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Mitteilungsblatt KW 20 | Mittwoch, 17.05.2023 | 8 Am Freitag, 26.05.2023 findet um 18:00 Uhr wieder unser Vorspielpodium statt. Kinder und Jugendliche präsentieren in lockerem Rahmen ihr Können und sammeln so wertvolle Auftrittserfahrung. Wir freuen uns auf ein interessiertes Publikum. Verwaltungsmitarbeiter*in auf Minijob-Basis Die Conrad Graf-Musikschule e.V. in Riedlingen sucht ab dem 01.09.2023 Verstärkung im Bereich Verwaltung. Die Conrad Graf-Musikschule ist ein seit 50 Jahren bestehender Verein mit einer Schülerzahl von ca. 700 Schüler*innen. Unser Team besteht aus 20 Lehrkräften und 3 Verwaltungsmitarbeiterinnen. Ihr Aufgabengebiet Wir suchen eine engagierte und fleißige Bürokraft für allgemeine Verwaltungsarbeiten mit sicherem Umgang mit MS-Office sowie die Bereitschaft im Team zu arbeiten. Der wöchentliche Umfang beträgt ca. 6-8 Stunden. Kontakt Conrad Graf-Musikschule e.V. Christine Kohnen, Schulleitung Schulgasse 9, 88499 Riedlingen Telefon: 07371 7612 info@conradgrafmusikschule.de http://www.conradgrafmusikschule.de ______________________________________________________ Geflügel- und Vogelfreunde Riedlingen Kleintiermarkt in Riedlingen Die Geflügel.-und Vogelfreunde laden am Sonntag 21.05.2023 ab 09.00 Uhr zum monatlichen Kleintiermarkt mit Frühschoppen in das Vereinsheim im Römerweg ein. Angeboten werden Kaninchen, Hühner, Zwerghühner, Tauben, Enten, Meerschweinchen. Es darf verkauft, gekauft, getauscht oder geschaut werden. Die Nutzung der Käfige ist kostenlos. Es müssen lediglich die veterinärrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. Gerne dürfen Sie sich über die Tiere und ihre Haltung informieren und austauschen. Es würde uns freuen Ihnen die Tierzucht näher zu bringen und die Freude an der Schönheit und Rassen zu öffnen. Weitere Infos bei Gerhard Hepp, Tel.0172/7364901 ______________________________________________________ Schwäbischer Albverein e.V. Ortsgruppe Riedlingen Wanderung bei Ringschnait Die Ortsgruppe Riedlingen des Schwäbischen Albvereins e.V. bietet am 21. Mai eine Rundwanderung bei Ringschnait an. Zu dieser Wanderung sind alle Wanderfreunde, auch Gäste, recht herzlich willkommen. Treffpunkt und Abfahrt mit Privat-Pkw ist um 10.00 Uhr auf dem Parkplatz bei der Stadthalle in Riedlingen. Eine Schlusseinkehr ist vorgesehen. Ausgangspunkt der Wanderung ist der Parkplatz beim Sportgelände in Ringschnait. Entlang der Dürnach, an der Renaturierung vorbei wird Stockland erreicht. Auf dem mit blauem Punkt markierten Wanderweg des Schwäbischen Albvereins immer im Dürnachtal führt der Weg nach Wennedach und weiter zum Schloss Sommershausen. Durch die Markung Reinstetter Holz wird Ringschnait wieder erreicht. Die Wanderstrecke beträgt ca. 15 Km mit einem Höhenunterschied von ca. 120 m; eine Abkürzung wird angeboten. Wanderführer sind Alfred Merkle und Helmut Emrich. Stadtführung: Riedlinger Frauen vom späten Mittelalter bis heute Leitung: Hilde Teschner Zeiten: Mittwoch, 24.05.2023, 17:00 - 18:30 Uhr Ort: Treffpunkt Eingang Kath. Pfarrkirche St. Georg, Riedlingen Preis: 8,00 €, vor Ort zu entrichten, Anmeldung erforderlich! Beschreibung: In Zusammenarbeit mit dem Altertumsverein Riedlingen. Klosterfrauen, Ehebrecherinnen, Kindsmörderinnen, Hebammen, Künstlerinnen, und mutige Frauen, die Neues wagten, stehen im Mittelpunkt. An vielen „FrauenOrten“ werden im Spaziergang Leben und Wirken der Frauen lebendig. Anmeldungen nimmt die VHS entgegen unter Tel.: 07371/7691 oder per E-Mail: info@vhs-donau-bussen.de Litera(d)tour Leitung: Herbert Theisinger Zeiten: Freitag, 26.05.2023, 13:00 - 18:00 Uhr Treffpunkt: Geschwister-Scholl-Realschule, Goethestraße 36, 88499 Riedlingen, Parkplatz Preis: 10,00 € Beschreibung: Radtour (auch E-Bike) nach Wilflingen, Besichtigung des Jüngerhauses, zurück nach