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01.06.2023 Die kleine See-Post

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01.06.2023 Die kleine

Einzelpreis –,70 € Amtliches Bekanntmachungs- und Mitteilungsblatt für die Gemeinde Kressbronn a. B. Nummer 16 Herausgeber: Andreas Kling • Verlag Schwäbische Zeitung Tettnang 20. April 2023 Amtlicher Teil Gemeindenachrichten Herzliche Einladung zum Maibaumstellen auf dem Kressbronner Rathausplatz Am Sonntag, 30. April wird um 18:30 Uhr der von den Kressbronner Handwerkern geschmückte Maibaum auf den Rathausplatz gebracht. Zusammen mit dem Musikverein Kressbronn e. V. wird der Maibaum dann von den Handwerkern fachgerecht in der Ortsmitte aufgestellt. Die Kressbronner Landjugend wird diesen mit ihrem traditionellen Kronentanz gebührend einweihen und auch der Zimmermannsklatsch darf nicht fehlen, bevor alle Gäste den Wonnemonat Mai mit einem Umtrunk und Musik willkommen heißen. Die Handwerkerfrauen sorgen für das leibliche Wohl. Zum gemütlichen Beisammensein auf dem Rathausplatz werden die „Brennerwirtmusikanten“ aufspielen. Die Handwerker, der Musikverein Kressbronn e. V., die Landjugend sowie die Gemeinde Kressbronn a. B. freuen sich schon jetzt auf zahlreiche Besucherinnen und Besucher. Damit der Maibaum geschmückt werden kann, freut sich Firma Klawitter, Retterschen, Telefon 07543 8936 bzw. info@klawitter-haustechnik.de über Buchs-Spenden zum Kranzen. Bitte setzen Sie sich mit Firma Klawitter bis spätestens 26. April 2023 in Verbindung, wenn Sie Buchs bereitstellen können. Vorab herzlichen Dank. Saisoneröffnung am 1. Mai im Naturstrandbad Kressbronn a. B. Das Naturstrandbad sowie der Kiosk starten am 1. Mai in die neue Saison. Der Eintritt ist an diesem Tag frei, die Kasse ist für den Kartenvorverkauf besetzt. Ab dem 2. Mai ist das Naturstrandbad täglich, je nach Witterung, von 9:30 Uhr bis 19:00, ab Juni bis 20:00 Uhr geöffnet. Die Gemeinde bittet darum, die Saisonschränke bis 31. Mai zu bezahlen. Nicht bezahlte Schränke werden auf Grund der großen Nachfrage ab 1. Juni neu vergeben. Abschlag auf Wasser- und Abwassergebühren Am 30. April wird der erste Abschlag auf die Wasser- und Abwassergebühren fällig. Hierzu wird keine gesonderte Zahlungsaufforderung versendet. Die Höhe des Abschlages ergibt sich aus dem Wasser- und Abwassergebührenbescheid 2022. Fundfahrradversteigerung Die Gemeinde Kressbronn a. B. versteigert am Donnerstag, 11. Mai um 16:30 Uhr ihre Fundfahrräder. Die Versteigerung findet auf dem Gelände des Bauhofs in der Säntisstraße 37 statt. Interessierte können die Fahrräder bereits ab 16:00 Uhr besichtigen. Versteigert werden Fahrräder, die innerhalb der gesetzlichen Frist nicht vom Eigentümer abgeholt wurden bzw. der Finder kein Eigentumsinteresse hat. Finder können bis spätestens 04.05.2023 um 18:00 Uhr auf dem Rathaus in Kressbronn a. B. etwaige Ansprüche geltend machen. Für weitere Rückfragen kann man sich gerne an den Bürgerservice unter 07543 9662-55 oder per E-Mail an theresa.loser@ kressbronn.de wenden. Kartierungen von Tieren und Pflanzen In der Gemeinde Kressbronn a. B. werden ab April bis Ende November 2023 Kartierungen von Arten der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie sowie weiteren Tieren und/oder Pflanzen durchgeführt. Dabei wird die Gemeindefläche nicht flächendeckend untersucht. Vielmehr erfolgen die Untersuchungen auf wenigen Stichprobenflächen, überwiegend im Außenbereich der Gemeinde. Ziel ist es, langfristig die Qualität von Lebensräumen bzw. das Vorkommen und Bestandstrends von Tier- und Pflanzenarten zu erfassen. Die Untersuchungen erfolgen im Auftrag der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW). Eine Zuordnung von Ergebnissen zu Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern oder Bewirtschaftenden findet bei der Erfassung und Auswertung der Kartierungen nicht statt. Es werden auch keine dauerhaften Markierungen auf der Fläche vorgenommen und keine neuen Schutzflächen abgegrenzt. Im Rahmen dieser Erhebungen ist es den Kartierenden als Beauftragte der LUBW grundsätzlich erlaubt, Grundstücke ohne vorherige Anmeldung zu betreten (§ 52 Naturschutzgesetz). Die Kartierenden betreten nur offene Landschaft und Wald im Außenbereich bzw. nutzen das vorhandene Wegenetz. Fest umzäunte Privatgärten werden ohne Zustimmung nicht betreten. Die von der LUBW beauftragten Personen haben eine Kartierbescheinigung erhalten, die sie im Gelände mit sich führen.

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