Hier finden Sie die Gemeindeblätter mit den wichtigsten Informationen aus vielen Orten der Region - mit Vereinsinformationen, Veranstaltungen, Gottesdiensten und vielem mehr. Klicken Sie einfach das passende Gemeindeblatt an und blättern Sie direkt durch die digitale Ausgabe.
Außerdem finden Sie hier die digitale Ausgabe unserer Schwäbischen Märkte - mit Immobilienanzeigen, Stellen- und Automarkt und vielem mehr. Aktuelle Nachrichten aus Wirtschaft, Gesundheit und zum Thema Bauen und Wohnen gibt es zusätzlich in unseren kostenlosen Magazinen.
Einzelpreis –,70 € Amtliches Bekanntmachungs- und Mitteilungsblatt für die Gemeinde Kressbronn a. B. Nummer 09 Herausgeber: Andreas Kling • Verlag Schwäbische Zeitung Tettnang 2. März 2023 Griesebigger beenden die närrische Zeit mit dem traditionellen Funkenabbrennen Trotz kalter Witterung haben es sich viele Besucher nicht nehmen lassen, das Spektakel des Abbrennens des Funken auf dem Parkplatz des Kressbronner Strandbades mitzuerleben. Pünktlich und wie geplant brannte der von den „Griesebiggern“ aufgeschichtete Funkenstapel mitsamt der Hexe lichterloh unter der musikalischen Begleitung der Schalmeien ab. Bevor das Funkenfeuer seine Wärme ausstrahlte, konnte man sich innerlich mit Glühwein oder Punsch aufwärmen und sich mit Wurst und Wecken oder Funkenringen stärken. Dem Kommen des Frühlings dürfte nun nichts mehr im Wege stehen. Amtlicher Teil Gemeindenachrichten Bürgerservice und Standesamt am Donnerstag, 9. März 2023 geschlossen Der Bürgerservice und das Standesamt bleiben am Donnerstag, 9. März 2023 aufgrund eines Seminars von 9:00 Uhr bis 15:30 Uhr geschlossen. Wir bitten um Beachtung und bedanken uns für Ihr Verständnis. Gewässerschau am Nonnenbach Das Wassergesetz Baden-Württemberg (WG § 32 Abs. 6) verpflichtet die Träger der Unterhaltungslast, in regelmäßigen Abständen eine Gewässerschau an den in ihrer Verantwortung liegenden Gewässern durchzuführen. Die Gemeinde Kressbronn a. B. ist auf ihrem Gemeindegebiet Träger der Unterhaltungslast für das Gewässer Nonnenbach. Deshalb führt die Gemeinde Kressbronn a. B. am 9. März 2023 gemeinsam mit dem Landratsamt Bodenseekreis entlang des Nonnenbachs eine Gewässerschau durch. Eine Gewässerschau ist die Besichtigung eines Gewässers und bezieht die Ufer sowie das für den Hochwasserschutz und für die ökologische Funktion notwendige Umfeld mit ein. Sie dient dazu, Probleme und Gefahren festzustellen und deren Beseitigung einzuleiten. Gefahrenquellen können u. a. Ablagerungen wie beispielsweise Komposthaufen und Holzstapel oder die Lagerung von wassergefährdenden Stoffen in der Nähe eines Gewässers sein. Durch die Gewässerschau soll ein Beitrag zur Verringerung und Vermeidung von Hochwasserrisiken für die Anwohner aber auch für die Unterlieger geleistet werden. Gleichzeitig sollen Beeinträchtigungen der ökologischen Funktionen des Gewässers beseitigt werden. Am 9. März 2023 wird der Abschnitt zwischen Festhalle und bayrischer Grenze besichtigt. Zur ordnungsgemäßen Durchführung der Gewässerschau kann es notwendig sein, Privatgrundstücke zu betreten. Grundsätzlich ist der Träger der Unterhaltungslast laut § 101 WHG dazu berechtigt, Grundstücke am Gewässer sowie Anlagen am Gewässer zu betreten. Die Gemeinde Kressbronn a. B. bittet die Anwohner bzw. Anlieger um ihr Verständnis. Für Rückfragen kann man sich an Herrn Wenzler wenden, Sachgebietsleiter Bau- und Umwelttechnik und Vergabewesen unter andreas.wenzler@kressbronn.de.
Laden...
Laden...