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02.05.2023 Amtliches Mitteilungsblatt Riedlingen

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Mitteilungsblatt KW 18 | Mittwoch, 03.05.23 | 4 der und Jugendlichen verändert, so dass diese zunehmend Zeit in virtuellen Räumen verbringen. Gleichzeitig konnte mit dem Israel-Austausch – Projekt „Schalömle“ – mit 13 Jugendlichen ein Präventionsprojekt gegen Antisemitismus gestartet und zum Abschluss gebracht werden. Der Bundestagsabgeordnete Martin Gerster erwähnte das Projekt lobend im Rahmen einer Bundestagsrede. Der vollständige Bericht der Schulsozialarbeit/Offenen Kinder und Jugendarbeit ist im Ratsinformationssystem der Stadt Riedlingen zu finden (https://riedlingen.ris-portal.de/) Der Jahresbericht 2022 der Schulsozialarbeit und der Offenen Kinder- und Jugendarbeit Riedlingen wird zur Kenntnis genommen. TOP 3: Kindertageseinrichtungen – Betreuungsangebote Kindergartenjahr 2023/2024 Mit Blick auf das Kindergartenjahr 2023/2024 galt es mehrere Veränderungen beim Betreuungsangebot der städtischen Kindertageseinrichtungen zu beschließen. Dies umfasst erstens die Schaffung eines Betreuungsangebotes für eine 3. Gruppe in Neufra, welche nach dem Modell „Verlängerte Öffnungszeiten (VÖ)“ geführt werden soll. Es ist auch eine Altersdurchmischung vorgesehen, so dass Kinder ab zwei Jahren aufgenommen werden dürfen. Zweitens wird die Kinderkrippe in der Kindertagesstätte Regenbogen wie folgt verändert: - Ganztagskrippengruppe O für Kinder von 0-3 Jahren O O Betreuungsbeginn um 07:00 Uhr Montag bis Donnerstag zwei Abholzeiten im Zeitrahmen von 15:00 – 16:30 Uhr, Freitag vo- raussichtlich 14:00 Uhr O mit Mittagessen - Halbtags-Krippengruppe („Enten“) O Für Kinder von 0-3 Jahren O Betreuungszeit Montag bis Freitag von 07:30 bis 12:30 Uhr O ohne Mittagessen Drittens steht durch die zunächst auf ein Jahr begrenzte Reduzierung von drei auf zwei Krippengruppen ein Raum in der KiTa Regenbogen für eine vierte Kindergartengruppe zur Verfügung. Somit können dem erhöhten Bedarf an Ü3-Plätzen in der Kernstadt Rechnung getragen werden. Es soll sich dabei um eine Übergangslösung handeln, bis langfristig neue Kapazitäten geschaffen werden konnten. Um den angemeldeten Betreuungswünschen gerecht zu werden, soll die Gruppe mit den Betreuungsangeboten „Regelplatz“ und „Verlängerte Öffnungszeiten“ geführt werden. Der Gemeinderat fasste einstimmig den Beschluss: Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, die unter 1-3 beschriebenen Veränderungen des Betreuungsangebotes der städtischen Kindertageseinrichtungen zum Kindergartenjahr 2023/2024 umzusetzen. TOP 4: Mischzinssatz 2022 für kostenrechnende Einrichtungen und die Eigenkapitalverzinsung bei Sonderrechnungen Zur Berechnung der kalkulatorischen Kosten bei den kostenrechnenden Einrichtungen war es notwendig, dass durch den Gemeinderat ein Zinssatz zur Verzinsung des Anlagenkapitals festgelegt wird. Der Gemeinderat fasste einstimmig den Beschluss: 1. Der Mischzinssatz für 2022 zur Errechnung der kalkulatorischen Verzinsung bei den kostenrechnenden Einrichtungen wird entsprechend der 10-jährigen Berechnung auf 0,3 % festgesetzt. 