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05.12.2024 Die kleine See-Post

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Nummer 43

Nummer 43 Die kleine Seepost Seite 2 Thema der Woche Der „LaKE-Line“ Partybus fährt zur Allgäu X Mallorca Club Edition Party Am Samstag den 09. November 202 findet in Neukirch die weit bekannte Allgäu X Mallorca Club Edition Party statt. In diesem Jahr als großes Special im Mallorca Style. Beginn ist um 18:30 Uhr. Der Eintrittspreis orientiert sich an den üblichen Preisen für vergleichbare Veranstaltungen. Musikalisch gibt es ordentlich was auf die Ohren. Es wurden keine Kosten und Mühen gescheut DJ Robin, 2 Engel & Charlie, Felix Harrer & DJ Philhouse für die Party zu buchen. Es gibt neue Fahrzeiten und Haltestellen um unsere LaKE- Line noch effizienter fahren zu lassen. Bitte beachtet den neuen Fahrplan. Der Partybus „LaKE-Line“ fährt alle Personen ab 16 Jahren sicher hin und wieder zurück von der Party. Fahrgäste der „LaKE-Line“ bekommen eine Eintrittsgarantie. Die einfache Fahrt kostet 4 €, Hin- und Rückfahrt 6 €. Wir empfehlen auch die erste angebotene Fahrt zu nutzen, somit haben viele Personen die Möglichkeit auf die Veranstaltung zu gelangen, ohne dass der Bus überfüllt ist. Fahrplan: Welche Pflichten haben Gemeinderäte? Die Gemeinderäte sind ehrenamtlich tätig. Sie üben ein öffentliches Ehrenamt aus. Sie sind nicht Vertreter von Einzel- oder Gruppeninteressen, sondern sollen sich bei ihren Entscheidungen stets von einer Orientierung auf das Gesamtwohl der Gemeinde leiten lassen. Sie sind also Vertreter aller Bürgerinnen und Bürger und nicht einzelner Bürger. Sie haben die Pflicht, ihr Amt uneigennützig und verantwortungsbewusst zu führen (§ 17 Abs. 1 GemO). Daraus folgt eine Teilnahmepflicht an Gemeinderats- sowie Ausschusssitzungen und auch eine Bindung an Recht und Gesetz. Gemeinderäte dürfen nichts beschließen, was verboten ist. Liegt ein Grund für Befangenheit vor, müssen sie darauf aufmerksam machen und sich bei einer Beratung nicht beteiligen. Sie haben über alle Angelegenheiten, die der Nichtöffentlichkeit unterliegen, eine Verschwiegenheitspflicht. Sie dürfen also nicht mit Dritten darüber sprechen. Letztlich dürfen Gemeinderäte auch niemanden gegenüber der Gemeinde rechtlich vertreten. Eriskirch, Irisstraße 21:01 Eriskirch, Neue Mitte 18:30 19:44 21:08 Bierkeller, Friedrichshafener Straße 18:34 19:44 21:12 Langenargen, Bahnhof 18:38 19:48 21:16 Oberdorf, Tettnanger Straße 18:44 Gohren, Bushaltestelle 19:52 21:20 Kressbronn a. B., Bahnhof 19:59 21:27 Oberdorf, Kressbronner Straße 21:33 Laimnau, Raiffeisenstraße 18:54 20:11 21:43 Rückfahrten sind jeweils um 00:30 Uhr, 01:30 Uhr und 02:30 Uhr an der Bushaltestelle Neukirch Rathaus. Jugendliche unter 18 Jahren können die Veranstaltung nur mit gültigem PartyPass bis 24 Uhr besuchen. Verspätungs-Info-Hotline des begleitenden Sicherheitsdienstes: 07543 9525670. Amtliche Bekanntmachungen Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Kressbronn am Bodensee über die Erstellung eines kommunalen Wärmeplans für die Gemeinde Der Gemeinderat der Gemeinde Kressbronn a. B. hat in seiner Sitzung am 25. September 2024 beschlossen, für das Gemeindegebiet einen kommunalen Wärmeplan zu erstellen. Die kommunale Wärmeplanung ist nach § 27 Abs. 1 KlimaG BW für Gemeinden ein wichtiger Prozess, um die Klimaschutzziele im Wärmebereich zu erreichen. Durch die kommunale Wärmeplanung entwickelt die Gemeinde eine Strategie zur Verwirklichung einer klimaneutralen Wärmeversorgung und trägt zur Erreichung des Ziels eines klimaneutralen Gebäudebestands bis zum Jahr 2040 bei. Ein kommunaler Wärmeplan stellt für das gesamte Gebiet der Gemeinde räumlich aufgelöst die systematische und qualifizierte Erhebung des aktuellen Wärmebedarfs oder Wärmeverbrauchs und der daraus resultierenden Treibhausgasemissionen, einschließlich Informationen zu den vorhandenen Gebäudetypen und den Baualtersklassen, sowie die aktuelle Versorgungsstruktur (Bestandsanalyse) dar. Daneben werden die in der Gemeinde vorhandenen Potenziale zur Senkung des Wärmebedarfs durch Steigerung der Gebäudeenergieeffizienz und zur klimaneutralen Wärmeversorgung aus erneuerbaren