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03.10.2023 Amtliches Mitteilungsblatt Riedlingen

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Mitteilungsblatt KW 40 | Mittwoch, 04.10.2023 | 6 • Als denkbarer Standort für Jugendräume wurden genannt: Stadtmitte, Donauinsel, Stadthallenareal, in der Nähe der Schule, in der Natur • Als Wünsche an Jugendräume wurden geäußert: Partyraum, Outdoor-Flächen, Sportraum, Spieleraum, Sitzgelegenheiten, Skatehalle • Die meistgenannten Formen, wie Jugendliche sich gern einbringen möchten, sind Umfragen und ein Kummerkasten TOP 5: Lebendige Donaustadt – Anschaffung von Weihnachtsbeleuchtung – Finanzierung Der Lenkungskreis Lebendige Donaustadt hat sich in seiner Sitzung am 03.08.2023 darauf geeinigt, unter anderem die Beschaffung von LED-Weihnachtsbeleuchtung aus weiter zu verfolgen und darüber zu finanzieren. Darunter fallen konkret zwölf Straßenüberspannungsleuchten in der Lange Straße und in der Donaustraße. 100.000 Euro stehen insgesamt für die Jahre 2022 und 2023 aus dem Verfügungsfonds zur Verfügung. Die Summen der Angebote der Fachfirmen für die Straßenüberspannungsleuchten sind so hoch, dass dem Gemeinderat vorgeschlagen wurde, die aus der Öffentlichkeit gewünschte Weihnachtsbeleuchtung nicht ausschließlich über den Verfügungsfonds zu bezahlen. Das bedeutet, der Teil der Weihnachtsbeleuchtung „Straßenüberspannungsleuchten“ wird über den regulären Haushalt bezahlt. Somit kann der Verfügungsfonds für die anderen Projekte verwendet werden, die ebenfalls vom Lenkungskreis beschlossen wurden: 1) Eventhütten - Material 2) Weitere Weihnachtsbeleuchtung/Lichterketten/Illumination 3) Begrünung und Bewässerung der Stadt Der Gemeinderat fasste mit 16 Ja-Stimmen, bei vier Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen den Beschluss: Der TOP wird abgesetzt. TOP 6: Bedarfsplanung für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Riedlingen 2023/2024 Hinsichtlich der Veränderungen des Betreuungs- und Platzangebots ist zu verzeichnen, dass in der Kita Regenbogen 22 zusätzliche Kindergartenplätze vorhanden sind, jedoch 12 Plätze weniger für Kinder von 0-3 Jahren, da eine Zusammenlegung von Krippengruppen von 3 auf 2 erfolgte. Die Gesamtzahl der Plätze für Kinder über 3 Jahren beträgt somit derzeit 434 (städtische + kirchliche Kitas), die Gesamtzahl der Plätze für Kinder unter 3 Jahren 30 (städtische + kirchliche Kitas). Die demographische Entwicklung zeigt, dass die prognostizierten Geburtenzahlen im Landkreis Biberach 2025 um etwa 100 Geburten höher liegen werden als bisher angenommen. Hinsichtlich der notwendigen Betreuungsplätze zeigt sich folgendes Bild: Teilort/ Kiga- Jahr 2023/ 2024 2024/ 2025 2025/ 2026 2026/ 2027 Riedlingen Stadt Bechingen Grüningen Neufra Pflummern Zell Daugendorf Zwiefaltendorf Summe 284 7 21 20 63 19 11 15 440 269 11 25 17 55 19 9 16 421 266 12 26 16 57 17 10 17 421 218 11 22 13 45 16 8 15 348 Die Zahlen unter „Summe“ verstehen sich jeweils zzgl. Zuzüge, in 2026/2027 zzgl. Zuzüge und weitere Geburten. Im Kindergartenjahr 2023/2024 sind in der Kernstadt knapp 20 freie Kindergartenplätze in allen Betreuungsangeboten vorhanden. In den Teilorten sind alle Häuser voll ausgelastet. Teilweise konnten nicht alle angemeldeten Kinder aufgenommen werden. Es gibt jedoch keine freien Krippenplätze mehr. Hier wird eine Warteliste geführt. Im Kindergartenjahr 2024/2025 wird mit Vollauslastung in allen Einrichtungen gerechnet. Es wird dabei nicht bei allen Familien der Erstwunsch realisierbar sein. Hinzu kommt, dass viele weitere Kinder mit erhöhtem Betreuungsbedarf erwartet werden. Auch wird von einem großen Bedarf bei der Sprachförderung ausgegangen. Hinsichtlich der Pädagogik sind Inhouse-Fortbildungen, ein pädagogischer Planungstag, eine pädagogische Rahmenkonzeption und ein Gewaltschutzkonzept vorgesehen. Als weitere Entwicklungsthemen stehen an: • bedarfsgerechter Ausbau der Betreuungsplätze • Implementierung ständige Vertretung der Leitungen in mindestens dreigruppigen Einrichtungen • die Investition in hochwertige und