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Mitteilungsblatt KW 29 | Mittwoch, 19.07.2023 | 2 RATHAUS RIEDLINGEN Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin. Mo. – Do. 8 – 12 Uhr, Do. 14 – 18 Uhr, Fr. 8 – 12:30 Uhr Telefon 07371/183-0 AMTS- UND SPRECHTAGE DER VERWALTUNG Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin. Rathaus Daugendorf Telefon 07371/2424 Di. 18.00 Uhr – 20.00 Uhr Rathaus Grüningen Telefon 07371/7386 Di. 18.30 - 20 Uhr, weitere nach Vereinbarung Rathaus Neufra Telefon 07371/6334 Mi. 18.00 - 20.00 Uhr, weitere nach Vereinbarung Rathaus Pflummern Telefon 07371/8416 Do. 19 - 21 Uhr, weitere nach Vereinbarung Rathaus Zell Telefon 07373/1420 Do. 19 - 20 Uhr, weitere nach Vereinbarung Rathaus Zwiefaltendorf Telefon 07373/2837 Mi. 19.30 - 21 Uhr, weitere nach Vereinbarung ÖFFNUNGSZEITEN STÄDTISCHER EINRICHTUNGEN Stadtbibliothek Kapuzinerweg 2, Telefon 8094: Di. 14.30 - 19.00 Uhr, Mi. 14.30 - 17.00 Uhr, Do. 12.00 bis 18.00 Uhr, Fr. 10.00 bis 14.00 Uhr. Auch in den Ferien und an Brückentagen. Am Faschingsdienstag, 24. und 31. Dezember geschlossen. Offene Jugendarbeit: Tel. 07371/934485, Büro Schlachthausstraße 3 oder unter oja-riedlingen@hausnazareth.de erreichbar Museum Schöne Stiege/Städt. Galerie Spital z. Hl. Geist: Fr. - Sa. 15.00 - 17.00 Uhr, So. 14.00 - 17.00 Uhr Hallenbad Tel. 9662619; Di. 17 - 21.30 Uhr, Fr. 19.30 - 21.30 Uhr, Sa. 13 - 19 Uhr, So. 12 - 18 Uhr Den ganzen Eintrag zum Hallenbad auf der Homepage finden Sie alternativ auch unter: http://www.riedlingen.de/Hallenbad.html Feuerwehrmuseum Mühlgasse 17: Samstag/Sonntag 14 - 17 Uhr SONSTIGE - TELEFONISCH ERREICHBAR Dienstzeiten des Landratsamtes Biberach Außenstelle Riedlingen, Krankenhausweg 3 KFZ-Zulassungsbehörde: Telefon 07351/52-6887 oder -6888, Fax 07351/52-6839 Straßenamt: Telefon 07351/52-6824; Fax 07351/52-6828 Kreissozialamt: Tel. 07351/52-6870 oder -6876; Fax 07351/52-6889 Jugendamt Riedlingen, Wegescheiderhaus, Lange Straße 19 Sozialer Dienst, Telefon 07351/526233; Fax 07351/526147 Finanzamt: Telefon 07351/590 Sozialstation Riedlingen, Alten- und Krankenpflege Telefon 07371/932020, Riedlingen, St.-Gerhard-Straße 16 Tagespflege: 07371/9538349, Riedlingen, Zwiefalter Str. 17/1 Seniorengenossenschaft Riedlingen e. V. Vorsitzender Josef Martin, Telefon 07371/8394 Tagespflege: Stadtgraben, Telefon 07371/923170 Essen auf Rädern: Telefon 07371/9297542 Deutsches Rotes Kreuz: Sprechzeiten: Di. 14 - 16 Uhr, Do. 10 - 12 Uhr - Büro in Biberach Telefon 07351/157024 Katholische Kirchengemeinde St. Georg Nachbarschaftshilfe Telefon/Fax 07371/9320-20, oder 3662 Tafelladen (Träger: Deutsches Rotes Kreuz): geöffnet: Samstag von 10.45 bis 13.30 Uhr Ansprechpartner: Hans Petermann, Zur Donaubrücke 9, 88499 Riedlingen-Zwiefaltendorf, Tel. 07373/9216504, Mobil 0151/12131634 Freundeskreis Freunde für Fremde Ansprechpartner: Tel. 07371/4499596 Hospizgruppe Riedlingen-Uttenweiler Christa Schwendele, Tel. 07373 / 9215560 „Glücksgriff Diakonischer Secondhand Kleiderladen Riedlingen, Weibermarkt/Lange Str. 19 Öffnungszeiten: Di - Sa und Marktmontage 10 - 13 Uhr Di., Do., Fr. 