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09.01.2025 Die kleine See-Post

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Nummer 48

Nummer 48 Die kleine Seepost Seite 4 Grundsteuerwert x Steuermesszahl = Grundsteuermessbetrag Steuermesszahl bei anderen Grundstücken = 1,3 ‰ = 0,0013 Steuermesszahl bei Wohngrundstücken = 0,91 ‰ = 0,00091 Der Grundsteuerwert und der Grundsteuermessbetrag werden vom Finanzamt durch Bescheid festgestellt. Diese Bescheide haben Sie vermutlich bereits erhalten. Bei der Grundsteuer hat die Gemeinde die Möglichkeit, die Höhe zu bestimmen. Das macht die Gemeinde über den sogenannten Hebesatz. Mit diesem kann die Gemeinde jedoch nur auf das Gesamtaufkommen der Grundsteuer Einfluss nehmen. Wer im Einzelfall wie viel Grundsteuer bezahlen muss, kann die Gemeinde hingegen nicht direkt bestimmen. Das ergibt sich aus dem jeweiligen Bodenrichtwert. Zur Berechnung der genauen Grundsteuer wird der Grundsteuermessbetrag mit dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert. Beim Hebesatz wird dabei unterschieden zwischen der Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe bzw. Grundstücke sowie der Grundsteuer B für alle sonstigen Grundstücke. Der Hebesatz für die Grundsteuer A soll künftig bei 490 %, der Hebesatz für die Grundsteuer B bei 195 % liegen. Grundsteuermessbetrag x Hebesatz = Grundsteuer Die Grundsteuer wird dann im Grundsteuerbescheid festgestellt und von der Gemeinde in vier Quartalsraten erhoben. Wie hat die Gemeinde den Hebesatz festgelegt? Die Gemeinde braucht die Einnahmen aus der Grundsteuer. Sie finanziert damit ihre Ausgaben. Deshalb kann sie auf die Grundsteuereinnahmen oder Teile davon nicht verzichten. Ziel der Gemeinde ist aber, dass das Gesamtaufkommen der Grundsteuer gleichbleibt. Mit der Grundsteuerreform 2025 möchte die Gemeinde keine versteckte Steuererhöhung durchführen. Deshalb hat sie den Hebesatz für die Grundsteuer ab 2025 so berechnet, dass sie gleich viel Einnahmen vor und nach der Grundsteuerreform hat. Bei der Grundsteuer A läuft dies auf einen Hebesatz von 490 % hinaus, bei der Grundsteuer B auf 195 %. Wieso zahlen manche Grundstückseigentümer künftig mehr und manche weniger Grundsteuer? Das hat mehrere Gründe: Früher wurde bei der Grundsteuer auch das Gebäude bzw. dessen Wert berücksichtigt. Ab 2025 ist nur noch der Grundstückswert entscheidend. Alte Gebäude haben die Grundsteuer früher reduziert, neue und große Gebäude erhöht. Mehr bezahlen müssen künftig Grundstückseigentümer in guter Lage mit großen Grundstücken. Geringer wird die Grundsteuer hingegen für Wohnungen in großen Mehrfamilienwohnhäusern, für Wohnhäuser in schlechter Lage und für Gewerbebetriebe in Gewerbegebieten. Kann die Gemeinde im Einzelfall an der Grundsteuer etwas ändern? Nein. Die Gemeinde kann nur den Hebesatz bestimmen. Den legt sie so fest, dass sie insgesamt gleich viel Einnahmen hat wie bisher. Für die Umverteilung der Steuerlast zwischen den Grundsteuerpflichtigen kann die Gemeinde nichts. Das liegt ausschließlich am neuen durch das Land Baden-Württemberg vorgegebenen Berechnungsverfahren. