Gemeindeblätter

Hier finden Sie die Gemeindeblätter mit den wichtigsten Informationen aus vielen Orten der Region - mit Vereinsinformationen, Veranstaltungen, Gottesdiensten und vielem mehr. Klicken Sie einfach das passende Gemeindeblatt an und blättern Sie direkt durch die digitale Ausgabe.

Magazine

Außerdem finden Sie hier die digitale Ausgabe unserer Schwäbischen Märkte - mit Immobilienanzeigen, Stellen- und Automarkt und vielem mehr. Aktuelle Nachrichten aus Wirtschaft, Gesundheit und zum Thema Bauen und Wohnen gibt es zusätzlich in unseren kostenlosen Magazinen.

Aufrufe
vor 1 Jahr

14.12.2023 Montfort-Bote

  • Text
  • Langenargen
  • November
  • Menschen
  • Kressbronn
  • Senioren
  • Wahl
  • Marktplatz
  • Gemeinde
  • Villa
  • Kunstmuseum

Freitag, 3. November

Freitag, 3. November 2023 MONTFORT BOTE 2 Amtliche Bekanntmachungen Az.: 621.3113 Öffentliche Bekanntmachung Amtlicher Teil Öffentliche Bekanntmachung des des Gemeindeverwaltungsverbandes Eriskirch–Kressbronn a. B. – Langenargen Eriskirch–Kressbronn über die Beteiligung der Öffentlichkeit a. B. im – Rahmen Langenargen der 3. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Raiffeisenstraße in Kressbronn a. B. über die Beteiligung - Veröffentlichung des der Planentwurfs Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 im BauGB Rahmen - der 3. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Eriskirch-Kressbronn a. B.- Raiffeisenstraße Langenargen hat in öffentlicher in Kressbronn Sitzung am 23.10.2023 a. B. den - Entwurf Veröffentlichung der 3. Änderung des des Flächennutzungsplans Planentwurfs – Bereich Raiffeisenstraße gem. §(Fassung 3 Abs. vom 218.09.2023) BauGB gebilligt - und die Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Eriskirch-Kressbronn Die Planungsunterlagen und der a. Inhalt B.- dieser Langenargen Bekanntmachung werden hat in auf öffentlicher der Homepage Sitzung des Gemeindeverwaltungsverbands Eriskirch-Kressbronn a. B.- Langenargen im Internet veröffentlicht am 23.10.2023 und können dort den innerhalb Entwurf der Veröffentlichungsfrist der 3. Änderung (13.11.2023 des bis 15.12.2023) Flächennutzungsplans eingesehen werden: – Bereich https://www.gvv-ekl.de/flaechennutzungsplan/aenderungen.html Raiffeisenstraße (Fassung vom 18.09.2023) gebilligt Zusätzlich und zur die Veröffentlichung Veröffentlichung im Internet liegen gem. die Unterlagen § 3 Abs. im gleichen 2 BauGB Zeitraum sowie die Beteiligung (Veröffentlichungsfrist) der während Behörden der allgemeinen und Öffnungszeiten der Träger im öffentlicher Rathaus der Belange gem. Gemeinde § 4 Abs. Eriskirch 2 BauGB (Schussenstraße beschlossen. 18, 88097 Eriskirch), Zimmer 15 aus. (Hinweis: Die Die Planungsunterlagen allgemeinen Öffnungszeiten sind und in der der Regel Inhalt von Montag dieser bis Freitag Bekanntmachung morgens (außer Mittwoch) von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie Dienstagvormittag von 15.30 Uhr bis 18.30 Uhr werden und Donnerstagmittag auf der Homepage von 14.00 Uhr bis des 16.00 Gemeindeverwaltungsverbands Uhr. Beachten Sie bitte, dass das Rathaus während gesetzlicher Feiertage geschlossen ist.). Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Eriskirch-Kressbronn Erörterung. Falls eine Beratung a. B.- und Erörterung Langenargen gewünscht ist, im vereinbaren Internet Sie veröffentlicht bitte einen und Termin. können dort innerhalb der Veröffentlichungsfrist (13.11.2023 bis 15.12.2023) eingesehen werden: https://www.gvv-ekl.de/ Gemeinde Kressbronn am Bodensee (Hauptstraße 19, 88079 Kressbronn a. B.), Zimmer 20 aus. flaechennutzungsplan/aenderungen.html (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind in Regel von Montag bis Freitag morgens (außer Mittwoch) von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie am Dienstagmittag von 14.00 Uhr bis Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen 17.00 Uhr und Donnerstagmittag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Beachten Sie bitte, dass das im gleichen Rathaus während Zeitraum gesetzlicher (Veröffentlichungsfrist) Feiertage geschlossen ist.). Es besteht während Gelegenheit der zur allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus der Äußerung und Erörterung. Falls eine Beratung und Erörterung gewünscht ist, vereinbaren Sie bitte einen Termin. Gemeinde Langenargen Eriskirch (Obere (Schussenstraße Seestraße 1, 88085 Langenargen), 18, 88097 Zimmer Eriskirch), 26 und 28 aus Zimmer 15 