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Freitag, 5. Mai 2023 MONTFORT BOTE 2 „Alles, nur nicht Texas“ Szenische Lesung mit Dana Golombeck und Claudia Schmutzler Mittwoch, 10. Mai Einlass 19 Uhr / Beginn 20 Uhr Vorverkauf: 18 Euro, Abendkasse 20 Euro Karten sind erhältlich in der Tourist-Information Langenargen sowie bei allen Reservix- Vorverkaufsstellen und unter www.reservix.de. Weitere Informationen zur Veranstaltung und zu den Reservix-Vorverkaufsstellen erhalten Sie bei der Tourist-Information Langenargen unter Tel. 0 75 43/93 30 92 Bild: Veranstalter
Freitag, 5. Mai 2023 MONTFORT BOTE 3 Amtliche Bekanntmachungen Amtlicher Teil 2.15 Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende Haushaltsjahres (Saldo aus 2.13 und 2.14) 5.120.850,67 Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Langenargen zum 31.12.2021 Der Gemeinderat hat in der öffentlichen Sitzung vom 27.02.2023 den Jahresabschluss der Gemeinde gemäß § 95b der Gemeindeordnung mit folgendem Ergebnis festgestellt: 1. Ergebnisrechnung EUR 1.1 Summe der ordentlichen Erträge 27.334.971,90 1.2 Summe der ordentlichen Aufwendungen -27.335.238,79 1.3 Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) -266,89 1.4 Außerordentliche Erträge 497,82 1.5 Außerordentliche Aufwendungen 0,00 1.6 Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) 1.7 Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) 2. Finanzrechnung 2.1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 2.2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Ergebnisrechnung (Saldo aus 2.1 und 2.2) 2.4 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 2.5 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 2.6 Finanzierungsmittelüberschuss/ -bedarf a. Investitionstätigkeit (Saldo 2.4 u.2.5) 2.7 Finanzierungsmittelüberschuss/ -bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) 2.8 Summe der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 2.9 Summe der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 2.10 Finanzierungsmittelüberschuss/ -bedarf (Saldo aus 2.8 und 2.9) 2.11 Änderung d. Finanzierungsmittelbestands z. Ende des HHJ (Saldo aus 2.7 und 2.10) 2.12 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus haushaltsunwirksamen Ein- u. Auszahlungen 497,82 230,93 20.755.446,24 -18.625.817,00 2.129.629,24 60.655,00 -2.239.623,54 -2.178.968,54 -49.339,30 765,57 -65.781,54 -65.015,97 -114.355,27 68.335,89 2.13 Anfangsbestand an Zahlungsmitteln 5.166.870,05 2.14 Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln (Saldo aus 2.11 und 2.12) -46.019,38 3. Bilanz 3.1 Immaterielles Vermögen 24.873,81 3.2 Sachvermögen 38.972.094,87 3.3 Finanzvermögen 16.336.154,10 3.4 Abgrenzungsposten 376.471,50 3.5 Nettoposition 0,00 3.6 Gesamtbetrag auf der Aktivseite (Summe aus 3.1 bis 3.5) 55.709.594,28 3.7 Basiskapital 25.788.613,77 3.8 Rücklagen 2.683.260,52 3.9 Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses -266,89 3.10 Sonderposten 8.639.673,52 3.11 Rückstellungen 13.375.924,11 3.12 Verbindlichkeiten 4.355.075,39 3.13 Passive Rechnungsabgrenzungsposten 867.589,28 3.14 Gesamtbetrag auf der Passivseite (Summe aus 3.7 bis 3.13) 55.709.869,70 Der Jahresabschluss liegt in der Zeit von Montag, 08.05.2023 bis Dienstag, 16.05.2023, jeweils einschließlich, im Rathaus, Zimmer 23 während der üblichen Sprechzeiten zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Langenargen, den 28.02.2023 Ole Münder Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung Az.: 621.14 Öffentliche Bekanntmachung des Gemeindeverwaltungsverbandes Eriskirch–Kressbronn a. B. – Sitzung der Verbandsversammlung des Langenargen Gemeindeverwaltungsverbandes über die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit Eriskirch-Kressbronn zur 3. Änderung des Flächennutzungsplans a. B.-Langenargen im Bereich am Raiffeisenstraße Montag, in 08.05.2023 Kressbronn a. B. gem. § 3 Abs. 1 BauGB um 17:00 Uhr im Rathaus Eriskirch (Sitzungssaal), (öffentliche Auslegung des Planentwurfs – Frühzeitige Beteiligung) Schussenstraße 18, 88097 Eriskirch Tagesordnung: Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Eriskirch-Kressbronn a. B.- Langenargen hat in seiner Sitzung am 29. November 2022 die frühzeitige Unterrichtung zur Änderung des Flächennutzungsplans „3. Änderung – Bereich Raiffeisenstraße“ gem. § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen. Im Rathaus der Gemeinde Kressbronn am Bodensee, Zimmer 20 wird der Öffentlichkeit in der Zeit vom 28.04.2023 bis 31.05.2023 während der allgemeinen Öffnungszeiten straße Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungen, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung lichen des Auslegung Gebiets in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planungen zu unterrichten (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind in der Regel von Montag - Feststellungsbeschluss bis Freitag morgens (außer Mittwoch) von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie am Dienstagmittag Vorlage: von GVV 14.002023/002 Uhr bis 17.00 Uhr und Donnerstagmittag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Beachten Sie bitte, dass das Rathaus während gesetzlicher Feiertage geschlossen ist.). Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Falls eine Beratung und Erörterung gewünscht ist, vereinbaren Sie bitte einen Termin. 1 Begrüßung und Informationen des Verbandsvorsitzenden 2 2. Änderung des Flächennutzungsplans 2021 - Bereich Iris- - Abwägung der Anregungen und Stellungnahmen zur öffent- Die Unterlagen zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit können auch unter folgendem Link auf der Homepage des Gemeindeverwaltungsverbands Eriskirch-Kressbronn
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