Energien sowie Abwärme und Kraft-Wärme-Kopplung (Potenzialanalyse) dargestellt und ein klimaneutrales Szenario für das Jahr 2040 mit Zwischenzielen für das Jahr 2030 zur zukünftigen Entwicklung des Wärmebedarfs und einer flächendeckenden Darstellung der zur klimaneutralen Bedarfsdeckung geplanten Versorgungsstruktur ausgearbeitet. Hierauf aufbauend werden im kommunalen Wärmeplan mögliche Handlungsstrategien und Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und damit einhergehend zur Reduzierung und klimaneutralen Deckung des Wärmeenergiebedarfs entwickelt. Es sind dabei mindestens fünf Maßnahmen zu benennen, mit deren Umsetzung innerhalb der auf die Veröffentlichung folgenden fünf Jahre begonnen werden soll. Ein kommunaler Wärmeplan ist Grundlage für eine Verknüpfung der energetischen Gebäudesanierung mit einer klimaneutralen Wärmeversorgung im Rahmen der strategischen Planung der Wärmeversorgung einer Gemeinde und bildet die Grundlage für deren Umsetzung (§ 27 Abs. 2 KlimaG BW). Die Öffentlichkeit, insbesondere Interessengruppen sowie Vertreterinnen und Vertreter der Wirtschaft, sind möglichst frühzeitig und fortlaufend bei der Erstellung des kommunalen Wärmeplans zu beteiligen (§ 27 Abs. 3. S. 3 KlimaG BW). Der kommunale Wärmeplan darf keine personenbezogenen Daten gemäß Art. 4 Abs. 1 der DSGVO enthalten, es sei denn, die betroffenen Personen haben in die Veröffentlichung gemäß Art. 7 der DSGVO eingewilligt. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse müssen gewahrt bleiben, sofern deren Veröffentlichung nicht zugestimmt wurde (§ 27 Abs. 5 S. 2 KlimaG BW). Die Gemeinde Kressbronn a. B. hat die EGS-plan, Ingenieurgesellschaft für Energie-, Gebäude- und Solartechnik mbH, Gropiusplatz 10, 70563 Stuttgart mit der Erstellung einer Kommunalen Wärmeplanung für Kressbronn a. B. beauftragt. Soweit dies zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplans nach § 27 KlimaG BW erforderlich ist, ist die Gemeinde berechtigt, vorhandene Daten zu erheben; dies gilt auch, soweit es sich dabei um personenbezogene Daten handelt. Daten, die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse darstellen, sind bei der Übermittlung als

Nummer 43 Die kleine Seepost Seite 3 vertraulich zu kennzeichnen (§ 33 Abs. 1 KlimaG BW). Energieunternehmen sind verpflichtet, der Gemeinde auf Anforderung insbesondere zähler- oder gebäudescharfe Angaben zu Art, Umfang und Standorten des Energie- oder Brennstoffverbrauchs von Gebäuden oder Gebäudegruppen sowie des Stromverbrauchs zu Heizzwecken, insbesondere für Wärmepumpen und Direktheizungen, und Angaben zu Art, Alter, Nutzungsdauer, Lage und Leitungslänge von Wärme- und Gasnetzen, einschließlich des Temperaturniveaus, der Wärmeleistung und der jährlichen Wärmemenge in maschinenlesbaren oder digitalen Formaten zu übermitteln. Öffentliche Stellen gemäß § 2 Abs. 1 S. 1 des LDSchG sowie bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger sind verpflichtet, der Gemeinde auf Anforderung insbesondere gebäudescharfe Angaben zu Art, Brennstoff, Nennwärmeleistung und Alter von Anlagen zur Wärmeerzeugung sowie Angaben über deren Betrieb, Standort und Zuweisung zur Abgasanlage und die für die Aufstellung von Emissionskatastern gemäß § 46 BImSchG erforderlichen Angaben nach Maßgabe der öffentlich-rechtlichen Vorschriften auf dem Gebiet des Immissionsschutzes in maschinenlesbaren oder digitalen Formaten zu übermitteln. Die Pflicht erstreckt sich nur auf die Daten, die im elektronischen Kehrbuch gemäß § 19 des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes einzutragen und für die Wärmeplanung von Bedeutung sind (§ 33 Abs. 2 KlimaG BW). Gewerbe- und Industriebetriebe sowie die öffentliche Hand sind verpflichtet, der Gemeinde Angaben über die Höhe ihres Endenergieverbrauchs, Wärmeenergiebedarfs oder -verbrauchs, die Art der Wärmeenergiebedarfsdeckung einschließlich des Anteils erneuerbarer Energien und von Kraft-Wärme-Kopplung sowie der anfallenden Abwärme auf Anforderung zu übermitteln (§ 33 Abs. 3 KlimaG BW). Soweit dies zur Erstellung des kommunalen Wärmeplans erforderlich ist, ist die Gemeinde berechtigt, innerhalb der Gemeindeverwaltung vorhandene Daten wie insbesondere