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14.02.2023 Amtliches Mitteilungsblatt Riedlingen

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Mitteilungsblatt KW 7 | Mittwoch, 15.02.2023 | 2 RATHAUS RIEDLINGEN Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin. Mo. – Do. 8 – 12 Uhr, Do. 14 – 18 Uhr, Fr. 8 – 12:30 Uhr Telefon 07371/183-0 AMTS- UND SPRECHTAGE DER VERWALTUNG Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin. Rathaus Daugendorf Telefon 07371/2424 Di. 18.00 Uhr – 20.00 Uhr Rathaus Grüningen Telefon 07371/7386 Di. 18.30 - 20 Uhr, weitere nach Vereinbarung Rathaus Neufra Telefon 07371/6334 Mi. 18.00 - 20.00 Uhr, weitere nach Vereinbarung Rathaus Pflummern Telefon 07371/8416 Do. 19 - 21 Uhr, weitere nach Vereinbarung Rathaus Zell Telefon 07373/1420 Do. 19 - 20 Uhr, weitere nach Vereinbarung Rathaus Zwiefaltendorf Telefon 07373/2837 Mi. 19.30 - 21 Uhr, weitere nach Vereinbarung ÖFFNUNGSZEITEN STÄDTISCHER EINRICHTUNGEN Stadtbibliothek Kapuzinerweg 2, Telefon 8094: Di. 14.30 - 19.00 Uhr, Mi. 14.30 - 17.00 Uhr, Do. 14.30 - 18.00 Uhr, Fr. 10.00 - 13.00 Uhr. Auch in den Ferien und an Brückentagen. Am Faschingsdienstag, 24. und 31. Dezember geschlossen. Offene Jugendarbeit: Tel. 07371/934485, Büro Schlachthausstraße 3 oder unter oja-riedlingen@hausnazareth.de erreichbar Museum Schöne Stiege/Städt. Galerie Spital z. Hl. Geist: Winterpause bis zum 31.03.2023 Hallenbad Tel. 9662619; Di. 17 - 21.30 Uhr, Fr. 19.30 - 21.30 Uhr, Sa. 13 - 19 Uhr, So. 12 - 18 Uhr Bitte beachten Sie die aktuellen Corona-Regeln. Den ganzen Eintrag zum Hallenbad auf der Homepage finden Sie alternativ auch unter: http://www.riedlingen.de/Hallenbad.html Feuerwehrmuseum Mühlgasse 17: Samstag/Sonntag 14 - 17 Uhr SONSTIGE - TELEFONISCH ERREICHBAR Dienstzeiten des Landratsamtes Biberach Außenstelle Riedlingen, Krankenhausweg 3 KFZ-Zulassungsbehörde: Telefon 07351/52-6887 oder -6888, Fax 07351/52-6839 Straßenamt: Telefon 07351/52-6824; Fax 07351/52-6828 Kreissozialamt: Tel. 07351/52-6870 oder -6876; Fax 07351/52-6889 Jugendamt Riedlingen, Wegescheiderhaus, Lange Straße 19 Sozialer Dienst, Telefon 07351/526233; Fax 07351/526147 Finanzamt: Telefon 07351/590 Sozialstation Riedlingen, Alten- und Krankenpflege Telefon 07371/932020, Riedlingen, St.-Gerhard-Straße 16 Tagespflege: 07371/9538349, Riedlingen, Zwiefalter Str. 17/1 Seniorengenossenschaft Riedlingen e. V. Vorsitzender Josef Martin, Telefon 07371/8394 Tagespflege: Stadtgraben, Telefon 07371/923170 Essen auf Rädern: Telefon 07371/9297542 Deutsches Rotes Kreuz: Sprechzeiten: Di. 14 - 16 Uhr, Do. 10 - 12 Uhr - Büro in Biberach Telefon 07351/157024 Katholische Kirchengemeinde St. Georg Nachbarschaftshilfe Telefon/Fax 07371/9320-20, oder 3662 Tafelladen (Träger: Deutsches Rotes Kreuz): geöffnet: Samstag von 10.45 bis 13.30 Uhr Ansprechpartner: Hans Petermann, Zur Donaubrücke 9, 88499 Riedlingen-Zwiefaltendorf, Tel. 07373/9216504, Mobil 0151/12131634 Freundeskreis Freunde für Fremde Ansprechpartner: Tel. 07371/4499596 Hospizgruppe Riedlingen-Uttenweiler Christa Schwendele, Tel. 07373 / 9215560 „Glücksgriff Diakonischer Secondhand Kleiderladen Riedlingen, Weibermarkt/Lange Str. 19 Öffnungszeiten: Di - Sa und Marktmontage 10 - 13 Uhr Di., Do., Fr. 14 - 17 Uhr, GluecksgriffRiedlingen@gmx.de ÄRZTE/APOTHEKENNOTDIENSTE Ärztlicher Bereitschaftsdienst: Tel: 116 117 Kinderärztlicher Notdienst: Tel: 116 117 UMWELTECKE Müllabfuhrtermine: Restmüllabfuhr Mittwoch, 22.02.2023 (Mülltonne) Restmüllabfuhr Mittwoch, 22.02.2023 (1.100 l Container) Grüngut Annahmeplatz am bisherigen Wertstoffhof Riedlingen; Öffnungszeiten: März – Nov.: Mittwoch, 16 – 19 Uhr, Samstag, 11 – 14 Uhr; Dez. – Feb.: Samstag 11 – 14 Uhr Altglascontainer Standorte: