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16.05.2023 Amtliches Mitteilungsblatt Riedlingen

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Mitteilungsblatt KW 20 | Mittwoch, 17.05.2023 | 4 2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts* (Saldo aus 2.7 und 2.10) von -315.100 * Der voraussichtliche Zahlungsmittelbestand zu Beginn des Jahres beträgt 381.600 EUR. §2 Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 1.627.000,00 EUR. §3 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 0,00 EUR. §4 Kassenkredite Der Höchstbetrag wird festgesetzt auf 0,00 EUR. §5 Verbands- und Kapitalumlage Die Verbandsumlage wird festgesetzt auf 175.000,00 EUR und die Kapitalumlage wird festgesetzt auf 166.000,00 EUR. Der Finanzbedarf ist durch die Mitglieder wie folgt zu erbringen: Nr. Mitglied Anteil in % 1. Stadt Riedlingen 2. Gemeinde Altheim 3. Gemeinde Dürmentingen 4. Gemeinde Ertingen 5. Gemeinde Langenenslingen 6. Gemeinde Unlingen 7. Gemeinde Uttenweiler 8. Gemeinde Zwiefalten Verbands - umlage in EUR Kapitalumlage in EUR 20,0 35.000,00 33.200,00 10,0 17.500,00 16.600,00 10,0 17.500,00 16.600,00 20,0 35.000,00 33.200,00 10,0 17.500,00 16.600,00 10,0 17.500,00 16.600,00 10,0 17.500,00 16.600,00 10,0 17.500,00 16.600,00 Summen 100,0 175.000,00 166.000,00 §6 Planabweichungen Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 84 GemO gelten bis zu 5 % der Summe der ordentlichen Aufwendungen bzw. der Summe der Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit und der Gesamtinvestitionen als unerheblich. In diesen Fällen wird der Verbandsvorsitzende ermächtigt, die Genehmigung zur Leistung dieser Aufwendungen und Auszahlungen zu erteilen. Mehraufwendungen (Ergebnishaushalt) bzw. Mehrauszahlungen (Finanzhaushalt), die durch Minderaufwendungen oder Mehrerträge bzw. Minderauszahlungen oder Mehreinzahlungen gedeckt sind, gelten nicht als überplanmäßig gemäß § 84 GemO. §7 Nachtragshaushaltssatzung Eine Nachtragshaushaltssatzung wird erlassen, wenn sich zeigt, dass im Ergebnishaushalt beim ordentlichen Ergebnis oder beim Sonderergebnis ein erheblicher Fehlbetrag entsteht oder ein veranschlagter Fehlbetrag sich erheblich vergrößert und dies nicht durch Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses ausgeglichen werden kann. Der erhebliche Umfang bisher nicht veranschlagter oder zusätzlicher Aufwendungen oder Auszahlungen im Sinne des § 82 Abs. 2 GemO wird auf 10 % des veranschlagten Gesamtbetrags der ordentlichen Aufwendungen oder ordentlichen Auszahlungen (Ergebnishaushalt) festgesetzt. 2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung Die vorstehende Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die von der Verbandsversammlung beschlossene Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wurde gemäß § 81 Absatz 2 GemO der Rechtsaufsichtsbehörde am 03.04.2023 vorgelegt. Das Landratsamt hat am 26.04.2023 die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung der Verbandsversammlung über die Feststellung des Haushaltsplans des Interkommunalen Gewerbe und Industrieparks Donau-Bussen für das Haushaltsjahr 2023 gemäß § 121 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) bestätigt. Die genehmigungspflichtigen Bestandteile der Haushaltssatzung wurden vom Landratsamt Biberach am 26.04.2023 genehmigt: Den in § 2 der Haushaltssatzung von der Verbandsversammlung beschlossenen Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (Kreditermächtigung) in Höhe von 1.627.000 EUR gemäß § 87 Abs. 2 GemO. Die Genehmigung erfolgte unter der Auflage, dass von der Kreditermächtigung 2022 kein Gebrauch gemacht wird. Die Kreditermächtigung gilt weiter, bis die Haushaltssatzung für das übernächste Jahr erlassen ist (§ 87 Abs. 3 GemO). Der Ergebnishaushalt 2023 weist ein negatives Gesamtergebnis in Höhe von -188.000 EUR aus. Damit wird der gesetzlich vorgeschriebene Ausgleich des ordentlichen Ergebnisses erst unter Verwendung der Rücklage des ordentlichen Ergebnisses erreicht. Im Finanzhaushalt errechnet sich ein Zahlungsmittelbedarf in Höhe von -193.100 EUR. Im Haushaltsjahr stehen damit keine Finanzmittel des Ergebnishaushaltes für Investitionen zur Verfügung. Auch 2023 sind hohe Investitionen geplant. Die Investitionen im Haushaltsjahr (u. a. Erwerb von Grundstücken und Ökopunkten) sollen zum Teil durch Kreditaufnahmen und zum Teil durch die Investitionsumlagen finanziert werden. Des Weiteren sind in der Finanzplanung weitere Kreditaufnahmen (5,3 Mio. EUR) vorgesehen. Dadurch wird der Schuldenstand weiter ansteigen. Der Haushaltsplan ist mit der Bekanntmachung der Haushaltssatzung an 7 Tagen öffentlich auszulegen (§ 81 Abs. 3 GemO). Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 22.05.2023 bis 02.06.2023 im Rathaus Riedlingen, Großer Sitzungssaal, während der üblichen Dienstzeiten öffentlich aus. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder auf Grund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber dem Zweckverband geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vor­