Riedlingen, Führung in der Dürrson-Gedenkstätte (ca. 25 km gesamt). Die Radtour findet nur bei trockenem Wetter statt. Bei Regen wird ein Ersatztermin angeboten. Es besteht Helmpflicht. Anmeldungen nimmt die VHS entgegen unter Tel.: 07371/7691 oder per Email: info@vhs-donau-bussen.de Organisation und Sonstiges Seniorenausflug Grüningen siehe unter Grüningen ______________________________________________________ Das Landratsamt Biberach informiert Entlaufene Landschildkröte Am 02.05.2023 wurde in der Hebelstraße in Riedlingen eine griechische Landschildkröte gefunden. Sollte jemandem diese Landschildkröte entlaufen sein, kann sich der Landschildkrötenhalter gerne bei Frau Beate Huber, Landratsamt Biberach, Amt für Bauen und Naturschutz, Tel. 07351 52-6479, E-Mail beate.huber@biberach.de melden. ___________________ Geflügelpest im Landkreis Biberach breitet sich aus – Aufstallungspflicht für weitere Teile des Landkreises Wie das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) bestätigt, waren neun weitere verendete Möwen mit dem Geflügelpestvirus infiziert. Diese wurden im Landkreis Biberach am nördlichen Federsee und in Laupheim gefunden. Um einen Eintrag der hochansteckenden Viren in Geflügelbestände zu verhindern, wird für weitere Teile des Landkreises Biberach eine Aufstallungspflicht angeordnet. Die entsprechende Allgemeinverfügung im Landkreis Biberach tritt am Mittwoch, 10. Mai 2023 in Kraft. Betroffen von der Aufstallungspflicht sind jetzt – wie bereits bekannt – die Städte und Gemeinden Bad Schussenried, Ingoldingen, Mit-
9 | Mitteilungsblatt KW 20 | Mittwoch, 17.05.2023 telbiberach, Stafflangen (Ortsteil von Biberach), Oggelshausen, Tiefenbach, Seekirch, Alleshausen, Moosburg, Kanzach, Dürnau, Bad Buchau und Allmansweiler. Neu hinzu kommen folgende Städte und Gemeinden: Betzenweiler, Uttenweiler, Attenweiler, Warthausen, Schemmerhofen, Laupheim, Achstetten, Burgrieden, Schwendi, Mietingen, Maselheim, Gutenzell-Hürbel, Wain, Kirchberg, Dettingen, Kirchdorf an der Iller und Tannheim. Aufgrund von weiteren festgestellten Ausbrüchen der Geflügelpest in den Landkreisen Alb-Donau und Neu-Ulm, insbesondere in der Nähe der Landkreisgrenze, hat die Risikobewertung zu dem Ergebnis geführt, dass es zur Vermeidung der weiteren Einschleppung bzw. Verschleppung der Geflügelpest erforderlich ist, die Aufstallungspflicht für Geflügel auf die genannten Teile des Landkreises auszuweiten. Hintergrundinformationen Die Aviäre Influenza (Geflügelpest), umgangssprachlich auch Vogelgrippe genannt, ist eine durch Viren ausgelöste, anzeigepflichtige Infektionskrankheit bei Vögeln. Sie ist hochansteckend, verläuft mit schweren allgemeinen Krankheitszeichen und endet für das betroffene Geflügel in der Regel tödlich. Das Virus kann über den direkten Kontakt von Tier zu Tier übertragen werden. Insbesondere wildlebende Wasservögel sind häufig Virusüberträger. Sie können das Virus über große Entfernungen verschleppen. Das Virus verbreitet sich auch über die Luft. Zudem ist eine indirekte Übertragung durch Fahrzeuge, Mist, Futter oder Transportkisten möglich. Der Mensch ist ebenfalls ein bedeutsamer Überträger der Seuche: Über nicht gereinigte und desinfizierte Kleider, Schuhe oder Hände kann die Geflügelpest weiterverbreitet werden. Eine Ansteckung von Menschen ist unwahrscheinlich. Stallpflicht und obligatorische Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen In allen betroffenen Gemeinden müssen die Geflügelarten (dazu zählen Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) vorerst bis zum 9. Juni 2023 in geschlossenen Ställen oder unter einer überstehenden, dichten Abdeckung und mit einer gegen Wildvögel gesicherten Seitenbegrenzung gehalten werden. Zudem müssen Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter die Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einhalten. Seit