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Finanzamtes. Beachten Sie auch die Sonderseite zur Grundsteuerreform der Gemeinde unter „Aktuelles“ Rathaus in der Weihnachtswoche geschlossen Das Rathaus ist von Montag, 23.12.2024 bis Freitag, 27.12.2024 sowie am Dienstag, 31.12.2024 und Mittwoch, 01.01.2025 für den Publikumsverkehr geschlossen. Die Gemeinde bittet um Beachtung und Verständnis. Zählerstände ablesen Zum Jahreswechsel erstellt die Gemeinde Kressbronn a. B. die Jahresendbescheide für Wasser und Abwasser. Dafür ist es erforderlich, dass die Zählerstände zum 31. Dezember 2024 abgelesen und der Gemeinde bis spätestens 6. Januar 2025 übermittelt werden. Die Zählerstände können einfach und bequem online eingetragen werden. Der entsprechende Link wird ab dem 9. Dezember 2024 freigeschaltet: https://buerger-finanzen-infoma. komm.one/Gemeinde-Kressbronn. Zur Übermittlung müssen zunächst das Kassenzeichen und die Zählernummer von der Ablesekarte eingegeben werden, anschließend können die Zählerstände angegeben werden. Alternativ besteht die Möglichkeit, die Zählerstände per Post oder auch per E-Mail an wasserablesung@kressbronn.de zu senden. Rückblick auf das erste Jahr der ehrenamtlichen PV-Scouts von Kressbronn am Bodensee Die ehrenamtlichen Photovoltaik-Scouts der Gemeinde Kressbronn a. B. wurden im Jahr 2023 von der Energieagentur Ravensburg umfangreich ausgebildet. Ihre Begeisterung für Photovoltaik, erneuerbare Energien und Klimaschutz hatte den Anstoß gegeben, sich als PV-Scout zu melden. Aber auch der Wunsch, ein Ehrenamt für das Gemeinwohl auszuüben war häufig eine zusätzliche Motivation. Im Dezember 2023 begann dann die Beratungstätigkeit der PV-Scouts im Auftrag der Gemeinde und im Rahmen des Klimaschutzkonzeptes Kressbronn a. B. In ihrem ersten Beratungsjahr haben die PV-Scouts in über 55 Beratungen mitgeholfen, PV-Anlagen mit einer Gesamtleistung von ca. 280 kWp auf Dächern und Balkonen zu planen und zu realisieren. Die Bandbreite der Beratungen umfasste die Planung, die Angebotsauswertung, die Unterstützung in der Bauphase oder die finale Abnahme der PV-Anlage. Bei Bedarf wurde auch die Kombination von Solaranlagen mit der Elektromobilität, Warmwasserspeichern und Wärmepumpen behandelt. Bei den Solarspaziergängen und der Ausstellung eines Balkonkraftwerkes wurde viel Aufklärungsarbeit geleistet, man konnte viele Erfahrungswerte und Empfehlungen erhalten und auch in vielen Fällen die Begeisterung der Bürger im Umgang mit den neuen Technologien spüren. Den PV-Scouts macht es große Freude, Bürger und Gewerbetreibende auf ihrem Weg zu einer kostengünstigen und klimafreundlichen Energieversorgung zu begleiten, neutral zu

Nummer 48 Die kleine Seepost Seite 5 beraten und komplexe Zusammenhänge möglichst einfach zu erklären. Im Schulterschluss mit der Gemeinde möchten sie die Zukunft aktiv gestalten und Maßgebliches für den Klimaschutz und zukünftige Generationen tun. Möchten auch Sie gerne bei den PV-Scouts mitarbeiten oder haben Sie Interesse an einer Beratung durch die PV-Scouts, so melden Sie sich doch einfach und spontan unter 0151 214 00 477 oder klimaschutz@kressbronn.de. Rückblick auf das 3. Kleine Kressbronner Gewerbeforum: „Internationale Fachkräfte gewinnen“ Zum Thema „Internationale Fachkräfte gewinnen“ lud die Gemeinde Kressbronn a. B. am Dienstag, 19. November zum 3. Kleinen Kressbronner Gewerbeforum ein. Die Veranstaltung bot eine wertvolle Gelegenheit für den Austausch zwischen Unternehmen, Verwaltung und weiteren Akteuren der Wirtschaft. Vertreter aus verschiedenen Branchen wie Beherbergung, Gastronomie, Landwirtschaft, Pflege, Versicherungen und Einzelhandel nahmen teil, ebenso wie die Wirtschaftsförderung des Bodenseekreises und der Vorstand des örtlichen Handels- und Gewerbevereins. Die Gemeinde Kressbronn a. B. freut sich, dass das Gewerbeforum wieder eine gute Gelegenheit für Gespräche und zum Aufbau von beruflichen Netzwerken bot. Es schuf einen Raum, um das Thema Fachkräftegewinnung offen zu diskutieren. Auch in Zukunft ist die Gemeinde offen für weitere Themen, die Gewerbetreibende