14 - 17 Uhr, GluecksgriffRiedlingen@gmx.de ÄRZTE/APOTHEKENNOTDIENSTE Ärztlicher Bereitschaftsdienst: Tel: 116 117 Kinderärztlicher Notdienst: Tel: 116 117 Augenärztlicher Notdienst: Tel: 116 117 UMWELTECKE Müllabfuhrtermine: Restmüllabfuhr (Mülltonne) Mittwoch, 26.07.2023 Restmüllabfuhr (1.100 l Container) Mittwoch, 26.07.2023 Grüngut Annahmeplatz am bisherigen Wertstoffhof Riedlingen; Öffnungszeiten: März – Nov.: Mittwoch, 16 – 19 Uhr, Samstag, 11 – 14 Uhr; Dez. – Feb.: Samstag 11 – 14 Uhr Altglascontainer Standorte: Riedlingen: Zwiefalter Straße, Daimlerstraße, Alte Unlinger Straße; Grüningen: Ammelhauser Straße; Neufra: bei Grüngutannahme Kiesgrube Baur; Pflummern: Gemeindehaus; Zwiefaltendorf: bish. Wertstoffhof Unlingen Recyclingzentrum - Öffnungszeiten: Mo./Mi./Fr. 9 – 12 Uhr, 13 – 17 Uhr, Di./Do. 13 – 17 Uhr, Sa. 9 – 12 Uhr TELEFON-NOTRUFE Feuerwehr 112 Rettungsdienst 112 oder 192 22 Notarzt 112 Polizei-Notruf (jeweils ohne telefonische Vorwahl) 110 Polizeirevier Riedlingen 07371/9380 Krankentransporte 07351/19222 Wasserversorgung Riedlingen 07371/183-26 Kläranlage Riedlingen 07371/3590 Gasstörungsstelle 0800/0824505 Zahnärztlicher Notdienst: Tel: 116 117 Apothekennotdienst: 0800 / 0022833 lmpressum Mitteilungsblatt der Stadt Riedlingen Herausgeber: Stadt Riedlingen Verantwortlich für den redaktionellen Teil: Bürgermeister M. Schafft Für den Anzeigenteil: Ulrich’sche Buchdruckerei und Verlag GmbH & Co. KG, Haldenstraße 6+8, 88499 Riedlingen. Redaktion: Bürgermeisteramt Riedlingen, Rathaus, Marktplatz 1, 88499 Riedlingen, Telefon (MBL) 07371/18312, Fax (MBL) 07371/18355, E-Mail: mitteilungsblatt@riedlingen.de www.riedlingen.de Öffnungszeiten: Mo bis Do. 8 bis 12 Uhr Do. nachmittag 14 bis 18 Uhr, Freitag 8 bis 12.30 Uhr Redaktionsschluss: Freitag 10 Uhr, beim Sekretariat des Bürgermeisters, Rathaus, 1. OG, Zimmer 103. Erscheinungsweise: wöchentlich am Mittwoch (Regelfall) Verlag, Anzeigenverkauf, Herstellung & Vertrieb: Ulrich’sche Buchdruckerei und Verlag GmbH & Co. KG, Haldenstraße 6+8, 88499 Riedlingen, Tel. 0 73 71/93 72 21, Fax 07 51/29 55-99-84 99 E-Mail: anzeigen.riedlingen@schwaebische.de Layout & Gestaltung: Druck und Verlag Wagner, Kornwestheim Verteilung an alle Haushaltungen im Bereich der Stadt Riedlingen und der Teilorte Bechingen, Daugendorf, Grüningen, Neufra, Pflummern, Zell, Zwiefaltendorf
3 | Mitteilungsblatt KW 29 | Mittwoch, 19.07.2023 L A N D R A T S A M T B I B E R A C H - untere Flurbereinigungsbehörde - Hauptstraße 25 • 89584 Ehingen • Telefax 07391 779-2600 • Tel. Vermittlung 07391 779-2500 Amtliche Bekanntmachungen Bekanntmachung Am Montag, 24. Juli 2023, findet um 19:15 Uhr eine Sitzung des Gemeinderates im großen Sitzungssaal des Rathauses in Riedlingen statt. T a g e s o r d n u n g 1. Bürgerfragestunde 2. Vorbereitung der Kommunalwahl 2024 - Überprüfung der Sitzverteilung und der Unechten Teilortswahl 3. Theatersommer – Fortsetzung 2025 4. Festlegung Verkaufspreise Bauplätze Lessingstraße - ehemaliger Spielplatz 5. Neufassung Gutachterausschussgebührensatzung 6. Beauftragung Mobilitätskonzept Arbeitspaket 2 7. Bekanntgaben