dem 21. Januar 2023 sind diese unter anderem folgenden Maßnahmen durch eine Anordnung der Landesregierung in Baden-Württemberg auch für Geflügelhaltungen mit weniger als 1.000 Tieren verpflichtend: - Sicherung der Ein- und Ausgänge zu den Ställen oder sonstigen Standorten der Vögel gegen unbefugten Zutritt. - Ställe oder die sonstigen Standorte der Vögel dürfen von betriebsfremden Personen nur mit betriebseigener Schutzkleidung oder Einwegschutzkleidung betreten werden. - Unverzügliche Reinigung und Desinfektion der Schutzkleidung nach Gebrauch, unschädliche Beseitigung von Einwegschutzkleidung. - Nach jeder Einstallung oder Ausstallung der Vögel müssen die dazu eingesetzten Gerätschaften und der Verladeplatz und frei gewordenen Stallungen gereinigt und desinfiziert werden. - Eine ordnungsgemäße Schadnagerbekämpfung muss durchgeführt und hierüber Aufzeichnungen gemacht werden. - Vorhaltung einer betriebsbereiten Einrichtung zum Waschen der Hände sowie einer Einrichtung zum Wechseln und Ablegen der Kleidung und zur Desinfektion der Schuhe. Sollte in Ausnahmefällen eine Aufstallung nicht möglich sein, werden die jeweiligen Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter aufgerufen, sich umgehend mit dem zuständigen Veterinäramt in Verbindung zu setzen, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Die vollständige Allgemeinverfügung mit allen Bestimmungen ist auf der Website des Landkreises Biberach unter den Bekanntmachungen einsehbar. Zudem weist das Veterinäramt die Bevölkerung darauf hin, dass Wildvögel, die schwach, teilnahmslos oder auf andere Weise krank erscheinen, auf gar keinen Fall angefasst oder mitgenommen werden sollten. Stattdessen sollte der Fund bei der zuständigen Veterinärbehörde oder Gemeinde gemeldet werden. Aufgrund der Ausbreitung der Geflügelpest im Landkreis Biberach besteht in den markierten Gemeinden ab sofort eine Aufstallungspflicht Bild: Landratsamt Das Landratsamt informiert: ___________________ Die Obst- und Gartenbauakademie (OGAB) informiert: Naturpädagogik-Lehrgang startet im September – Angebot für pädagogische Fachkräfte, Jugendgruppenleiter und Umweltschützer Die Obst- und Gartenbauakademie (OGAB) am Landwirtschaftsamt bietet im Herbst wieder einen Naturpädagogik-Lehrgang an. Der Lehrgang umfasst 80 Stunden auf ein Schuljahr verteilt und findet fast ausschließlich an Samstagen statt. Neben Naturwissen wird auch Pädagogik von verschiedenen Spezialisten gelehrt. Der aktuelle Naturpädagogik-Lehrgang unternahm jetzt beispielsweise eine Exkursion zum Friedhofsweiher in Biberach, wo die Teilnehmerinnen und Teilnehmer Amphibien beobachteten. Die beiden Referenten Dr. Guntram Deichsel und Mascha Wolf haben selbstverständlich eine Ausnahmegenehmigung der Unteren Naturschutzbehörde. Die geschützten Tiere dürfen nicht ohne Genehmigung gefangen werden. Kröten und ihren Laich konnten die Kursteilnehmer in ausreichender Anzahl beobachten. Dabei bot sich die Gelegenheit, auch mal ein Tier in die Hand zu nehmen. Bei den Fröschen sieht es deutlich schlechter aus. Froschlaich konnte zwar entdeckt werden, aber kein einziger Frosch. Dr. Guntram Deichsel lieferte den Teilnehmern auch eine bedrückende Erklärung: „Die Froschpopulation geht stark zurück - neben den klimatischen Veränderungen ist das Insektensterben die Hauptursache“. Die Aufgabe von Naturpädagoginnen und Naturpädagogen ist es, Kinder, Jugendliche und Erwachsene für die Natur zu begeistern und sie für Natur- und Umweltschutz zu sensibilisieren. Der derzeitige Lehrgang freut sich schon auf die nächsten beiden Module, „Landart“ und „Waldameisen“. Der Naturpädagogik-Lehrgang richtet sich vor allem an pädagogische Fachkräfte, Lehrkräfte, Jugendbegleiter, Kinder- und Jugendgruppenleiter und Umwelt- und Naturschützer.
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