aus. (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind in (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind der Regel von Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie am Mittwochmittag von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr und der Regel Donnerstagmittag von Montag von 14.00 Uhr bis 18.00 Freitag Uhr. Beachten morgens Sie bitte, (außer dass das Rathaus Mittwoch) während von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie Dienstagvormittag von 15.30 Uhr bis 18.30 Uhr und Donnerstagmittag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Beachten Sie bitte, dass das Rathaus während gesetzlicher Feiertage geschlossen ist.). Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Falls eine Beratung und Erörterung gewünscht ist, vereinbaren Sie bitte einen Termin. Gemeinde Kressbronn am Bodensee (Hauptstraße 19, 88079 Kressbronn a. B.), Zimmer 20 aus. (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind in der Regel von Montag bis Freitag morgens (außer Mittwoch) von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie am Dienstagmittag von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr und Donnerstagmittag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Beachten Sie bitte, dass das Rathaus während gesetzlicher Feiertage geschlossen ist.). Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Falls eine Beratung und Erörterung gewünscht ist, vereinbaren Sie bitte einen Termin. Gemeinde Langenargen (Obere Seestraße 1, 88085 Langenargen), Zimmer 26 und 28 aus (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind in der Regel von Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie am Mittwochmittag von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr und Donnerstagmittag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Beachten Sie bitte, dass das Rathaus während gesetzlicher Feiertage geschlossen ist.). Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Falls eine Beratung und Erörterung gewünscht ist, vereinbaren Sie bitte einen Termin. Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten. Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichung abgegeben werden. Diese Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können aber auch bei Bedarf auf anderem Weg (schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. Ziele und Zwecke der Planung Planungsziel ist die Ausweisung einer geplanten Sonderbaufläche Obstgroßhandel gemäß § 1 Abs. 4 BauNVO unmittelbar nordwestlich angrenzend an das bestehende Betriebsgelände der Firma BayWa AG. Die Erweiterungsfläche wird kurzfristig als Lagerfläche sowie zur Neuorganisation des Lieferverkehrs und der Stellplätze für Pkw und Lkw benötigt. Die Planung dient der Standortsicherung und Entwicklung des bestehenden Firmenstandortes der BayWa AG und der Sicherung von qualifizierten Arbeits- und Ausbildungsplätzen in der Gemeinde Kressbronn am Bodensee. Mit der Änderung des Flächennutzungsplans soll die räumliche Entwicklung unter Beibehaltung der generellen Planungsziele des Flächennutzungsplans den aktuellen Anforderungen angepasst werden. Die Planung berücksichtigt die landes- und regionalplanerischen Zielsetzungen und die daraus resultierenden Funktionen der Gemeinde Kressbronn. Die Flächenausweisung dient nicht der Neuansiedlung von weiteren Gewerbebetrieben. Der Änderungsbereich ist im aktuellen Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Im parallel durchgeführten Bebauungsplan „Erzeugermärkte Raiffeisenstraße - 1. Änderung und Erweiterung“ soll der Ausbau der bestehenden Nutzung planungsrechtlich abgesichert werden. Das Plangebiet befindet sich nordöstlich der Tettnanger Straße (K 7776), südwestlich der B31. Die betroffenen Grundstücke Flst. 8083 und 8083/1 (Teilfläche) der Gemarkung Kressbronn a. B. umfassen eine Gesamtgröße von ca. 1 ha. Ausgelegte Unterlagen Neben dem zeichnerischen Teil (Lageplan) und der textlichen Begründung mit Umweltbericht (jeweils Fassung vom 18.09.2023) Ausgelegte Unterlagen werden Neben dem die nach zeichnerischen Einschätzung Teil des (Lageplan) Gemeindeverwaltungsverbandes (jeweils wesentlichen Fassung vorliegenden vom umweltbezogenen 18.09.2023) werden Informationen die nach und der textlichen Begrün mit Gemeindeverwaltungsverbandes ausgelegt. Der Umweltbericht ermittelt wesentlichen und bewertet die mög- vorliegende Informationen mit ausgelegt. Der Umweltbericht ermittelt und bewertet die möglichen erhebliche