der Verwaltung 8. Wünsche, Anfragen, Verschiedenes Wir laden die Bürgerinnen und Bürger zu dieser Sitzung ein. Die Beratungsunterlagen für die öffentliche Sitzung liegen im Sitzungssaal aus. Riedlingen, 14.07.2023 gez. Schafft Bürgermeister ______________________________________________________ Öffentliche Bekanntmachung Flurbereinigung Unlingen (B 311), Landkreis Biberach VORLÄUFIGE ANORDNUNG NR. 12 vom 10.07.2023 1. Besitzentzug Zur Bereitstellung von Flächen für den vorzeitigen Ausbau der gemeinschaftlichen Anlagen (Wege- und sonstige Maßnahmen entsprechend dem am 19.12.2022 genehmigten Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan) wird vom Landratsamt Biberach - untere Flurbereinigungsbehörde –, nach § 36 Abs. 1 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546) im Flurbereinigungsverfahren Unlingen (B 311) Folgendes angeordnet: Den Beteiligten (Eigentümern, Pächtern und sonstigen Berechtigten) werden zum 01.09.2023 Besitz und Nutzung der Grundstücksflächen vorübergehend für die Dauer der Maßnahme bzw. dauerhaft entzogen, die in der Besitzregelungskarte vom 26.05.2023 in gelber Farbe (vorübergehend), bzw. in roter Farbe (dauerhaft) bezeichnet sind. Die Besitzregelungskarte vom 26.05.2023 ist Bestandteil dieser vorläufigen Anordnung (Anlage 1). 2. Besitzzuweisung Die Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Unlingen (B 311) wird ab 01.09.2023 für den oben genannten Zweck in den Besitz der nach Nr. 1 entzogenen Flächen eingewiesen. Das Besitzrecht erstreckt sich auch auf die von der Teilnehmergemeinschaft zur Umsetzung der gemeinschaftlichen Anlagen Beauftragten. Der abgeschobene Mutterboden der entzogenen Flächen geht in den Besitz der Teilnehmergemeinschaft über. Diese bestimmt, wie der Boden verwendet wird. Während des Ausbaus ist die Nutzung noch nicht fertiggestellter Wege nicht zulässig. 3. Flächenrückgabe Die in der unter Nr. 1 genannten Karte in gelber Farbe dargestellten Grundstücksflächen werden den Beteiligten nach Beendigung und Abnahme der Baumaßnahmen wieder in Besitz und Nutzung zurückgegeben. Diese Flächen sind von der Teilnehmergemeinschaft vor der Rückgabe durch ordnungsgemäße Rekultivierung wieder in einen bewirtschaftbaren Zustand zu bringen. Der Zeitpunkt der Rückgabe wird den Beteiligten gesondert mitgeteilt. 4. Aufwuchs- und Nutzungsentschädigungen a) Ausbezahlte Geldentschädigungen im Entschädigungszeitraum 2014 bis 2022 Mit den vorläufigen Anordnungen Nr. 1 - 11 wurden für die entzogenen Flächen Geldentschädigungen für wesentliche Grundstücksbestandteile und Aufwuchs- und Nutzungsentschädigungen festgesetzt, diese bleiben unverändert bestehen. b) Aufwuchs- und Nutzungsentschädigungen Für die unter Nr. 1 bezeichneten Flächen wird in der Regel keine Aufwuchs- und Nutzungsentschädigung gewährt. In Härtefällen (§36 Abs. 1 FlurbG) – wenn die vorübergehenden Nachteile bei einzelnen Teilnehmern das Maß der den übrigen Teilnehmern entstehenden gelichartigen Nachteile erheblich übersteigen – kann auf Antrag eine angemessene Entschädigung gewährt werden.
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