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11.05.2023 Die kleine See-Post

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Nummer 13

Nummer 13 Die kleine Seepost Seite 2 Thema der Woche Warum ist die Friedrichshafener Straße gesperrt? Die Friedrichshafener Straße ist zwischen Tettnanger Straße und Pfänderstraße bis voraussichtlich 19. Mai beidseitig gesperrt. Die Umleitung erfolgt über die Argenstraße/L334. Im Zuge der Vollsperrung der Friedrichshafener Straße können die Haltestellen Argenstraße, Friedrichshafener Straße und Nonnenbacherweg (Edeka) mit den Linien 225 und 2240 nicht angefahren werden. Ein Zustieg bzw. Ausstieg ist an der Haltestelle Bahnhof bei den Linien 225 und 2240 möglich. Bei der Linie 225 können die Fahrgäste während der Vollsperrung auch die Haltestelle Fallenbach benützen. Grund der Vollsperrung ist die Erschließung des neuen Baugebiets Bachtobel. Um das neue Baugebiet an die Abwasserentsorgung und die Wasserversorgung anzuschließen, muss der Belag der Friedrichshafener Straße geöffnet werden. Gleichzeitig wird ein Rad-/Gehweg gebaut und der Fahrbahnasphalt erneuert. Zur Erschließung des Baugebietes Bachtobel werden zusätzlich zwei Bushaltestellen installiert und eine Querungshilfe mit Blindenleiteinrichtung angelegt. Um im Kreuzungsbereich Friedrichshafener Straße – Tettnanger Straße genügend Platz für LKWs und große Fahrzeuge zu haben, wird das Areal großzügig ausgebaut. Da die Feuerwehr in Zukunft ebenfalls im Baugebiet Bachtobel eingeplant ist, werden im Zuge der Erschließungsmaßnahmen Abbiegespuren für den künftigen Standort hergestellt. In Kressbronn a. B. gibt es einen großen Bedarf an Wohnraum. Dies war einer der Gründe, weshalb sich die Gemeinde dafür entschieden hat, ein großes neues Baugebiet zwischen der Tettnanger und der Friedrichshafener Straße zu entwickeln. Dabei sollen Bauplätze für die Kressbronner Familien, aber auch eine große Anzahl an neuen Mietwohnungen geschaffen werden. Die ersten vier Bauplätze sind bereits an Kressbronner Familien vergeben. Auch einige öffentliche Einrichtungen sollen ihren Platz im neuen Baugebiet finden. So sind der Neubau eines Feuerwehrhauses, eine Kinderbetreuungseinrichtung mit Gemeindearchiv und Mietwohnungen, ein Ärztehaus sowie kommunale Mietwohngebäude geplant. Ein großes Kompliment an die sechs Trompeter der Jugendkapelle, die gefühlvoll und gut abgestimmt das Solo Annie’s Dream spielten. Die Jugendkapelle und die Solisten wurden zu einer gut aufeinander abgestimmten Einheit, die gekonnt Orchester- und Solopassagen harmonisch in Szene zu setzen. Der Schlusspunkt des ersten Teils wurde durch „So schön ist Blasmusik“, einer Bearbeitung der Titelmelodie des Grandprix der Volksmusik gesetzt. Nach einer kurzen Pause, in der sich das Publikum mit Getränken erfrischen konnte, eröffnete die Jugendkapelle den zweiten Teil mit einem Rock über den berühmten Canon von Johann Pachelbel. Hier glänzte die Jugendkapelle mit einem ausgewogenen und runden Orchesterklang in den „klassischen“ Passagen und kraftvollen und gut artikulierten „Rockpassagen“ und leiteten dadurch in einen unterhaltsamen zweiten Teil über, der hauptsächlich aus populärer Blasmusik bestand. Bon Jovi Rock Mix, Cheap Thrills, und Uptown Funk, brachten gute Stimmung in die Festhalle. Den Höhepunkt des zweiten Teils setzte sicherlich „Queen Will Rock You“ ein Potpourri aus den beliebten Queen Titeln „we will rock you“, „the show must go on“, „fat bottomed girls“ und „I want it all“. Die gute Laune der Jugendkapelle sprang so sehr auf das Publikum über, dass dieses mitklatschte und am Ende einen tosenden Applaus spendierte. Einen gefühlvollen Abschluss des Konzertes wurde mit „Bruno Mars Greatest Hits“ erreicht, in dem die Holzbläser glänzen durften. Mit großem Applaus verabschiedete das Publikum der gut besetzten Festhalle die Jugendkapelle nach einem beeindruckenden und kurzweiligen Konzert und erklatschte sich zwei Zugaben, die mit