Freitag, 3. November 2023 MONTFORT BOTE 3 lichen erheblichen Auswirkungen auf den Menschen (Gesundheit, Wohnen, Arbeit, Erholung) auf Natur und Landschaft (Schutzgüter Boden, Flora und Fauna, Wasser und Klima, Ortsbild sowie auf Kultur- und Sachgüter. Nach erster Einschätzung kann davon ausgegangen werden, dass die zu erwartenden Eingriffe in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung plangebietsextern ausgeglichen werden können. Weiterhin kann die tabellarische Zusammenstellung (Synopse) der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen eingesehen werden. Diese umfassen im Wesentlichen - Belange des Planungsrechts und der Raumordnung - Belange des Natur- und Landschaftsschutzes / Alternativenprüfung / landschaftliche Einbindung - Belange des Wasser- und Bodenschutzes (Bodenbelastung) - Belange der Landwirtschaft (Flächenverbrauch) Kressbronn a. B., 24.10.2023 gez. Arman Aigner - Verbandsvorsitzender Herzliche Herzliche Einladung zur Vortragsveranstaltung „Bedeutende Persönlichkeiten "Von der Steinzeit bis zum Mittelalter: der Langenargener Ortsgeschichte“ Archäologie in Langenargen." mit Priv.-Doz. Dr. Ralf Michael Fischer, Uni Tübingen/ Museum Langenargen, Verena Fix-Sorg und Andreas Fuchs mit Dr. Eric Breuer am Samstag, 4. November um am 15 Samstag, Uhr 7. Oktober im um Sitzungssaal 15 Uhr des Rathauses. im Münzhof Langenargen. Im Anschluss an den Vortrag wird ein Wissenschaftlicher Imbiss gereicht. Eintritt Vortrag frei. ohne Bewirtung. Eintritt frei. mmlung des findet die öffentliche eckenbeuren, att. ekten n“ Zweckverband Breitband Bodenseekreis Zweckverband Breitband Bodenseekreis Hermann-Metzger-Str. 5 Einladung zur 16. Sitzung der Verbandsversammlung des 88045 Friedrichshafen Telefon: 07541 3986950 Zweckverbands Breitband Bodenseekreis Am Dienstag, 14.11.2023 von 10:00 - 11:30 Uhr findet die öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung im Rathaus Meckenbeuren, Theodor-Heuss-Platz 1, 88074 Meckenbeuren statt. Tagesordnung Öffentliche Sitzung TOP 1: Begrüßung durch den Vorsitzenden TOP 2: Information zum Masterplan 2021-2026 TOP 3: Sachstandsberichte zu den Ausbauprojekten - Ausbau „Weiße Flecken“ - Ausbau „Backbone“ - Ausschreibungen GÜ „Graue Flecken“ - Förderanträge zur Gigabit-RL 2.0 TOP 4: Feststellen des Jahresabschlusses 2021 (Beschluss) TOP 5: Verabschiedung Wirtschaftsplan 2024 (Beschluss) 1 (Beschluss) (Beschluss) ntschädigung (Beschluss) itglieder (Beschluss) TOP 6: Änderung der Satzung über Aufwandsentschädigung (Beschluss) für die ehrenamtlich tätigen Verbandsmitglieder TOP 7: Neuwahlen (Beschluss) TOP 8: Verschiedenes der Verbandsversammlung statt. Im Anschluss findet die nichtöffentliche Sitzung der Verbandsversammlung statt. Verbandsvorsitzender Reinhold Schnell nhard Schultes Sparkasse Bodensee r: Reinhold Schnell IBAN: DE58 6905 0001 0026 4635 96 BIC: SOLADES1KNZ Gemeindenachrichten Liebe Bürgerinnen und Bürger aus Langenargen, Oberdorf und Bierkeller-Waldeck, es ist mir wichtig, Ihre Anliegen kennen zu lernen und mit Ihnen ins Gespräch zu