Riedlingen: Zwiefalter Straße, Daimlerstraße, Alte Unlinger Straße; Grüningen: Ammelhauser Straße; Neufra: bei Grüngutannahme Kiesgrube Baur; Pflummern: Gemeindehaus; Zwiefaltendorf: bish. Wertstoffhof Unlingen Recyclingzentrum - Öffnungszeiten: Mo./Mi./Fr. 9 – 12 Uhr, 13 – 17 Uhr, Di./Do. 13 – 17 Uhr, Sa. 9 – 12 Uhr TELEFON-NOTRUFE Feuerwehr 112 Rettungsdienst 112 oder 192 22 Notarzt 112 Polizei-Notruf (jeweils ohne telefonische Vorwahl) 110 Polizeirevier Riedlingen 07371/9380 Krankentransporte 07351/19222 Wasserversorgung Riedlingen 07371/183-26 Kläranlage Riedlingen 07371/3590 Gasstörungsstelle 0800/0824505 Augenärztlicher Notdienst: Tel: 116 117 Zahnärztlicher Notdienst: Tel: 116 117 Apothekennotdienst: 0800 / 0022833 lmpressum Mitteilungsblatt der Stadt Riedlingen Herausgeber: Stadt Riedlingen Verantwortlich für den redaktionellen Teil: Bürgermeister M. Schafft Für den Anzeigenteil: Ulrich’sche Buchdruckerei und Verlag GmbH & Co. KG, Haldenstraße 6+8, 88499 Riedlingen. Redaktion: Bürgermeisteramt Riedlingen, Rathaus, Marktplatz 1, 88499 Riedlingen, Telefon (MBL) 07371/18312, Fax (MBL) 07371/18355, E-Mail: cbarth@riedlingen.de, www.riedlingen.de Öffnungszeiten: Mo bis Do. 8 bis 12 Uhr Do. nachmittag 14 bis 18 Uhr, Freitag 8 bis 12.30 Uhr Redaktionsschluss: Freitag 10 Uhr, beim Sekretariat des Bürgermeisters, Rathaus, 1. OG, Zimmer 103. Erscheinungsweise: wöchentlich am Mittwoch (Regelfall) Verlag, Anzeigenverkauf, Herstellung & Vertrieb: Ulrich’sche Buchdruckerei und Verlag GmbH & Co. KG, Haldenstraße 6+8, 88499 Riedlingen, Tel. 0 73 71/93 72 21, Fax 07 51/29 55-99-84 99 E-Mail: anzeigen.riedlingen@schwaebische.de Layout & Gestaltung: Druck und Verlag Wagner, Kornwestheim Verteilung an alle Haushaltungen im Bereich der Stadt Riedlingen und der Teilorte Bechingen, Daugendorf, Grüningen, Neufra, Pflummern, Zell, Zwiefaltendorf

3 | Mitteilungsblatt KW 7 | Mittwoch, 15.02.2023 der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöffen. Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde wohnen und am 1.1.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden. Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen, d. h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann sich aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement rekrutieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Schöffen in Jugendstrafsachen sollen über besondere Erfahrung in der Jugenderziehung verfügen. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich. Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden. Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff durch das Urteil in das Leben anderer Menschen. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen gewahrt werden, etwa wenn der Angeklagte aufgrund seines Verhaltens oder wegen der vorgeworfenen Tat zutiefst unsympathisch ist oder die öffentliche Meinung bereits eine Vorverurteilung ausgesprochen hat. Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Gegen beide Schöffen kann niemand verurteilt werden. Jedes Urteil – gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch – haben die Schöffen daher mit zu verantworten. Wer die persönliche Verantwortung für eine mehrjährige Freiheitsstrafe, für die Versagung von Bewährung oder für einen Freispruch wegen mangelnder Beweislage nicht übernehmen kann, sollte das Schöffenamt nicht anstreben. In der Beratung mit den Berufsrichtern müssen Schöffen ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten können, ohne besserwisserisch zu sein, und sich von besseren Argumenten überzeugen lassen, ohne opportunistisch zu sein. Ihnen steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu. Sie müssen sich verständlich ausdrücken, auf den Angeklagten wie andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen. Ihnen wird daher Kommunikations- und Dialogfähigkeit abverlangt. Interessenten bewerben sich für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) bis 31.03.2023 bei Frau Schulze, Sachgebiet Sicherheit & Ordnung, TelNr. 