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04.10.2023 Die kleine See-Post

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04.10.2023 Die kleine

Einzelpreis –,70 € Amtliches Bekanntmachungs- und Mitteilungsblatt für die Gemeinde Kressbronn a. B. Nummer 34 Herausgeber: Andreas Kling • Verlag Schwäbische Zeitung Tettnang 24. August 2023 Amtlicher Teil 100.000 Badegast im Naturstrandbad mit Blumenstrauß und einer Familiensaisonkarte beglückwünscht Die vielen Sonnenstunden und die heißen Temperaturen haben wieder viele Gäste ins Kressbronner Naturstrandbad gelockt. „Wenn die Sonne bis zum Ende der Saison weiter so scheint, könnte es das zweitbeste Jahr werden“ so Bademeister Sigfried Kathan. Bis auf einen verregneten Start in die Badesaison und einem kurzen Durchhänger zu Beginn der Sommerferien, scheint die Sonne dieses Jahr fast ununterbrochen. So konnten am Dienstag Bürgermeister Daniel Enzensperger und der Leiter des Naturstrandbades den 100.000 Besucher beglückwünschen. Die Familie Schmidt aus Stuttgart bekam einen Blumenstrauß überreicht und eine Familiensaisonkarte für das nächste Jahr. „Wir haben ein Ferienhaus in Immenstadt und sind das erste Mal hier in Kressbronn a. B., was für eine Überraschung. Nächstes Jahr kommen wir definitiv wieder“, freute sich Familie Schmidt. Die Badesaison im Naturstrandbad geht noch bis zum 10. September 2023. Am 23. und 24. September sind die Türen nochmals geöffnet für das traditionelle Oldtimertreffen. Gemeindenachrichten Gemeingebrauch an Fließgewässern im Gemeindegebiet durch Rechtsverordnung der Ortspolizeibehörde Kressbronn a. B. bis zum 15. September 2023 verboten Die Gemeinde Kressbronn a. B. hat wegen der anhaltenden Trockenheit und Wasserknappheit den Gemeingebrauch an den Gewässern 2. Ordnung (Bäche) verboten. Bis zum Außerkrafttreten der Rechtsverordnung ist es daher nicht erlaubt, in den Fließgewässern zu baden, Wasser mit Handgefäßen zu schöpfen (z. B. Blumen gießen), Tiere zu tränken oder andere ähnliche Verrichtungen vorzunehmen. Dasselbe gilt für die Benutzung dieser Gewässer zum Entnehmen von Wasser in geringen Mengen für die Landwirtschaft, die Forstwirtschaft und den Gartenbau. Hierzu darf ausschließlich auf das Trink- bzw. Leitungswasser oder eigene Brunnen zurückgegriffen werden. Zu den Gewässern 2. Ordnung im Gemeindegebiet gehören alle Fließgewässer außer der Argen, insbesondere der Betznauer Bach (Dorfbach), Fallenbach, Kressbach, Nonnenbach, Prozessgraben, Wäschbach. Nicht erfasst ist zudem der Bodensee. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis 100.000 Euro geahndet werden. Die Rechtsverordnung tritt am 16. September 2023 außer Kraft, wenn sie bis dahin von der Gemeinde nicht verlängert worden ist. Weitergehende Maßnahmen wurden bereits durch die untere Wasserbehörde des Landratsamtes Bodenseekreis angeordnet. Hierzu ist auf die amtlichen Bekanntmachungen des Landratsamtes und die örtliche bzw. regionale Berichterstattung zu achten.

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