attraktive Ausbildung von pädagogischen Fachkräften unter Berücksichtigung der tendenziellen Veränderung von der klassischen Ausbildung hin zur praxisintegrierten Ausbildung Die Bedarfsplanung 2023/2024 wird zur Kenntnis genommen. TOP 7: Mitteilungsblatt der Stadt Riedlingen – Neuausrichtung und öffentliche Bekanntmachungen ab 2024 Die Stadt Riedlingen gibt ein amtliches Mitteilungsblatt heraus, das kostenlos an alle Haushalte verteilt wird. Das Mitteilungsblatt dient laut Bekanntmachungssatzung als Bekanntmachungsorgan für öffentliche Bekanntmachungen der Stadt, d.h. von Satzungen, Wahlbekanntmachungen, Tagesordnungen für Gremiensitzungen, usw. Des Weiteren erscheinen im Mitteilungsblatt städtische Nachrichten, Sitzungsberichte, Vereinsund Kirchennachrichten und mehr; dazu kommen Anzeigen im Anzeigenteil. Im Zuge der allgemeinen Kostensteigerungen aufgrund der Mindestlohnerhöhung, den gestiegenen Papierkosten, etc. für den bisherigen Vertragspartner hat die Verwaltung für die Leistung „Herstellung und Verteilung eines Mitteilungsblattes“ eine Ausschreibung mit Verhandlungsvergabe durchgeführt. Ziel war ein neuer Vertrag zum 01.01.2024. Der Gemeinderat fasste einstimmig den Beschluss: 1. Ab 01.01.2024 veröffentlicht die Stadt Riedlingen weiterhin ein Mitteilungsblatt. Der Gemeinderat lehnte mit 17 Nein-Stimmen und bei fünf Enthaltungen den Beschluss ab: 2. Es wird ein Abomodell angeboten. Der Gemeinderat fasste mit 19 Ja-Stimmen einer Nein-Stimme und zwei Enthaltungen den Beschluss: 3. Der Gemeinderat vergibt das städtische Mitteilungsblatt ab 01.01.2024 (Herstellung und Verteilung) an den Bieter 1, Primo Verlag, zum Betrag von jährlich 55.329,20 €. Der Gemeinderat fasste mit 20 Ja-Stimmen einer Nein-Stimme und einer Enthaltung den Beschluss: 4. Das Mitteilungsblatt bleibt das öffentliche Bekanntmachungsorgan der Stadt Riedlingen. TOP 8: Städtischer Betriebshof – Neubau von Lagerhallen – Standort Kastanienallee – Baubeschluss Der TOP wurde vertagt. TOP 9: Gewerbeflächen Kastanienallee – Erweiterung bestehender Betriebe Der TOP wurde vertagt.

7 | Mitteilungsblatt KW 40 | Mittwoch, 04.10.2023 TOP 10: Verkauf Flurstück Nr. 3404, Baugebiet Klinge II – Vergabe an Bauträger Der TOP wurde vertagt. TOP 11: Vorhabenbezogener Bebauungsplan PV-Freiflächenanlage „Rübländer“ in Grüningen: Aufstellungsbeschluss und Billigung Vorentwurf mit frühzeitiger Beteiligung (PV-Freifläche in Verbindung mit Hühnerfreilauffläche am Geflügelhof) Der Vorhabenträger ist Eigentümer eines Flurstücks auf Grüninger Gemarkung. Es wird derzeit als Ackerland bewirtschaftet. Als Beitrag zum Klimaschutz sowie zur Verbesserung der Nachhaltigkeit und der Wirtschaftlichkeit seines landwirtschaftlichen Betriebes sollen die vorhandenen Betriebszweige durch eine weitere Anlage zur Produktion regenerativer Energie aus Sonnenenergie in Form einer Freiflächenanlage ergänzt werden. Beschreibung, Nutzungskonzept und Gestaltung des Vorhabens • Umwandlung des Ackerlandes in extensive Grünlandnutzung. • Es ist die Errichtung von PV-Modulen und deren Nebenanlagen wie Wechselrichter-, Transformatoren- und die Übergabestation, sowie deren Zuwegungen geplant. • Die PV-Module werden auf sog. Tischreihen montiert, die aus Metallprofilen bestehen und zur besseren Ausnutzung der Sonneneinstrahlung eine Neigung nach Süden aufweisen werden, entsprechend werden die Reihen voraussichtlich von Ost nach West verlaufen. • Das Gelände wird eingezäunt. Die Einzäunung wird auf eine maximale Höhe von 2,5 m begrenzt. • Die Erschließung der Grundstücke erfolgt über das vorhandene Wegenetz. • Der Netzanschluss ist mit der EnBW vorbesprochen und bestätigt. • Neben der vorhandenen Zufahrt sind keine anderen Wege, Zufahrten und Wartungsflächen geplant. Die energetische Ausbeute auf der Projektfläche kann als gut bis sehr gut eingestuft werden. Der Gemeinderat fasste mit 21 Ja-Stimmen, bei einer Nein-Stimme und ohne Enthaltungen den Beschluss: 1. Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften PV- Freiflächenanlage „Rübländer“ in Riedlingen- Grüningen. 