07371- 183-34 oder cschulze@riedlingen.de. Bitte füllen Sie bei Interesse am Schöffenamt das Formular zur Schöffenwahl auf unserer Homepage aus. Interessenten für das Amt eines Jugendschöffen richten ihre Bewerbung bis 31.03.2023 an Frau Schulze, Sachgebiet Sicherheit & Ordnung, TelNr. 07371-183-34 oder cschulze@riedlingen.de. Bitte füllen Sie bei Interesse am Amt des Jugendschöffen das Formular zur Schöffenwahl auf unserer Homepage aus. ______________________________________________________ Sperrung Gemeindeverbindungsweg Daugendorf - Mörsingen vom 20.02. bis 03.03.2023 Zwischen 20.02. und 03.03.2023 wird die Gemeindeverbindungsstraße Daugendorf - Mörsingen wegen Holzerntemaßnahmen auf einer Strecke von ca. 800 m voll gesperrt werden. Die Durchfahrt nach Mörsingen ist demnach nicht möglich. Wir bitten um Beachtung. ______________________________________________________ Kulturfonds Energie des Bundes Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags hat dem Konzept für den Kulturfonds Energie des Bundes zugestimmt und die erste Rate (375 Mio. Euro) der Mittel freigegeben. Insgesamt stehen damit für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis 30.04.2024 eine Milliarde Euro zur Verfügung, um Mehrbedarfe an Energiekosten von Kultureinrichtungen, Einrichtungen der kulturellen Bildung und Kulturveranstaltende zu unterstützen. Der Kulturfonds Energie des Bundes kann sowohl von öffentlichen als auch von privatwirtschaftlichen Akteur:innen in Anspruch genommen werden. Die Vergabe der Mittel erfolgt über BKM-Hamburg, die diesbezügliche Registrierungsplattform ist in der Vorbereitung und wird voraussichtlich ab Mitte Februar zur Verfügung stehen. Der Mehrbedarf kann rückwirkend zum 01.01.2023 bei den Ländern beantragt werden, die für die Abwicklung zuständig sein werden. Öffentliche Kultureinrichtungen können bis zu 50 Prozent der Mehrbedarfe beantragen, privatwirtschaftliche bis zu 80 Prozent. Hierbei finden die Kosten für Gas, Fernwärme und Strom Berücksichtigung. Gefördert wird der Mehrbedarf an den Energiekosten. Der förderfähige Mehrbedarf bei Kultureinrichtungen wird aus der Differenz der jeweils aktuellen Energiekosten für 80 Prozent des historischen Verbrauchs und den historischen Kosten für 100 Prozent des historischen Verbrauchs ermittelt. Damit wird ein Einsparziel von 20 Prozent mit berücksichtigt. ______________________________________________________ Kleinkunstpreis BW 2023 „Die Kleinkunst ist ein großer Teil der Kulturszene und aufgrund ihrer Vielfalt unverzichtbar“, sagte Kunststaatssekretär Arne Braun am Freitag, 20. Januar 2023 in Stuttgart. Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg schreibt den Wettbewerb um den Kleinkunstpreis 2023 in Kooperation mit der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg aus. Er richtet sich an Künstlerinnen und Künstler aller Sparten. Weitere Partner sind der Südwestrundfunk und die LAKS Baden-Württemberg e.V. Die Ausschreibung, die Bewerbungsunterlagen sowie das Anschreiben mit anliegender Pressemitteilung finden Sie im Internet unter https://mwk-bw.de/kleinkunstpreis ______________________________________________________ Partnerschaft für Demokratie im Landkreis Biberach Seit diesem Jahr gibt es im Landkreis Biberach im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ eine „Partnerschaft für Demokratie“ (PfD). Diese wird sowohl vom Bundesministerium

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