5 | Mitteilungsblatt KW 20 | Mittwoch, 17.05.2023 schriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt sind. Riedlingen, den 05.05.2023 Gez. Marcus Schafft Verbandsvorsitzender Stadt Riedlingen Rathaus geschlossen Der 19.05.2023 ist ein Brückentag. Daher ist am diesem Tag das Rathaus für den Publikumsverkehr geschlossen. Ab dem 22.05.2032 sind die Mitarbeiter wieder für Sie da. Wir bitten um Beachtung. ______________________________________________________ Wochenmarkt Jeden Freitag von 10 bis 18 Uhr Wochenmarkt-Knaller Spargelhof Thumm: Geschälter Spargel (800g) 8,00 Euro frisch—regional—nah Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Stadt Riedlingen Marktplatz 1 88499 Riedlingen www.riedlingen.de info@riedlingen.de Fon 07371 183-0 ______________________________________________________ Vorgezogener Redaktionsschluss Sehr geehrte Autoren, aufgrund des kommenden Feiertages wird folgender Redaktionsschluss vorgezogen: Veröffentlichung: 31.05.2023 Redaktionsschluss: 25.05.2023, 10:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen Ihnen schöne Feiertage. Der Verlag Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 08.05.2023 TOP 1: Benutzungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen in Riedlingen – Vorberatung Am 19.12.2022 beauftragte der Gemeinderat die Verwaltung, die Benutzungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen mit dem Ziel eines höheren Kostendeckungsgrades zu überarbeiten. Die Einnahmen sollen angemessen erhöht werden, indem die Gebühren zum Kindergartenjahr 2023/2024 neu kalkuliert und insoweit angepasst werden, dass der vom Städte- und Gemeindetag empfohlene Kostendeckungs- grad von 20 Prozent erreicht werden kann. Im folgenden Kindergartenjahr 2023/2024 sollen zusätzlich die Ausgangsbeträge, die bisher größtenteils unter denen der Empfehlung lagen, angepasst werden. Darüber hinaus ist geplant, die empfohlenen Zulagen für über Regelbetreuung hinausgehende Betreuungsangebote ebenfalls umzusetzen. Diese Zulagen fanden bisher nur bei dem Angebot „Unter 3-Jährige in altersgemischter Gruppe“ Anwendung, nicht bei den Angeboten „Verlängerte Öffnungszeiten“ und „Ganztagesbetreuung“. Der Gemeinderat fasste einstimmig bei einer Enthaltung den Beschluss: 1. Der Gemeinderat beschließt, bei der Festlegung der Benutzungsgebühren für die städtischen Kindertageseinrichtungen zukünftig die folgenden Eckpunkte zu berücksichtigen: a. Die Benutzungsgebühren für Regelbetreuung folgen den Beträgen, welche in der Fortschreibung der Gemeinsamen Empfehlungen der Kirchen und der Kommunalen Landesverbände zur Festsetzung der Elternbeiträge genannt werden und einen Kostendeckungsgrad von 20 % anstreben. b. Die Beträge für Regelbetreuung dienen als Berechnungsgrundlage für Betreuungsangebote mit Zuschlägen. Folgende Zuschläge werden angestrebt und sollen voraussichtlich ab dem Kindergar- tenjahr 2024/2025 erhoben werden: - Kindergarten mit Verl. Öffnungszeiten: 15 % - Ganztagesbetreuung: 25% c. Unter 3-Jährige in altersgemischter Gruppe: 100% Unter Berücksichtigung der Empfehlung der Kirchen und der Kommunalen Landesverbände vom 05.05.23, die Elternbeiträge zum Kindergartenjahr 2023/2024 pauschal um 8,5% anzuheben, sollen die Zuschläge in zwei Schritten erhoben werden. Dadurch soll eine sprunghafte Höherbelastung der Familien vermieden werden. Aus diesem Grund sollen im Kindergartenjahr 2023/2024 zunächst folgende Zuschläge umgesetzt werden: - Kindergarten mit Verl. Öffnungszeiten: 10 % - Ganztagesbetreuung: 15% - Unter 3-Jährige in altersgemischter Gruppe: 100% TOP 2: Stand Betrieb Hallenbad – Externe Beratung, Erstellung Gutachten, Entwicklung Betriebshandbuch Neben der Sicherstellung der Wasser- und Badeaufsicht durch entsprechende Fachkräfte ist als weiterer Schritt eine externe Beratung, die Erstellung eines Gutachtens und die Entwicklung eines Betriebshand- buchs für künftiges Personal durch die Deutsche Gesellschaft für das Badewesen (DGfdB) notwendig. Inhalt: Bewertung der Aufsichtssituation und Bestimmung der notwendigen Anzahl der Kräfte, Analyse Ist-Situation, Bewertung Dokumentation, Organisationscheck Aufbau- und Ablauforganisation. Dabei werden auch Verträge für die Rechtssicherheit bei der Überlassung von Wasserflächen mit den

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