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Nummer 13 Die kleine Seepost Seite 4 dieser, zur Einschränkung der Beleuchtung und zur Abschirmung dieser, zum Brechungsindex für eine reflektionsarme PV-Anlage, zu Werbeanlagen und deren Beleuchtung, zur Kombination von Dachbegrünung und Photovoltaik, zur Gefahr von Vogelschlag an Glasfassaden, zur FFH- Verträglichkeitsprüfung, zu den Belangen des Wasser- und Bodenschutzes, zur Nennung des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg, zum Ausschluss baulicher Anlagen auf Grünflächen, zur Konkretisierung grünordnerischer Festsetzungen, zur Dach- und Balkonbegrünung, zum Umweltbericht, zu den Belangen des Wasser- und Bodenschutzes, zu den Belangen des Abfallrechts, zu den Belangen des Immissionsschutzes, zu den Belangen des Gesundheitsschutzes und der künftigen Deckung des Trinkwasserbedarfs). – Artenschutzrechtliches Fachgutachten der Sieber Consult GmbH zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Irisstraße West“ in der Entwurfsfassung vom 14.09.2022, ergänzt am 16.02.2023 (zum Vorkommen geschützter Tierarten innerhalb und im Umfeld des Plangebietes und notwendigen artenschutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen). – FFH-Verträglichkeitsprüfung der Sieber Consult GmbH zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Irisstraße West“ in der Entwurfsfassung vom 12.09.2022, ergänzt am 27.01.2023 (zur Übersicht über das Schutzgebiet und die für seine Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteile, zur Prognose der möglichen vorhabenbedingten Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele und Beurteilung der Erheblichkeit, zu Vermeidungs-, Minimierungs- und Schadensbegrenzungsmaßnahmen und zu Summationswirkungen im Zusammenwirken mit anderen Plänen und Projekten). – Schalltechnische Untersuchung der Sieber Consult GmbH zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Irisstraße West“ in der Fassung vom 26.01.2023 (zur Ermittlung und Bewertung der auf das Plangebiet einwirkenden Lärmimmissionen des Strandbades, des Festplatzes Kressbronn und der Bodanstraße sowie zu Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch eine Lärmschutzfestsetzung). – Baugrunderkundung und geotechnischer Kurzbericht der BauGrund Süd Gesellschaft für Bohr- und Geotechnik mbH in der Fassung vom 19.02.2020. Die einschlägigen DIN-Normen, auf denen in den Festsetzungen verwiesen wird, stehen im Amt für Gemeindeentwicklung und Bauwesen im Rathaus Kressbronn (Hauptstraße 19, 88079 Kressbronn a. B.) im Rahmen der förmlichen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB zur Einsicht zur Verfügung. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich sowie mündlich abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gem. § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Parallel mit der Auslegung findet die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB auf Grund von § 4a Abs. 2 BauGB statt. Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem LDSG BW. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Kressbronn, den 23. März 2023 gez. Daniel Enzensperger Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung Öffentliche der Bekanntmachung Gemeinde Kressbronn am Bodensee über die Auslegung der Gemeinde Kressbronn am Bodensee des Bebauungsplans „Seestraße“ gem. § 3 Abs. 1 über die Auslegung des Bebauungsplans „Seestraße“ gem. § 3 Ab BauGB (öffentliche (öffentliche Auslegung Auslegung des Planentwurfs des Planentwurfs – Frühzeitige – Betei Frühzeitige Beteiligung) Der Gemeinderat der Gemeinde Kressbronn a. B. hat in seiner Sitzung Der Gemeinderat am 22. März der Gemeinde 2023 die Kressbronn öffentliche a. Auslegung B. hat in seiner des Bebauungsplans öffentliche