Sunny Side Up und Hey Jude einem Posaunensolo gespielt von Daniel Steinhauser das Konzert würdevoll abrundeten. Der Spielkreis und vor allem die Jugendkapelle Kressbronn a. B. bestachen durch ein hohes musikalisches Niveau, viel Spielfreude und eine charmante Moderation. Es war ein rundum gelungener Abend in der Festhalle Kressbronn a. B., der Lust auf mehr macht. Landratsamt Bodenseekreis Verschiebung der Abfallabfuhr durch die Osterfeiertage Durch die anstehenden Osterfeiertage ergeben sich Änderungen bei der Abfallabfuhr. In Kressbronn finden die Abfuhren wie folgt statt: Bioabfall Restmüll, 2- und 4-wöch. Gelber Sack Montag, den 03. April Mittwoch, den 12. April Donnerstag, den 13. April Die Verschiebungen sind im Abfuhrplan 2023 veröffentlicht. Wird ein Abfallgefäß zu spät oder zu einem falschen Zeitpunkt zur Abfuhr bereitgestellt, so kann dieses Gefäß nachträglich nicht mehr entleert werden. Die aktuellen Abfuhrtermine und viele weitere Info´s finden Sie unter www.abfallwirtschaftsamt.de Entsorgungszentren und Wertstoffhöfe am Ostersamstag geschlossen Die Entsorgungszentren des Bodenseekreises in Friedrichshafen Weiherberg, Tettnang Sputenwinkel und Überlingen Füllenwaid sowie alle Wertstoffhöfe bleiben am Ostersamstag, 8. April 2023 geschlossen. An allen übrigen Werktagen haben die Entsorgungszentren und Wertstoffhöfe regulär geöffnet. Mit Beginn der Sommerzeit erweitern das Entsorgungszentrum Friedrichshafen Weiherberg sowie mehrere Wertstoffhöfe zudem ihre Servicezeiten. Die Anlieferung von Abfällen privater Haushalte auf den Entsorgungszentren Friedrichshafen Weiherberg und Tettnang- Sputenwinkel ist nur mit Termin möglich. Termine, Öffnungszeiten und Infos unter www.abfallwirtschaftsamt.de.

Nummer 13 Die kleine Seepost Seite 3 über die Auslegung des Bebauungsplans Amtlicher „Irisstraße Teil West – Flst. 1788“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Öffentliche Bekanntmachung (öffentliche Auslegung des Begründung Planentwurfs) in der Fassung vom 27.01.2023 und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden der Gemeinde Kressbronn am Bodensee über die umweltbezogenen Stellungnahmen unter folgender Adresse im Auslegung des Bebauungsplans „Irisstraße West Internet eingesehen werden: – Flst. 1788“ und die örtlichen Bauvorschriften Der hierzu Gemeinderat (öffentliche Auslegung der Gemeinde des Planentwurfs) Kressbronn a. B. hat https://www.kressbronn.de/politik-verwaltung/bauleitplanung/ in seiner Sitzung am 22.03.2023 den bebauungsplaene/bebauungsplaene-im-verfahren/ Entwurf Der Gemeinderat zum der vorhabenbezogenen Gemeinde Kressbronn a. B. Bebauungsplan hat in seiner „Irisstraße West – Flst. 1788“ und die Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung jeweils gem. in § der 2 Abs. Fassung 4 BauGB vom durchgeführt. 27.01.2023 Im Rahmen der örtlichen Sitzung am 22.03.2023 Bauvorschriften den Entwurf hierzu zum vorhabenbezogenen mit Begründung Bebauungsplan „Irisstraße West – Flst. 1788“ und die örtlichen gebilligt Begründung zum Entwurf wird ein Umweltbericht gem. § 2a Bauvorschriften und hierzu für die mit öffentliche Begründung jeweils Auslegung. in der Fassung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Nr. 2 BauGB dargelegt. vom 27.01.2023 gebilligt und für die öffentliche Auslegung. gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Eine Umweltverträglichkeits-Prüfung im Sinne des Gesetzes Die Gemeinde Kressbronn a. B. beabsichtigt für zur den Umweltverträglichkeitsprüfung Bereich "Irisstraße (UVPG) West" ist einen nicht erforderlich. Die Gemeinde Kressbronn a. B. beabsichtigt für den Bereich „Irisstraße West“ einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage zu schaffen. Das Plangebiet befindet sich im Süden Kressbronns a. B. Südlich des Geltungsbereiches befindet sich die „Bodanstraße“ und im Nordwesten verläuft der „Nonnenbach“. Der Geltungsbereich erstreckt sich über die Grundstücke mit der Flst.