beschäftigen. Interessierte können Themenvorschläge beim Amt für Tourismus, Kultur und Marketing als Impuls für zukünftige Veranstaltungen einbringen. Wie in jedem Jahr feierte der Nonnenbachkindergarten wieder das St. Martinsfest Schon Wochen vorher haben zwölf mutige Kinder sich getraut und sich für das Theaterstück gemeldet. Sie haben das Leben vom St. Martin und seine guten Taten nachgespielt und die restlichen Kindergartenkinder haben im Chor die Schauspieler mit Wichtige Einblicke in das Thema des Abends gab Irina Wöhler, Leiterin des IHK Welcome Center Bodensee-Oberschwaben. Sie informierte, wie die IHK als Anlaufstelle Unternehmen bei der Gewinnung internationaler Fachkräfte unterstützt. Das Welcome Center hilft unter anderem bei der Kontaktvermittlung, bei der Klärung bürokratischer Fragen und der Vorbereitung notwendiger Unterlagen. Besonders hervorzuheben ist, dass es eine solche Anlaufstelle nicht in jeder Region gibt, was für Unternehmen in Kressbronn a. B. und Umgebung eine wertvolle Ressource darstellt. Als weitere Referentin wurde aus Berlin Verena Maisch zugeschaltet. Sie ist Ansprechpartnerin für IHK-Betriebe im Projekt „Unternehmen Berufsanerkennung“ und Expertin, wenn es um Fragen der Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen und damit verbundene Zuwanderungsregelungen geht. Verena Maisch erklärte, wie ihr Projekt Unternehmen dabei unterstützt, internationale Fachkräfte zu integrieren, indem es ihnen hilft, die Anerkennung ihrer ausländischen Qualifikationen zu erlangen. Sie stellte außerdem das Instrument der UBA Connect-Datenbank vor, in der sich Unternehmen sowie Fachkräfte aus dem Ausland eintragen können. Diese Datenbank hilft dabei, passende Übereinstimmungen zwischen Unternehmen und Fachkräften zu finden und ermöglicht ein erstes unverbindliches Kennenlernen. Der Austausch während der Veranstaltung war sehr aufschlussreich. Es wurden viele Fragen gestellt, Anregungen geteilt und wertvolle Erfahrungen ausgetauscht. Dies unterstreicht einmal mehr die Bedeutung solcher Foren, um Unternehmen zu vernetzen und einen Dialog über relevante Themen zu fördern. vielen Liedern und ihren Singstimmen begleitet. Am 14. November wurden alle Eltern, Großeltern und Geschwister in die Aula der Nonnenbachschule eingeladen und auf einer richtigen großen Bühne unser Theaterprojekt präsentiert. Im Anschluss ging es auf einen kleinen Laternenumzug mit vielen bunten, leuchtenden Lichtern. Auch der Umzug wurde musikalisch begleitet. Wir haben den Abend im Kindergarten und auf dem Schulhof mit Martinsgänsen zum Teilen und einer wärmenden Feuerschale ausklingen lassen. Familienjahreskarte und Reservierungen für das Spielhäusle 2025 ab sofort erhältlich Ab dem 2. Dezember 2024 können Familien aus Kressbronn a. B. in der Tourist-Information die Jahreskarte für das Spielhäusle für das Jahr 2025 erwerben. Das Spielhäusle, ein beliebter Treffpunkt für Kinder bis ca. 12 Jahre, bietet eine Vielzahl an Spiel- und Spaßmöglichkeiten und ist ein idealer Ort für Familienausflüge. Mit der Familienjahreskarte haben Eltern sowie alle eigenen Kinder im Jahr 2025 freien Eintritt während der Öffnungszeiten des Spielhäusles. Die Karte kann ausschließlich von Familien mit Wohnsitz in Kressbronn a. B. erworben werden. Darüber hinaus haben Inhaber der Familienjahreskarte die Möglichkeit, das Spielhäusle exklusiv für Kindergeburtstagsfeiern am Wochenende zu mieten. Eine Reservierung für die Wochenendtage im kommenden Jahr kann ebenfalls ab dem 2. Dezember 2024 vorgenommen werden. Aufgrund der großen Beliebtheit

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