Auslegung „Seestraße“ des Bebauungsplans gem. § 3 Abs. „Seestraße“ 1 BauGB beschlos- gem. § 3 Abs. 1 B Sitzung am sen. Gemäß Gemäß § 3 Abs. § 31 Abs. liegen 1 der liegen Plan der und Plan die und Begründung die Begründung vom 11. April 20 vom 2023 11. öffentlich April 2023 aus. Sie bis können zum 12. im Mai Amt für 2023 Gemeindeentwicklung öffentlich aus. Sie und Ba können (Hauptstraße im Amt 19, für 88079 Gemeindeentwicklung Kressbronn a. B.) während und Bauwesen der Öffnungszeiten im e Rathaus Falls eine (Hauptstraße Beratung und 19, Erörterung 88079 Kressbronn gewünscht a. ist, B.) vereinbaren während der Sie bitte ei Öffnungszeiten eingesehen werden. Falls eine Beratung und Erörterung Lageplan: gewünscht ist, vereinbaren Sie bitte einen Termin. Lageplan: Gemarkung: Kressbronn a. a. B: B: Lage: Seestraße/Hauptstraße/Lindauer Straße Stand: 06.02.2023 Umweltinformationen: Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind zur Einsicht verfügbar: - Artenschutz - Immissionsschutz - Gewässerschutz - Bodenschutz - Hochwasserschutz - Landschaftsschutz - Altlasten - Klima-/Luft - Mensch, Bevölkerung, Gesundheit und Erholung - Kultur- und Sachgüter Hinweis: Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Kressbronn a. B., 23. März 2023 gez. Daniel Enzensperger Bürgermeister
Nummer 13 Die kleine Seepost Seite 5 Aus dem Gemeinderat Informationen zur Gemeinderatssitzung am 22. März 2023 Gemeinderat stimmt der Vergabe von vier Bauplätzen im Baugebiet „Bachtobel“ zu Der Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig der Vergabe von vier Bauplätzen nach dem Einheimischenmodell zugestimmt. Die Vergabe der Bauplätze war in vier Tranchen vorgesehen. Für die erste Tranche wurde die Vergabe im Einheimischenmodell nach der Wohnbauflächenvergaberichtlinie I festgelegt. Den Zuschlag haben die Bewerber erhalten, die anhand der Orts- und Sozialkriterien die höchste Punktzahl erreicht hatten. Die Gemeinde Kressbronn a. B. hat im neuen Baugebiet Bachtobel insgesamt 24 Bauplätze mit unterschiedlichen Grundflächen zwischen 200 und 400 m² für die Kressbronner Bevölkerung entwickelt. Alle Bauplätze sind als Reihenhäuser mit Flachdach und Pflicht-Photovoltaikanlage mit Anschluss an ein kaltes Nahwärme- und Energienetz konzipiert. Gemeinderat bringt Bebauungsplan „Seestraße“ einstimmig auf den Weg Der Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung dem Bebauungsplanentwurf Baugebiet „Seestraße“ und den örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 06.02.2023 sowie der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Beteiligung der Behörden und Träger öffentliche Belange zugestimmt. Der Entwurf des Bebauungsplans sieht eine allgemeine Wohnbebauung nördlich der Lindauer Straße und ein Urbanes Gebiet südlich der Lindauer Straße vor. Dabei wurde die Geschossigkeit mit drei Vollgeschossen festgesetzt, welche sich in die Umgebungsbebauung einfügt. Der gewerbliche Anteil im Baugebiet „Seestraße“ wurde auf mind. 30 % der Geschossfläche festgesetzt. Damit wurde der bislang vorgesehene Gewerbeanteil deutlich reduziert. Mit dem Bebauungsplan soll die städtebauliche Entwicklung geregelt und die Straßen- und Wegeführung gesichert werden. Gemeinderat beschließt einstimmig Zuschuss für die Modernisierung der Außenanlagen der katholischen Kinderbetreuungseinrichtung „St. Michael“ Der Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung einer Kostenbeteiligung von 75 % bis zu einem Maximalbetrag von 200.000 Euro im Jahr 2023 zugestimmt. Damit sollen die Außenanlagen der katholischen Kinderbetreuungseinrichtung „St. Michael“ modernisiert und die Spielgeräte ausgetauscht werden. Die katholische Kirchengemeinde Kressbronn führt den Kindergarten „St. Michael“ als freie