2. Einleitungsbeschluss der Flächennutzungsplanänderung im Parallelverfahren gemäß § 2 (1) BauGB i. V. m. § 8 (3) BauGB 3. Billigungsbeschluss für den Vorentwurf des Bebauungsplans „Rübländer“ und, Beschluss zur frühzeitige Bürgerund Behördenbeteiligung nach § 3 (1) und § 4 (1) Bau GB (frühzeitige Beteiligung). 4. Billigungsbeschluss für den Vorentwurf zur Änderung des Flächennutzungsplans „Rübländer“ und Beschluss zur frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB (frühzeitige Beteiligung). TOP 12: Neubau eines Geh- und Radwegs entlang der B 311 in der OD Riedlingen – Vergabe der Bauarbeiten – Durch Riedlingen verläuft das RadNETZ Baden-Württemberg. In manchen Bereichen entspricht der vorhandene Radweg jedoch nicht den Anforderungen. Einer dieser Bereiche ist zwischen dem Abfahrtsast der B 312 und der Hindenburgstraße. Im Radwegmehrjahresprogramm des Landkreises Biberach wurde dieser Bereich mit der Dringlichkeitsstufe III eingestuft. Auch im Radverkehrskonzept der Stadt Riedlingen ist der Bereich dem Hauptnetz zugeordnet und der Ausbau verschiedener Maßnahmen enthalten. Die Maßnahmen sind mit der Dringlichkeit hoch eingestuft. Das Regierungspräsidium Tübingen hat sich deshalb entschlossen, im Zuge der Erneuerung der Asphalt-schichten in der B 311 den Radweg zu realisieren. Das Ergebnis der Planung ist ein einseitiger kombinierter Zweirichtungsgeh- und -radweg, mit einer Regelbereite von 3,00 m. Der Weg ist bordsteingeführt und über einen 0,75 m breiten befestigten Sicherheitstrennstreifen von der Fahrbahn abgesetzt. Durch die Verschmälerung und Optimierung der Fahrbahn der B 311 konnte mit relativ wenig Grunderwerb die Flächen bereitgestellt werden. Vorhabens- und Baulastträger ist die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das RP Tübingen. Die Abwicklung der Maßnahme erfolgt durch die Stadt Riedlingen im Einvernehmen mit dem RP Tübingen. Sämtliche externen Kosten, die der Stadt Riedlingen aus der Radverkehrsmaßnahme entstehen, werden durch das RP Tübingen getragen. Im Zuge dieser Maßnahme wird die Straßenbeleuchtung erneuert, die Schachtabdeckungen erneuert und die Breitbandversorgung durch die Verlegung von Mikroleerrohren in diesem Bereich vorbereitet. Der Gemeinderat fasste mit 20 Ja-Stimmen, bei einer Nein-Stimme und einer Enthaltung den Beschluss: Die Kanalisations-, Breitband-, Straßenbau- und Beleuchtungsarbeiten sowie die Arbeiten für den Neubau Geh- und Radweg und die Erhaltungsmaßnahmen B 311 werden an die preisgünstigste Bieterin, die Bietergemeinschaft Firma Storz, Firma Peter Gross, aus Inzigkofen bzw. Pfullendorf zum Angebotspreis von 2.139.892,72 EUR inkl. MwSt. vergeben. Im städtischen Investitionsplan 2024 sind 130.000 EUR für Straßenbauarbeiten, Beleuchtung und 160.000 EUR abzüglich Förderung für Breitband einzustellen. Im Ergebnisplan 2024 des Eigenbetriebs Abwasserwerk sind 25.000 EUR einzustellen. TOP 13: Bundesförderprogramm: Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel – Beschluss zur Mittelbewirtschaftung Im Haushaltsplan 2023 sind Mittel eingestellt, die aber noch einem Sperrvermerk unterliegen. Der Teilnahmeantrag wurde positiv beschieden. Entsprechend der Antragstellung sind die Mittel wie folgt zu verteilen: Eigenanteil der Kommune 450.000,00 EUR Anteil unbeteiligter Dritter: keine Bundesmittel: 2.550.000,00 EUR Bundesmittel sind auf Haushaltsjahre aufgeteilt 2023: 93.500,00 EUR 2024: 688.500,00 EUR 2025: 909.500,00 EUR 2026: 858.500,00 EUR Die Bruttosumme beläuft sich auf 3.000.000 Euro. Hier steht eine Förderung mit einer Quote von 85 % entgegen. Derzeit sind die Einnahmen und Ausgaben im Ergebnishaushalt insgesamt dargestellt. Nach Abschluss des Zuschussverfahrens erfolgt entsprechend den beachtlichen Grundsätzen eine Aufteilung der Ausgaben in Investitions- und sonstige Maßnahmen. Zur weiteren Bearbeitung des Zuwendungsantrags ist entsprechend den Anforderungen durch den Fördergeber (BBSR) noch ein Beschluss über die Bereitstellung der Mittel durch den Gemeinderat zu fassen.

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