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01.03.2023 Die kleine See-Post

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Nummer 03

Nummer 03 Die kleine Seepost Seite 4 Satzung der Gemeinde Kressbronn am Bodensee Gemeindeverwaltungsverband über die Erhebung Eriskirch – Kressbronn der Grund- a. B. – Langenargen und Gewerbesteuer (Grund- und Gewerbesteuersatzung) Auf Grund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg, in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Juli 2000 des Gemeindeverwaltungsverbandes Eriskirch-Kressbronn a. B.-Langenargen für das Haushaltsjahr 2023 (GBl. 2000, 581), in Verbindung mit §§ 2 und 9 des Kommunalabgabengesetzes mit § 79 der Gemeindeordnung für für Baden-Württemberg, hat die Verbandsversammlung in der Fassung am vom Auf Grund von § 18 des Gesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit (GKZ) in Verbindung 29. November 2022 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen: 17. März 2005 (GBl. 2005, 206), sowie in Verbindung mit §§ § 1 1, 25 und 28, 29 des Grundsteuergesetzes, in der Fassung vom Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt 7. August 1973 (BGBl. I 1973, 965), und §§ 1, 4, 16 und 19 Der Haushaltsplan wird festgesetzt des Gewerbesteuergesetzes, 1. Im Ergebnishaushalt mit den folgenden in der Beträgen Fassung vom EUR 15. Oktober 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 1.500.900 2002 (BGBl. 1.2 Gesamtbetrag I 2002, der ordentlichen 4167), hat Aufwendungen der Gemeinderat von - 1.500.900 der Gemeinde Kressbronn 1.3 Veranschlagtes a. B. am ordentliches 23. November Ergebnis 2022 folgende Neufassung (Saldo aus 1.1. und 1.2.) von 0 der Satzung 1.4 Gesamtbetrag über die der außerordentlichen Erhebung Erträge der Grund- von und Gewerbesteuer 0 1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0 beschlossen: § 1 Erhebungsgrundsatz 2. Im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen EUR (1) Die 2.1 Gemeinde Gesamtbetrag der Kressbronn Einzahlungen aus laufender a. B. erhebt eine Grundsteuer Verwaltungstätigkeit von 1.498.900 nach den Vorschriften des Grundsteuergesetzes. (2) Die 2.3 Gemeinde Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf Kressbronn des a. Ergebnishaushalts B. erhebt eine Gewerbesteuer (Saldo aus 2.1. und 2.2.) von 72.700 nach den Vorschriften des Gewerbesteuergesetzes. § 2 Hebesätze (1) Der Hebesatz für die Grundsteuer wird festgesetzt: 1. für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 360 vom Hundert des Steuermessbetrages; 2. für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 380 vom Hundert des Steuermessbetrages. (2) Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wird festgesetzt auf 360 vom Hundert des Steuermessbetrages. § 3 Grundsteuerkleinbeträge Grundsteuerkleinbeträge im Sinne des § 28 Absatz 2 GrStG werden fällig: 1. am 15. August mit ihrem Jahresbetrag, wenn dieser 15,00 Euro nicht übersteigt; 2. am 15. Februar und 15. August zu je einer Hälfte ihres Jahresbetrags, wenn dieser 30,00 Euro nicht übersteigt. § 4 Inkrafttreten (1) Diese Satzung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. (2) Zum gleichen Zeitpunkt tritt die Satzung über die Erhebung der Grund- und Gewerbesteuer vom 16. November 2016 außer Kraft. Ausgefertigt: Kressbronn a. B., 24. November 2022 gez. Daniel Enzensperger Bürgermeister Haushaltssatzung 1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 0 1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3. und 1.6) von 0 2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von - 1.426.200 Heilungshinweise Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder auf Grund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Klimaschutz und Nachhaltigkeit Second-Hand als erste Wahl Von den 5,2 Milliarden Kleidungsstücken der Deutschen werden rund 40 Prozent sehr selten oder nie getragen. Die meisten landen in der Mülltonne oder im Altkleidersack – obwohl vieles fast wie neu ist und gut weiterverwendet werden könnte. Da zur Herstellung von Kleidung eine Menge Ressourcen aufgewendet werden müssen, ist das Ausmaß der Verschwendung sehr bedenklich. – Was dem einen oder der anderen nicht mehr gefällt, sucht der bzw. die andere vielleicht schon lange: Auf Kleidertauschoder Swap-Partys wird kräftig getauscht. Alle bringen Kleidungsstücke mit, die sie loswerden möchten und dürfen sich dafür genauso viele Teile aussuchen. Mehr Informationen erhalten Sie von der Initiative „Future Fashion“. – Kleiderverkäufe von privat an privat boomen. Allein die Online-Plattform Vinted (ehemals Kleiderkreisel) hat mittlerweile 25 Millionen Mitgliederinnen und Mitglieder weltweit. Hier wird man ziemlich wahrscheinlich die Sneaker wieder los, die inzwischen zu klein geworden sind – und findet das Kleid, das im letzten Sommer nicht mehr in der Lieblingsfarbe zu haben war. – Lust auf einen neuen Look? Kleidung lässt sich auch mieten. So kann man im schicken Kostüm das Kollegium überraschen oder auf der Hochzeit der besten Freundin im sündhaft teuren Designerkleid auftauchen. Auch hier wird das Internet zum unendlichen Kleiderschrank. Schicke Kleider für festliche Anlässe gibt es beispielsweise bei „Dresscoded“ oder „Kleiderei“. Quelle: https://www.nachhaltigkeitsstrategie.de/klimaschutz/ co2-spartipps/gut-zu-wissen Schwimm mal wieder... ... im Hallenbad Kressbronn a. B. Öffnungszeiten: Dienstag: Mittwoch: 09:45 – 11:00 Uhr und 17:00 – 20:00 Uhr 15:00 – 21:00 Uhr (Familien- und Senioren-Badetag) Donnerstag: 09:45 – 11:00 Uhr und 16:00 – 20:00 Uhr Freitag: Samstag: 16:00 – 19:00 Uhr 09:00 – 12:00 Uhr (nur von Oktober bis April)