2. Der Zinssatz für 2022 zur Anlagenkapitalverzinsung und Aktivierung der Bauzinsen bei den Sonderrechnungen (Aktivierung der Bauzinsen bei Wasser und Abwasser) wird auf 0,2 % festgesetzt. 3. Der Zinssatz zur Ermittlung der gebührenführigen Zinsobergrenze bei Fremdzinsen (in Anlehnung an § 14 III KAG) der Eigenbetriebe Wasserwerk und Abwasserwerk wird entsprechend der 20-jährigen Berechnung für Eigenkapitalzinsen auf 1,6 % festgesetzt. TOP 5: Bekanntgabe des Haushaltserlasses des Landratsamtes Biberach zur Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan der Stadt Riedlingen für das Haushaltsjahr 2023 einschließlich der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe Wasserwerk und Abwasserwerk Riedlingen Das Landratsamt Biberach als Rechtsaufsichtsbehörde bestätigte mit dem Haushaltserlass, dass die Haushaltssatzung der Stadt Riedlingen sowie die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe Wasserwerk und Abwasserwerk für das Haushaltsjahr 2023 gesetzmäßig sind. Der Gemeinderat nahm den Haushaltserlass des Landratsamtes Biberach zur Kenntnis. TOP 6: Sanierung Januarius-Zick-Straße/Hinter den Zäunen in Zell Vergabe von Bauleistungen Die „Januarius-Zick-Straße“ und die Straße „Hinter den Zäunen“ in Zell sind in keinem guten Zustand. Die Ableitung des Regenwassers auf der Straße funktioniert aufgrund vieler Unebenheiten nur eingeschränkt. In Teilbereichen sind keine Straßenentwässerung sowie keine Randsteine für die Wasserführung vorhanden. Die Wasserleitung einschließlich der Hausanschlüsse muss aufgrund altersbedingter Materialermüdung dringend erneuert werden. Bei der Kanalisation wurde festgestellt, dass die alten Leitungen Schäden aufweisen, die mittelfristig bis unverzüglich zu sanieren bzw. zu erneuern sind. Eine Fördermöglichkeit wurde geprüft. Die Aufwendungen haben mittelfristig jedoch keine Aussicht auf Förderung. In die Planung wurde das Mitverlegen von Leerrohren für eine künftige Breitbandversorgung miteinbezogen. Die Umsetzung und Finanzierung erfolgt durch die OEW im Zuge der Maßnahme auf der Grundlage des „Graue-Flecken-Programms“. Der Zeitplan sieht vor, Bauabschnitt I im Mai 2023 auszuschreiben und im Juni 2023 zu vergeben. Bauabschnitt I soll 2023 begonnen werden und im Mai 2024 fertiggestellt werden. Werden beide Bauabschnitte realisiert, summieren sich die geschätzten Kosten auf ca. 2,066 Mio. Euro. Der Gemeinderat fasste einstimmig den Beschluss: Der Gemeinderat nimmt den Bericht zur Kenntnis und stimmt dem vorgeschlagenen Vorgehen zu. Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung, die Ausschreibung für den 1. BA durchzuführen und die Vergabe vorzubereiten. TOP 7: Erweiterung Kindergarten Neufra – Vergabe von Bauleistungen 1) Bodenbelagsarbeiten 2) Tischlerarbeiten Nachdem zuletzt in der Gemeinderatssitzung vom 27.03.2023 die Elektroinstallationsarbeiten und die Heizungs-/ Lüftungsund Sanitärinstallationsarbeiten vergeben wurden, standen diesmal die Bodenbelags- und die Tischlerarbeiten zur Vergabe an. Für die Bodenbelagsarbeiten gingen vier Angebote ein, für die Tischlerarbeiten eines. Gegenüber den Kostenansätzen sind inzwischen allgemein Kostensteigerungen anzusetzen. Die sich abzeichnenden Mehrkosten werden bei Bedarf durch Mittelübertragung gedeckt.