Gebäudeadresse, Gebäudenutzung, Wohnfläche oder Bruttogeschossfläche, Geschosszahl, Energieträger zur Wärmeerzeugung und Gebäudebaualter zu verarbeiten; dies gilt auch, soweit es sich dabei um personenbezogene Daten handelt und diese für andere Zwecke erhoben wurden (§ 33 Abs. 4 KlimaG BW). Im Zusammenhang mit der Erhebung der erforderlichen Daten sieht § 33 Abs. 6 KlimaG BW vor, dass eine Pflicht zur Information der betroffenen Personen gemäß Artikel 13 Abs. 3 der DSGVO (EU-Verordnung 2016/679) durch die zur Datenübermittlung verpflichteten Energieunternehmen und öffentlichen Stellen nicht besteht. Deshalb muss die Gemeinde zum Schutz der berechtigten Interessen der betroffenen Personen diese Informationen gemäß Art. 13 Abs. 3 und Art. 14 Abs. 1 und 2 der DSGVO ortsüblich bekanntmachen. Unter Beachtung von Art. 13 Abs. 3 und Art. 14 Abs. 1 und 2 der DSGVO teilt die Gemeinde Kressbronn a. B. deshalb Folgendes mit: Die Gemeinde Kressbronn a. B. beabsichtigt nicht, die personenbezogenen Daten für einen anderen Zweck weiterzuverarbeiten als den, für den die personenbezogenen Daten erhoben wurden (Erstellung einer Kommunalen Wärmeplanung gem. § 33 KlimaG BW). Andernfalls stellt die Gemeinde betroffenen Personen vor Weiterleitung Informationen über diesen anderen Zweck und alle anderen maßgeblichen Informationen gem. Art. 13 Abs. 2 DSGVO zur Verfügung. Die zur Erstellung der kommunalen Wärmeplanung erforderlichen Daten werden durch die EGS-plan, Ingenieurgesellschaft für Energie-, Gebäudeund Solartechnik mbh, auf der Grundlage von § 33 KlimaG BW erhoben. Erhoben und verarbeitet werden Daten des Energie- oder Brennstoffverbrauchs sowie des Stromverbrauchs zu Heizzwecken. Art und Umfang der erhobenen Daten sind in § 33 KlimaG BW dargelegt. Die Daten werden nach Verarbeitung bzw. Erstellung der kommunalen Wärmeplanung gelöscht. Es besteht ein Auskunftsrecht gegenüber den verantwortlichen Stellen. Darüber hinaus besteht ein Recht auf Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung und ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie des Rechts auf Datenübertragbarkeit sowie ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde. Als Informationsquelle dienen die Auskünfte der Bezirksschornsteinfegermeister und der Energieunternehmen. Kressbronn a. B., 16. Oktober 2024 Daniel Enzensperger Bürgermeister Klimaschutz und Nachhaltigkeit Upcycling – der neue Trend Upcycling trägt zum Ressourcenschutz bei und dadurch auch zum Natur- und Klimaschutz. Beim Upcycling werden Abfallprodukte oder nutzlose Stoffe in neuwertige Produkte umgewandelt. Im Gegensatz zum Downcycling kommt es bei dieser Form des Recyclings zu einer stofflichen Aufwertung. Die Wiederverwertung oder Nachnutzung von bereits vorhandenem Material reduziert die Verwendung von Rohstoffen. Gerade zur bevorstehenden Weihnachtszeit kann man aus den Dingen, die sonst im Müll landen würden, liebevolle Geschenke herstellen. Aus nicht mehr funktionierenden Glühbirnen kann man eine hängende Blumenvase herstellen. Aus Büchern, die man nicht mehr braucht, kann man Geschenkpapier zaubern oder aus einem Nutella-Glas eine Vase für kleine Pflanzen basteln. Aus unbrauchbaren Plastik-Flaschen kann man einen Futterspender für Vögel basteln. Der Kreativität sind keinen Grenzen gesetzt. Impressum: Verlag: Schwäbische Zeitung Tettnang GmbH & Co. KG Lindauer Straße 9, 88069 Tettnang Geschäftsführer Andreas Querbach Herausgeber: Andreas Kling, 88079 Kressbronn a. B. Anzeigen-Annahme: Andreas Kling Verlag, 88079 Kressbronn a. B. Telefon 07543 - 96020, E-Mail: seepost@kling-verlag.de Abo-Service: Telefon 0751 - 2955-5555 E-Mail: abo@kleine-seepost.de Druck: Druckhaus Müller OHG, 88085 Langenargen Die kleine See-Post erscheint wöchentlich. Verantwortlich für die Redaktion: Andreas Kling. Für den amtlichen Teil und Gemeindenachrichten: Gemeinde Kressbronn a. B., Bürgermeister Daniel Enzensperger Redaktions- und Anzeigen-Annahmeschluss: Dienstag 12:00 Uhr Anzeigenpreis: Euro 0,61 + Mehrwertsteuer pro mm/1-spaltig. Bezugspreis jährlich Euro 40,– incl. Zustellgebühr in Kressbronn a. B. Bei Postbezug zuzüglich Postgebühren. 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