo aus 2.3 und 2.6) von - 5.463.800 EUR 2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 4.103.100 EUR 2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 110.000 EUR 2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss / -bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von 3.993.100 EUR 2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von -1.470.700 EUR § 2 Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 4.100.000 EUR davon für Ablösung von inneren Darlehen 0 EUR § 3 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 4.674.500 EUR § 4 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 2.000.000 EUR § 5 Realsteuerhebesätze Die Hebesätze werden wie folgt festgesetzt: 1. für die Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 340 v.H. der Steuermessbeträge b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 360 v.H. der Steuermessbeträge 2. für die Gewerbesteuer auf 355 v.H. der Steuermessbeträge § 6 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 01. Januar 2024 in Kraft. Ausgefertigt! Langenargen, den 18.03.2024 Langenargen, 19.03.2024 Ole Münder Bürgermeister Ole Münder Bürgermeister Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
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