5 | Mitteilungsblatt KW 18 | Mittwoch, 03.05.23 Beide Bieter bereits aus mehreren anderen Baumaßnahmen bekannt. Der Gemeinderat fasste einstimmig den Beschluss: 1. Der Gemeinderat nimmt den Bericht zur Kenntnis. 2. Der Zuschlag für die Bodenbelagsarbeiten wird an Bieter 3, Firma Raumausstattung Selg GmbH aus Erisdorf, erteilt. Die Auftragssumme beträgt 56.154,09 € brutto. Der Gemeinderat fasste einstimmig den Beschluss: 3. Der Zuschlag für die Tischlerarbeiten wird an Bieter 1, Firma Schreinerei Hecht aus Binzwangen, erteilt. Die Auftragssumme beträgt 53.676,08 € brutto. TOP 8: Bekanntgaben der Verwaltung Bürgermeister Schafft gab nichts bekannt. Stadt Riedlingen Marktplatz 1 88499 Riedlingen www.riedlingen.de info@riedlingen.de Fon 07371 183-0 Fax 07371 183-55 Die Stadt Riedlingen bietet jungen Menschen auch im Kindergartenjahr 2023/2024 die Möglichkeit in städtischen Kindertageseinrichtungen im Rahmen eines Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) Bundesfreiwilligendienstes (BFD) mitzuarbeiten TOP 9: Wünsche, Anfragen, Verschiedenes a) Anfrage zum Sachstand Erweiterung Bauhof/Gärtnerei Eine Stadträtin erkundigte sich nach dem Sachstand hinsichtlich der Erweiterung des Bauhofs bzw. der Gärtnerei. Die Verwaltung sicherte zu, dass dazu zu gegebener Zeit Informationen erteilt werden. b) Zuschussantrag Flohmarktveranstalter Ein Stadtrat erkundigte sich, ob der Zuschussantrag des Flohmarktveranstalters bei der Verwaltung vorliege – so wie es die letzte Beschlusslage des Gemeinderats vorsehe. Die Verwaltung sicherte zu, dass dazu zu gegebener Zeit Informationen erteilt werden. ______________________________________________________ Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme „Weilerstraße-Zentrum/Mühlvorstadt“ Die Stadt Riedlingen stellte einen Aufstockungsantrag für die städtebauliche Erneuerungsmaßnahme „Weilerstraße-Zentrum/Mühlvorstadt“ im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms 2023. Mit Schreiben vom 18.04.2023 wurde der Stadt Riedlingen mitgeteilt, dass die Finanzhilfen um 400.000 Euro aufgestockt wurden. Das Programm läuft bis 30.04.2027. „Die Städte und Dörfer in unserer Region zukunftsfähig weiterzuentwickeln, ist eine beständige Aufgabe für die Kommunen. Daher freue ich mich, dass die Stadt Riedlingen für das Erneuerungsgebiet Weilerstraße-Zentrum/Mühlvorstadt eine kräftige Förderung aus dem Programm der städtebaulichen Erneuerung erhält. Das Ziel, Riedlingen noch attraktiver und lebendiger zu gestalten, kann mit dieser Finanzspritze weiter vorangetrieben werden. Gerne unterstütze ich weiterhin Ihre Kommune bei anstehenden Entwicklungsvorhaben“, sagt Landtagsabgeordneter Thomas Dörflinger. Weiter Informationen findet Sie auf unserer Homepage unter: http://www.riedlingen.de/Stadtsanierung.html ______________________________________________________ FSJ / BFD Im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) bzw. Bundesfreiwilligendienst (BFD) engagieren sich junge Menschen 6 bis 18 Monate ab dem Alter von 16 Jahren. Es sind Angebote, bei denen Du als freiwilliger Helfer im sozialen Bereich zusätzlich zur Unterstützung eingesetzt wirst. Du kannst die Arbeitswelt kennenlernen und Dich in einem sozialen Berufsfeld erproben. Für dein FSJ / BFD sind 25 Seminartage gesetzlich festgelegt. Einsatzorte ► Kindergarten Regenbogen (2 Stellen) ► Kindergarten Storchennest ► Kindergarten Löwenzahn in Neufra Mögliche Aufgabenbereiche ► Gemeinsames Spielen, Basteln und Lesen ► Ansprechpartner und Begleitung der Kinder bei Mahlzeiten ► Betreuung und Beaufsichtigung der Kinder ► Hauswirtschaftliche Tätigkeiten ► Mitarbeit bei Gruppen– und Einzelangeboten für Kinder ► Mitgestaltung bei Veranstaltungen im Kindergarten Dauer Dein FSJ / BFD geht in der Regel vom 01. September eines Jahres bis zum 31. August des Folgejahres. Vergütung Monatlich bekommst Du aktuell 410 Euro. Der Betrag setzt sich aus 370 Euro Taschengeld und 40 Euro Verpflegungszuschuss zusammen. Das Taschengeld wird von Deiner Einsatzstelle ausbezahlt. Urlaub In Deinem FSJ / BFD hast Du Anspruch auf Urlaub. Bei einer Dauer von zwölf Monaten hast Du einen Anspruch auf 30 Urlaubstage. Verkürzt oder verlängerst Du dein FSJ / BFD, ändert sich dein Urlaubsanspruch entsprechend. Du bist interessiert? Wir freuen uns auf Deine Bewerbung. per E-Mail personalamt@riedlingen.de Schriftlich Stadt Riedlingen | Personal | Marktplatz 1 | 88499 Riedlingen Deine Ansprechpartner Aylin Echsle Personal Fon 07371 183-32 Pia Reich Bildung & Betreuung Fon 07371 183-64 Ehrenabteilung, Abt Riedlingen Die Kameraden der Ehrenabteilung treffen sich mit Partner am Donnerstag den 04. Mai um 15:00 Uhr im Gerätehaus. ______________________________________________________

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