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Sonderveröffentlichung UNSERE HANDWERKSMEISTER Legionellen – wie man die Gefahr aus dem Wasser vermeidet (djd). Trinkwasser unterliegt in Deutschland strengen Qualitätskontrollen und muss nicht nur vom Wasserversorger ständig geprüft werden, sondern ist unter bestimmten Voraussetzungen auch alle drei Jahre in den Rohrleitungen von Gebäuden auf Legionellen zu untersuchen. Diese krankmachenden Bakterien kommen in geringer Konzentration im Grundwasser vor und können von dort aus in die Trinkwasseranlage gelangen. In Deutschland infizieren sich jedes Jahr Tausende Menschen mit der Legionärskrankheit, Symptome sind Schüttelfrost, Fieber, Erbrechen und Gliederschmerzen. In extremen Fällen kann es zu Lungenentzündungen und Nierenversagen kommen. Die wichtigsten Fragen & Antworten: Im Rahmen der Legionellenprüfung dürfen nur akkreditierte Stellen Wasserproben entnehmen, denn die Durchführung ist komplexer als gemeinhin angenommen. Foto: djd/Minol Was kann man zur Vermeidung von Legionellen tun? Legionellen wachsen bei Temperaturen zwischen 25 und 55 Grad Celsius in der Trinkwasseranlage und werden durch vernebeltes Wasser übertragen, wenn sie etwa beim Duschen eingeatmet werden. „Gefahr droht, wenn aus Energiespargründen die Speichertemperatur der Warmwasserbereitung dauerhaft auf unter 60 Grad abgesenkt wird. Dies kann das Legionellenwachstum in der gesamten Trinkwasserinstallation fördern", erklärt Susanne Frey, Produktmanagerin beim wohnungswirtschaftlichen Dienstleister Minol. Eine weitere Gefahrenquelle sei stagnierendes Wasser: „Wenn Teile der Warmwasserversorgung länger nicht mit heißem Wasser durchgespült werden, können sich Legionellen optimal vermehren." Wann wird die Legionellen-Prüfung zur Pflicht und was droht bei Verstoß? Um von der Prüfpflicht betroffen zu sein, muss ein Gebäude diese Kriterien erfüllen: Es besitzt eine zentrale Trinkwassererwärmung und mindestens drei Wohneinheiten mit Duschmöglichkeiten, mindestens eine Wohneinheit muss vermietet sein. Zudem muss der Speicher des Warmwasserbereiters mehr als 400 Liter oder die Rohrleitungen insgesamt über drei Liter fassen. „Sind all diese Voraussetzungen gegeben, ist alle drei Jahre eine Legionellenprüfung durchzuführen. Wer als verantwortlicher Vermieter oder Verwalter dagegen verstößt, muss mit hohen Bußgeldern rechnen – bei Personenschäden können erhebliche Haftungsansprüche hinzukommen", warnt Susanne Frey. Wer führt die Legionellenprüfung durch? Verantwortlich ist der Vermieter oder Verwalter. Wasserproben dürfen aber nur akkreditierte Stellen entnehmen, denn die Durchführung ist komplexer als oft angenommen. Unterstützung bei der Legionellenprüfung erhalten Vermieter und Verwalter von bundesweit agierenden Dienstleistern wie Minol. Infos und eine Kontaktmöglichkeit findet man unter www.minol.de/legionellenprüfung. Die Kosten für die regelmäßige Legionellenprüfung können Vermieter als Betriebskosten auf die Mieter umlegen. Holzbau HiFi – TV Zimmerei Stefan Schnell Holzbau Innenausbau Treppenbau Zimmerermeister Staig 1 Telefon 0 75 27/53 48 88364 Wolfegg Telefax 0 75 27/56 73 Metallbau Qualität ist kein Zufall Schlosserei Manfred Bader · Treppen und Geländer · Balkone · Vordächer · Aluminiumhaustüren · Garagentore · u.v.m. Telefon: 07563 - 8780 Maria-Schlegel-Str. 3 · 88353 Kißlegg - Immenried www.smb-metallbau.com Ihr starker Technik- Partner mit dem Plus an Know How Wir bieten Ihnen: Kompetente Beratung Markenqualität Reparaturservice Unser Dauerangebot: Unterhaltungselektronik Antennenanlagen Telekommunikation Computer Druckerpatronen Zubehör u.v.m RADIO EURONICS Fachhändler seit 1949 Schloss-Str. 55 | 88353 Kißlegg Tel.: 07563-920200 | info@radio-weiland.de Mosaik 88353 Kißlegg Tel. 0 75 63 / 9 23 28 www.zimmerei-rude.de Fliesen Fliesen Mit uns schöner wohnen Fliesenstudio · Beratung · Verkauf · Verlegung Fliesen Wespel früher Rothäusler Fliederstr. 3 · 88317 Aichstetten Tel. 0 75 65/14 35 · Fax 0 75 65/14 01 Naturstein Energieberatung Holzrahmenbau Dachflächenfenster Aufstockungen Asbestsanierung Denkmalpflege Landwirtschaftliche Bauten Zimmererarbeiten Innenausbau Steildachdeckungen jobs.schwaebische.de Platten