kommen. Wenn Sie mit mir über ein Thema sprechen möchten, kommen Sie zur Terminvereinbarung auf meine Kollegin, Frau Meike Hele, unter der Telefonnummer 07543/9330-13 oder per Mail unter hele@langenargen.de, zu. Wir richten auch gern eine digitale Sprechstunde ein. Ich freue mich auf unseren Austausch! Mit freundlichen Grüßen Ole Münder Seniorennachmittag im Münzhof Langenargen „Die wirklich wichtigen Dinge im Leben“ Gemeinsam mit den Gästen wird sich Pfarrer Lorenz Rösch von der Seelsorgeeinheit Seegemeinden diesem Thema annähern. Der Seniorennachmittag im Münzhof ist eine Veranstaltung der bürgerlichen Gemeinde, der Evangelischen und der Katholischen Kirchengemeinden und der Seniorenbegegnungsstätte (SBS). Bei Bewirtung mit Kaffee und Kuchen bietet diese Veranstaltung den älteren Menschen in der Gemeinde die Möglichkeit der Begegnung und Information. Der nächste Seniorennachmittag findet statt im Münzhof am Montag, 06. November 2023. Beginn ist um 14:30 Uhr. Der Münzhof ist ab 14:00 Uhr geöffnet. Der Eintritt ist frei. Kontakt und Anmeldung für den Fahrdienst der SBS im Seniorenbüro Langenargen, Tel.: 499028, E-Mail: hermann@ langenargen.de Projekt „Gut älter werden in Langenargen“ 2. Ideenschmiede am 15. November thematisiert Wohnen im Alter Das Thema „Wohnen“ war bei der letztjährigen Umfrage unter den Ü 60-jährigen in Langenargen einer der wenigen Bereichen, in denen auch nachdenkliche und sorgenvolle Töne zu hören waren. Insbesondere die hohen Mietpreise und die angespannte Lage am Wohnungsmarkt wurden des öfteren angesprochen. Auch die Notwendigkeit von möglichst barrierefreiem Wohnraum oder dem befürchteten Mangel an unterstützten Wohnformen – z. B. Betreutem Seniorenwohnen – war Gegenstand der Rückmeldungen. Dabei hat die große Mehrzahl der Befragten (72%) erklärt, dass sie auf jeden Fall in Langenargen wohnen bleiben möchten. 8,5 Prozent haben sich hingegen schon einmal mit dem Gedanken getragen, aus Langenargen wegzuziehen. Angesichts der insgesamt sehr hohen Zufriedenheitswerte der Umfrageteilnehmer*innen mit den Lebensbedingungen in der Seegemeinde allgemein liegt im Thema „Wohnen“ ein Handlungsfeld, in dem noch Verbesserungen möglich scheinen. Deshalb will die 2. Ideenschmiede im Rahmen des Projekts „Gut älter werden in Langenargen“ sich am Thementisch „Wohnen im Alter / alternative Wohnformen“ mit den aufgeworfenen Fragen beschäftigen und verschiedene Ideen diskutieren, die bei den Bürgercafés im Mai angesprochen wurden: Wie kann es gelingen, vorhandenen Wohnraum barrierefrei zu gestalten? Ist „Wohnen für Hilfe“ ein mögliches Modell für die Unterstützung Alleinlebender älterer Menschen? Lässt sich eine Wohnungstausch-Börse in Langenargen umsetzen? Oder wie sieht es aus mit der Initiierung eines Mehrgenerationenwohnen-Projekts? Wenn Sie Interesse an diesem Thema haben und gemeinsam mit anderen Interessierten Ideen und Lösungen im Hinblick auf ihre Um-

Isny aktuell

Laichinger Anzeiger

Leutkirch hat was

Montfort-Bote

Die kleine See-Post

Der Kißlegger

Amtliches Mitteilungsblatt Riedlingen