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17.05.2023 Der Kißlegger

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Der

Der Kißlegger 8 Amtlicher Teil JUGEND AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Ausflug in die Straßen der Großstadt KISSLEGG (ra) - Am Samstag, 22. April, veranstaltete die Offene Jugendarbeit Kißlegg eine Ausfahrt zum Urban Danceprix 2023. 16 junge Menschen, Andrea Codre und Nicole Mai (FsJ) vom Mädchentreff sowie Young Moser und Lukas Zoller vom Jugendcafé fuhren gemeinsam nach Biberach a. d. Riß, um dort in die Welt des HipHopund Streetdance einzutauchen. Der Danceprix in Biberach ist eine Veranstaltung bei der jährlich mehrere Tanzgruppen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz vor Publikum und Jury auftreten. Die Tänze werden zu HipHop-, Funk- und House-Musik getanzt. Die Gruppen greifen dabei unterschiedliche gesellschaftliche Themen auf, wie zum Beispiel das Alleine-Sein in der Fremde oder der Umgang mit der Natur, und versuchen diese in eine Choreographie zu bringen. 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Kißlegg für das Haushaltsjahr 2023 KISSLEGG (ra) - Das Landratsamt Ravensburg hat mit Erlass vom 10.05.2023 (AZ: KPK-902.41 may) die Nachtragssatzung mit Nachtragshaushaltsplan 2023 nicht beanstandet, die Gesetzmäßigkeit nach § 81 Abs. 2, § 82 und § 121 Abs. 2 GemO angesichts des negativen ordentlichen Ergebnisses allerdings nicht bestätigt. Die Genehmigung der Kreditermächtigung bleibt unverändert. Der Haushalt kann nach der Veröffentlichung vollzogen werden. Der Wortlaut der Nachtragshaushaltssatzung 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht und ist mit dem Nachtragshaushaltsplan in der Zeit vom 19.05.2023 bis 30.05.2023 während der üblichen Dienstzeiten beim Bürgermeisteramt – Finanzverwaltung – zur Einsichtnahme ausgelegt. Alternativ können Sie die Haushaltssatzung samt Haushaltsplan online unter https://www.kisslegg.de/buerger/ rathaus-service/satzungen-ortsrecht einsehen. Auf Grund der §§ 79 und 82 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 12. April 2023 die folgende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen: § 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden die voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie die eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen wie folgt festgesetzt: Eine atemberaubende Szenerie Die Aufführungen der Gruppen werden schließlich vom Publikum und von einer professionellen Jury bewertet und schließlich bei einer Siegerehrung mit einem Preis versehen. Dabei sind die Tänze gespickt mit eindrücklichen und kuriosen Bewegungsabläufen, die im gesamten eine atemberaubende Szenerie ergeben. Darüber hinaus laden ein DJ und die Gruppen der Tänzer*innen in den Pausen auch zum freien Mittanzen ein, um gemeinsam Musik und Bewegung zu genießen. Gemeinschaft genießen Auf der Heimfahrt in den Kleinbussen der Ausflugsgruppe zeigte sich schließlich das, was allen in den letzten Jahren der Pandemie gefehlt hat: Gemeinsam Gemeinschaft genießen. In den Bussen wurde viel gemeinsam gelacht, gealbert und gespielt. Spätestens hier war der Wunsch bei allen klar, dass es weitere Ausflüge mit der Offenen Jugendarbeit geben soll.

9 Der Kißlegger Amtlicher Teil AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN NACHRICHTEN Aus Kißlegg Dienstag, 23. Mai: Vom Laich zum jungen Moorfrosch – Exkursion in die Amphibienaufzuchtstation § 2 Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird von bisher 1.000.000 EUR unverändert auf 1.000.000 EUR festgesetzt. § 3 Verpflichtungsermächtigungen Der festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird nicht verändert. § 4 Kassenkredite Der festgesetzte Höchstbetrag der Kassenkredite bleibt unverändert bei 1.000.000 EUR. § 5 Steuersätze Die Steuersätze (Hebesätze) bleiben unverändert 1. für die Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) bei 340 v. H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) bei 360 v. H. der Steuermessbeträge; 2. für die Gewerbesteuer bei 350 v. H. der Steuermessbeträge. Kißlegg, den 13.04.2023 gez. Dieter Krattenmacher, Bürgermeister LANGENARGEN (dk) - Eine wirkungsvolle Rettungsaktion soll den Moorfrosch in Baden-Württemberg vor dem Aussterben bewahren: die Aufzuchtstation in Langenargen. Das Projekt wird vom Landschaftserhaltungsverband Ravensburg durchgeführt und ermöglicht tausenden Individuen der gefährdeten Art ein vor Fressfeinden geschütztes Aufwachsen mit anschließender Freilassung. Beeindruckende Impressionen der Rettungsaktion sind auf der Webseite www.moorfrosch.info sichtbar. Alle Interessierten können sich die Station auch selbst einmal genau anschauen. Am Dienstagabend des 23.05. in Langenargen erlebe nInteressierte unter der Leitung von Moritz Ott wie aktiver Artenschutz konkret aussehen kann. Die Führung findet einmal um 18 sowie ein weiteres Mal um 19 Uhr statt und dauert jeweils 45 Minuten. Anmeldungen sind online unter www.naturvielfalt-rv.de möglich. Der genaue Treffpunkt sowie weitere Infos werden daraufhin bekannt gegeben.

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