Trägerin. Der Kindergarten ist in dem aktuellen Kinderbetreuungsbedarfsplan als notwendige Einrichtung aufgenommen, die Betreuungsplätze der drei Gruppen werden dauerhaft dringend in der Gemeinde benötigt. Die Kostenverteilung zwischen der Kirchengemeinde und der Gemeinde Kressbronn a. B. ist vertraglich geregelt. Die Neugestaltung der Außenanlagen wurde von der Gemeinde unterstützt. Gemeinderat vergibt Leistungen zum Unterhalt im Bereich Tiefbau Der Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung der Vergabe von Bauleistungen zum Unterhalt in den Bereichen der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze, der Wasserversorgung und der Kanalisation an die wirtschaftlichste Bieterin, die Firma Zacher-Bau aus Friedrichshafen, zugestimmt. Mit dem Auslaufen des bestehenden Vertrages konnte die Situation neu bewertet und die einzelnen Gewerke zusammengefasst werden. Die Gemeinde Kressbronn a. B. ist Eigentümerin von öffentlichen Straßen, der Abwasserkanalisation und des öffentlichen Wasserversorgungsnetzes. Damit verbunden liegt auch die Verantwortung für die Funktionsfähigkeit und die entsprechenden Maßnahmen zur Unterhaltung bei der Gemeinde. Im Zuge des Straßen-, Kanal- und Wasserversorgungsunterhalts müssen regelmäßig Tiefbauarbeiten erfolgen. Mit der Vergabe der Tiefbauleistungen können diese Aufgaben gewährleistet werden. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Irisstraße West - Flst. 1788 – Gemeinderat erteilt Zustimmung Der Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Irisstraße West – Flst. Nr. 1788“, den örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan in der Fassung vom 03.03.2023 mehrheitlich zugestimmt. Des Weiteren hat der Gemeinderat der öffentlichen Auslegung sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mehrheitlich zugestimmt. Die BiNova Bodan GmbH & Co. KG mit ihrem Sitz in Kressbronn a. B. beabsichtigt, auf dem Flurstück Nr. 1788, Gemarkung Kressbronn a. B., ein Mehrfamilienwohnhaus mit 13 Einheiten zu erstellen. Das städtebauliche Konzept der neu entstandenen Bodan-Werft Bebauung auf der Südseite der Bodanstraße soll durch das Gebäude aufgenommen und erweitert werden. Die Kubatur des neuen Gebäudes soll im Vergleich zum gegenüberliegenden, ortseingangsprägenden Gebäude ca. 15 bis 20 Prozent kleiner werden und fügt sich somit schlüssig in die direkte Umgebungsbebauung ein. Auf Grund der Ausrichtung und baulichen Gestaltung werden die Belange der angrenzenden Naturräume sowie der Bewohnerinnen und Bewohner in Einklang gebracht. Kressbronner Shuttlebus Linie 220 – Streckenverlauf angepasst Im vergangenen Jahr wurde im Zuge der Einführung der EBC der Kressbronner Shuttlebus Linie 220 eingeführt, um die Teilorte im Hinterland im Sommer für die Gäste zu erschließen. Nach Analyse der Fahrgastauswertung wurde nun der Streckenverlauf angepasst. Zum einen war und ist es ein großer Wunsch, noch mehr Teilorte an die Linie anbinden zu können. Ebenso ist ein gut getakteter Fahrplan im ÖPNV unverzichtbar. Den Urlaubsgästen soll ein einfacher, niederschwelliger Zugang zum ÖPNV ermöglicht werden. Hierzu gehört auch, dass der Linienbus pünktlich ist. Um das Angebot des Kressbronner Shuttlebusses ohne Verspätungen zu garantieren, musste der Fahrplan für die Saison 2023 angepasst werden. Die Streckenführung vom Campingplatz Gohren bis Haltestelle Gattnau wurde nicht geändert. Ab der Haltestelle Gattnau soll eine sogenannte Ringlinie eingeführt werden, um weitere Teilorte mitaufnehmen zu können. Gleichzeitig wird die Haltestelle Schleinsee gestrichen, da das Anfahren dieser Haltestelle zu zeitintensiv ist und die Fahrgäste auch an der Haltestelle Nitzenweiler zusteigen kön-
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