Sonderveröffentlichung UNSERE HANDWERKSMEISTER Am besten gleich den Fachmann fragen Ratgeber Heizen: Diese Regelungen müssen Besitzer von Holzfeuerstätten beachten (djd). Fossilen Brennstoffen droht mittel- bis langfristig das Aus, sie sollen durch regenerative Energieträger mit besserer CO2-Bilanz ersetzt werden. Neben Solartechnik und Wärmepumpen spielen Holzfeuerstätten dabei eine Schlüsselrolle. Bei den Emissionen der Öfen wie Feinstaub und Kohlenmonoxid (CO) hat der Gesetzgeber mit der Bundesimmissionsschutzverordnung die Grenzwerte stufenweise verschärft. Das Ziel ist, alte Geräte, die die Anforderungen nicht erfüllen, zu definierten Fristen stillzulegen, sie nachzurüsten oder durch neue, emissionsärmere mit höheren Wirkungsgraden zu ersetzen. Nächste Frist endet am 31. Dezember 2024 Für Besitzer älterer Öfen ist der 31. Dezember 2024 wichtig. Ab diesem Stichtag müssen alle Einzelraumfeuerungsanlagen, die mit festen Brennstoffen betrieben werden und zwischen Januar 1995 und März 2010 eingebaut wurden, den Vorgaben der ersten Bundesimmissionsschutzverordnung, Stufe 2, entsprechen. Öfen, die die geforderten Grenzwerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid nicht erfüllen, müssen stillgelegt oder können für einen Weiterbetrieb nachgerüstet werden, wenn dies technisch möglich ist. Ob sich dies lohnt oder besser gleich ein moderner Ofen eingebaut wird, sollte man mit Ofenbauer sind gut ausgebucht – also frühzeitig einen Termin vereinbaren. Moderne Holzfeuerstätten halten Grenzwerte problemlos ein. Fotos: djd/AdK/www.kachelofenwelt.de dem Ofen- und Luftheizungsbauer besprechen. Unter www.kachelofenwelt.de gibt es Adressen von Ofenbauern in der Nähe. Bezirksschornsteinfeger überprüft die Werte Als Besitzer eines Ofens muss man dem Bezirksschornsteinfeger bei seiner routinemäßigen und angekündigten Feuerstättenschau den Nachweis erbringen, dass die Feuerstätte die Grenzwerte einhält. Entsprechende Angaben sind in den Geräteunterlagen enthalten, alternativ können die Abgaswerte gemessen werden. Bei Fragen kann man sich auch an den Ofen- und Luftheizungsbauer wenden. Das am Ofen angebrachte Typenschild verrät das Alter der Anlage. Ist dieses Schild nicht mehr vorhanden, hilft eine Bescheinigung des Herstellers, dass das Ofenmodell die Schadstoffgrenzen einhält.Für die Ermittlung der Werte des jeweiligen Ofenmodells kann man eine Datenbank unter www.cert.hkionline.de nutzen. Beratung durch Ofen- und Luftheizungsbauer rechtzeitig vereinbaren Da Ofenbauer gut ausgebucht sind, empfiehlt sich für Besitzer älterer Öfen eine frühzeitige Kontaktaufnahme und Beratung. So bleibt ausreichend Zeit, die individuell passende Lösung zu finden. Zudem kennt der Fachmann die Ausnahmeregelungen für Öfen mit „Bestandsschutz", etwa wenn ein Gebäude allein durch eine Feuerstelle beheizt wird. Auch gewisse Öfen mit eingemauerten Ofeneinsätzen zählen dazu, ebenso historische Kachelöfen, offene Kamine und Kaminöfen, die vor 1950 installiert wurden. Diese Geräte dürfen weiterbetrieben werden. Heizung & Solar Andreas Brunold Kolpingstr. 17 88353 Kißlegg Tel. 0 75 63/ 9 11 37 57 a.brunold@arcor.de Solar • Heizungsbau Lüftung • Sanitär Zimmerei Zimmerei Flaschnerei Zimmerei » Hallenbau » Dachfenster » Innenausbau » Aufstockungen » Asbestsanierung » Holzrahmenbau » Altbausanierung » Landwirtschaftliche Bauten Adalbert Bilger Telefon 0 75 63/6 82 Hirschweg 1 www.zimmerei-bilger.de 88353 Kißlegg info@zimmerei-bilger.de wolfgang huber flaschnerei · foliendächer 88353 kißlegg im allgäu löhleweg 2 tel. 0 75 63/25 56 · fax 0 75 63/73 50 flaschnerei huber
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