-Nr. 1788 und 1893 (Teilfläche). Der räumliche Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dargestellt. Lageplan: Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Kressbronn am Bodensee vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage zu schaffen. Das Plangebiet befindet sich im Süden Kressbronns a. B. Südlich des Geltungsbereiches befindet sich die "Bodanstraße" und im Nordwesten verläuft der "Nonnenbach". Der Geltungsbereich erstreckt sich über die Grundstücke mit der Flst.-Nr. 1788 und 1893 (Teilfläche). Der räumliche Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dargestellt. Lageplan: Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und werden mit ausgelegt: – Umweltbericht in der Fassung vom 27.01.2023 (Ausführungen zu den Themen: Beschreibung der Ziele des Umweltschutzes aus anderen Planungen, die sich auf den Planbereich beziehen (Regionalplan; Flächennutzungsplan; Natura 2000-Gebiete; weitere Schutzgebiete/Biotope, Biotopverbund); Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf der Grundlage der Umweltprüfung; darin die Bestandsaufnahme sowie Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nicht-Durchführung bzw. Durchführung der Planung und deren Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt; Boden, Geologie und Fläche; Wasser; Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität; Landschaftsbild; Mensch und Kulturgüter sowie eine Beschreibung der Wechselwirkungen zwischen den zuvor genannten Schutzgütern. Bewertung bei Durchführung der Planung von Wasserwirtschaft; Emissionen von Schadstoffen, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strahlung sowie der Verursachung von Belästigungen; Abfälle und ihre Beseitigung und Verwertung; eingesetzte Techniken und Stoffe; menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt; Erneuerbare Energien. Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der Auswirkungen/Abarbeitung der Eingriffsregelung. Beschreibung anderweitiger Planungsmöglichkeiten und der erheblichen nachteiligen Auswirkungen, die auf Grund der Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastrophen zu erwarten sind. Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt bei Durchführung der Planung. Gemarkung: Kressbronn a. B: Gemarkung: Kressbronn a. B: Lage: Flst. 1788, nördlich der Bodanstraße, südöstlich des Nonnenbachs; Teilfläche Flst. 1893 Lage: Flst. 1788, nördlich der Bodanstraße, südöstlich Stand: 27.01.2023 Stand: 27.01.2023 des Nonnenbachs; Teilfläche Flst. 1893 Der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 27.01.2023 und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom 11.04.2023 bis zum 11.05.2023 im Amt für Gemeindeentwicklung und Bauwesen im Rathaus Kressbronn (Hauptstraße 19, 88079 Kressbronn a. B.) während der Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. (Beachten Sie bitte, dass das Rathaus während gesetzlicher Feiertage geschlossen ist.). Falls eine Beratung und Erörterung gewünscht ist, vereinbaren Sie bitte einen Termin. Ergänzend zur öffentlichen Auslegung kann der Entwurf mit – Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen, schriftlichen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB mit umweltbezogenen Stellungnahmen des Landesamtes für Geologie, Rohstoffe und Bergbau im Regierungspräsidium Freiburg (mit Hinweisen zur Geotechnik), des Regierungspräsidiums Freiburg, Forstdirektion (zu Waldinanspruchnahme und zur Einhaltung des Waldabstandes nach § 4 Abs. 3 Landesbauordnung), des Regierungspräsidiums Tübingen (zu den Belangen des Hochwasser- und Naturschutzes) des Landratsamtes Bodenseekreis (zu den Belangen des Natur- und Landschaftsschutzes, zum artenschutzrechtlichen Fachgutachten, zum Nonnenbach als Biotopverbundelement und Lebensraum, zu artenschutzrechtlichen Verboten durch reduzierte Lichtabschirmung, zum Erhalt vorhandener Gehölze, zum Vorkommen von Fledermäusen, zur Beeinträchtigung

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