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Nummer 44 Die kleine Seepost Seite 6 Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Kressbronn am Bodensee über die Veröffentlichung im Internet des Bebauungsplans „Moos I“ (Veröffentlichung des Planentwurfs gem. § 3 Abs. 2 BauGB) Der Gemeinderat der Gemeinde Kressbronn a. B. hat in seiner Sitzung am 23. Oktober 2024 die Veröffentlichung im Internet des Bebauungsplans „Moos I“ mit örtlichen Bauvorschriften hierzu gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen (förmliche Beteiligung). Gemäß den rechtlichen Vorschriften wird der Entwurf des Bauleitplans und der Begründung vom 8. November 2024 bis zum 09. Dezember 2024 im Internet veröffentlicht. Die Unterlagen können unter der Internetadresse https://www.kressbronn.de/politikverwaltung/bauleitplanung/ bebauungsplaene/bebauungsplaene-im-verfahren/ eingesehen werden. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen im gleichen Zeitraum (Veröffentlichungsfrist), als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit, während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus der Gemeinde Kressbronn a. B. (Hauptstraße 19, 88079 Kressbronn a. B.), Zimmer DH.H.20 aus. (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind in der Regel von Montag bis Freitag morgens (außer Mittwoch) von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie am Dienstagmittag von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr und Donnerstagmittag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Beachten Sie bitte, dass das Rathaus während gesetzlicher Feiertage geschlossen ist.). Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Falls eine Beratung und Erörterung gewünscht ist, vereinbaren Sie bitte einen Termin. Lageplan: Az.: 621.15 Ziel und Zweck der Planung: Nach § 1 Abs. 3 BauGB haben die Gemeinden Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Dies ist der Fall, wenn es vernünftigerweise geboten ist, die bauliche Entwicklung durch eine vorherige Planung zu ordnen. Das geplante Wohngebiet soll den hohen Bedarf an Wohnraum teilweise decken. Die geplanten Wohnbauflächen befinden sich im Außenbereich und können deswegen nicht ohne Bebauungsplan realisiert werden. Im Bebauungsplan sollen die rechtsverbindlichen Festsetzungen für dieses Plangebiet geregelt werden, um die städtebauliche Entwicklung zu steuern. Diese Festsetzungen geben damit den Bauherren eine Planungssicherheit sowie einen Rahmen für die Bauvorhaben. Verfahren: Geplant ist die Erstellung eines Angebotsbebauungsplans im Regelplanverfahren nach §§ 8 ff BauGB. Umweltinformationen: Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind zur Einsicht verfügbar: - Artenschutz - Gewässerschutz - Bodenschutz - Hochwasserschutz - Immissionsschutz - Naturschutz - Schutzgut Klima/Luft - Schutzgut Landschaftsbild - Schutzgut Mensch - Schutzgut Kulturgüter - Erneuerbare Energien - Ausgleichsmaßnahmen Hinweis: Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Kressbronn a. B., 24. Oktober 2024 gez. Daniel Enzensperger Bürgermeister Gemarkung: Kressbronn a. B. Lage: Nördlich des Moosweges und nordwestlich der Gattnauer Straße; In den Gewannen Gemarkung: Kressbronn a. B. Moos und Maräzhalde; Der Geltungsbereich umfasst mehrere Flurstücke: Flst. 1523, 1339 (Teilfläche), 1524 (Teilfläche), 7542 (Teilfläche), 7513 (Teilfläche), 7197. Lage: Nördlich des Moosweges und nordwestlich der Gattnauer Straße; In den Gewannen Moos und Maräzhalde; Der Stand: 03.09.2024 Ziel Geltungsbereich und Zweck der Planung: umfasst mehrere Flurstücke: Flst. 1523, 1339 Nach § 1 Abs. 3 BauGB haben die Gemeinden Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es (Teilfläche), für die städtebauliche 1524 Entwicklung (Teilfläche), und Ordnung 7542 erforderlich (Teilfläche), ist. Dies ist 7513 der Fall, (Teilfläche), 7197. geboten ist, die bauliche Entwicklung durch eine vorherige Planung wenn es vernünftigerweise zu ordnen. Das geplante Wohngebiet soll den hohen Bedarf an Wohnraum teilweise decken. Die Stand: geplanten 03.09.2024 Wohnbauflächen befinden sich im Außenbereich und können deswegen nicht ohne Bebauungsplan realisiert werden. Im Bebauungsplan sollen die rechtsverbindlichen Festsetzungen für dieses Plangebiet geregelt werden, um die städtebauliche Entwicklung zu steuern. Diese Festsetzungen geben damit den Bauherren eine Planungssicherheit sowie einen Rahmen für die Bauvorhaben. Verfahren: Geplant ist die Erstellung eines Angebotsbebauungsplans im Regelplanverfahren nach §§ 8 ff BauGB. Bekanntmachung der Bodenrichtwerte für Angelegenheiten der Grundsteuer zum 1. Januar 2022 Der Gutachterausschuss Östlicher Bodenseekreis hat gem. § 196 Abs. 1 - 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 12 der Gutachterausschussverordnung (GuAVO) der Landesregierung Baden-Württemberg die zonalen Bodenrichtwerte für den Geltungsbereich des Gutachterausschusses Östlicher Bodenseekreis zum 1. Januar 2022 ermittelt und in den Sitzungen am 29. Juni 2022 bzw. 9. Februar 2023 und am 29. Juni 2023 beschlossen. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte am 7. Juli 2022 bzw. am 23. Februar 2023 und am 7. Dezember 2023. In der Sitzung des Gutachterausschusses am 25. Juni 2024 wurden die nachfolgenden Fortschreibungen der Bodenrichtwerte und die Korrektur von drei Zonenabgrenzungen beschlossen. Diese wird hiermit ortsüblich öffentlich bekannt gemacht. Umweltinformationen:
die zonalen Bodenrichtwerte für den Geltungsbereich des Gutachterausschusses Östlicher Bodenseekreis zum 1. Januar 2022 ermittelt und in den Sitzungen am 29. Juni 2022 bzw. 9. Februar 2023 und am 29. Juni 2023 beschlossen. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte am 7. Juli 2022 bzw. am 23.Februar 2023 und Zone am 99604307 7. Dezem-– KB_Südlich der Bahnlinie Anpassung der Zonenabgrenzung zwischen Wohn- und Mischgebiet für die Flst. 384/5 Bodenrichtwert zum 01.01.2022: 570,- €/m² Nummer ber 2023. 44 Die kleine Seepost Seite 7 In der Sitzung des Gutachterausschusses am 25. Juni 2024 wurden die nachfolgenden Fortschreibungen der Bodenrichtwerte und die Korrektur von drei Zonenabgrenzungen beschlossen. Diese wird hiermit ortsüblich öffentlich bekannt gemacht. Kressbronn Kressbronn Zone 99604625 – KB Berg Zone 99604625 – KB_Berg Einfügen einer neuen Zone für hausnahes Gartenland für die Flst. Nr. 3464, 3469, 3477, 3477/1, 3473 (TF), 3475, 3475/2 Bodenrichtwert zum 01.01.2022: 200,- €/m² Einfügen einer neuen Zone für hausnahes Gartenland für die Flst. Nr. 3464, 3469, 3477, 3477/1, 3473 (TF), 3475, 3475/2 Bodenrichtwert zum 01.01.2022: 200,- €/m² Zone 99604312 – KB Nunzenberg Anpassen Zone 99604312 der – KB_Nunzenberg Zonenabgrenzungen zum Außenbereich für die Flst. Nr. 1455 , 1455/1 und 1426/1 jeweils Teilflächen Bodenrichtwert zum 01.01.2022: 5,- €/m² Zone 99604313– KB Bachtobel Fortschreibung des Bodenrichtwerts von Rohbauland zu Bauland für die Flst. Nr. 8837 bis 8369, 8371 bis 8375, 8051, 8051/1 Bodenrichtwert zum 01.01.2022: 670,- €/m² Zone 99604826– KB Feuerwehrhaus Bachtobel Fortschreibung des Bodenrichtwerts von Rohbauland zu Gemeinbedarf für eine Teilfläche des Flst. Nr. 8055/1 Anpassen der Zonenabgrenzungen zum Außenbereich für die Flst. Nr. 1455 , 1455/1 und 1426/1 jeweils Teilflächen Bodenrichtwert zum 01.01.2022: 5,- €/m² Zone 99604313– KB_Bachtobel Bodenrichtwert zum 01.01.2022: 100,- €/m² Fortschreibung des Bodenrichtwerts von Rohbauland zu Bauland für die Flst. Nr. 8837 bis 8369, 8371 bis 8375, 8051, 8051/1 Bodenrichtwert zum 01.01.2022: 670,- €/m² Zone 99604827– KB Kinder- und Familienzentrum Zone 99604826– KB_Feuerwehrhaus Bachtobel Fortschreibung des Bodenrichtwerts von Rohbauland zu Gemeinbedarf für eine Teilfläche des Fortschreibung Flst. Nr. 8055/1 des Bodenrichtwerts von Rohbauland zu Gemeinbedarf für das Flst. Nr. Bodenrichtwert zum 01.01.2022: 100,- €/m² 8370 Zone 99604827– KB_Kinder- und Familienzentrum Bachtobel Fortschreibung des Bodenrichtwerts von Rohbauland zu Gemeinbedarf für das Flst. Nr. 8370 Bodenrichtwert zum 01.01.2022: 100,- €/m² Bodenrichtwert zum 01.01.2022: 100,- €/m² Seite 3/5 Zone 99604307 – KB Südlich der Bahnlinie Anpassung der Zonenabgrenzung zwischen Wohn- und Mischgebiet für die Flst. Nr. 384/2 bis 384/5 Bodenrichtwert zum 01.01.2022: 570,- €/m² Die Bodenrichtwertkarten können unter https://www.gutachterausschuesse-bw.de abgerufen Die Bodenrichtwertkarten können unter https://www.gutachterausschuesse-bw.de abgerufen werden. werden. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses unter: erhalten Sie bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses unter: https://www.friedrichshafen.de/buerger-stadt/rathaus-buergerservice/dienstleistungen-a-z/detailseite/service/bodenrichtwerte/ https://www.friedrichshafen.de/buerger-stadt/rathaus-buergerservice/dienstleistungen-a-z/detailseite/service/bodenrichtwerte/ Friedrichshafen, Seite 4/5 den 25. Juni 2024 Die Vorsitzende des Gutachterausschusses gez. Dieckmann
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