Nummer 03 Die kleine Seepost Seite 5 Kultur und Tourismus Notenlos durch die Nacht – Das Wunschkonzert der Extraklasse Zwei Typen, zwei Keyboards, zwei Stimmen und ein Abend voller Überraschungen Pusch & Speckmann geben die „Living Jukebox“ und präsentieren ein Wunschkonzert der Extraklasse, das man so noch nie gehört hat – und das auch jedes Mal anders klingt. Ganz nach Lust, Laune und Kreativität der Gäste. Die sind nicht nur live mit dabei, sondern gestalten den Abend auch aktiv mit! Im Duett und im Duell improvisieren sich die beiden Ausnahmemusiker kunterbunt durch Klassik, Jazz, Musical und Pop. Ohne Playback, ohne Hilfsmittel und ohne Noten führen sie sich und ihre Pianos an die Leistungsgrenze. Zum Beispiel bei dem Wunsch, ein bestimmtes Thema allen möglichen und unmöglichen Interpreten samt ihrer charakteristischen Ausdrucksweise in den Mund zu legen. So treffen Kinderlieder auf Filmmusik, Choral auf Rock‘n Roll, Grönemeyer auf Pavarotti. Dabei kann schon auch mal ein „Medley des schlechten Geschmacks“ herauskommen. Getarnt in Anzug und Fliege wird bei „Notenlos“ der Stilbruch zelebriert, Lieblingssongs und Interpreten veralbert. Bastian Pusch und Andreas Speckmann wollen und haben eines: Spaß. Und den produzieren sie im Dauerfeuer, sind bald jeden Takt für eine neue Überraschung gut. So sorgen sie von Anfang für beste Stimmung im Publikum. Bastian Pusch ist seit über 20 Jahren freiberuflicher Pianist, Sänger, Komponist und Arrangeur. Als Pianist, Sänger und Bandleader ist Andreas Speckmann seit über 15 Jahren in verschiedenen Partybands, Jazzcombos, Big Bands sowie Duos und Trios unterschiedlicher Genres zu hören. Freitag, 21. April 2023, 19:30 Uhr, Einlass ab 18:30 Uhr, Festhalle, Hauptstraße 39, 88079 Kressbronn am Bodensee Freie Platzwahl. Mit Getränkebewirtung vor und nach der Veranstaltung sowie in der Pause. Vorverkauf: 18,00 € Normalpreis, 16,00 € ermäßigt für Mitglieder der Kressbronner Kulturgemeinschaft, Gäste mit Echt-Bodensee-Card, Rollstuhlfahrer, Schwerbehinderte mit Kennzeichen „B“, Schüler und Studenten Abendkasse: 20,00 € Normalpreis, 18,00 € ermäßigt Tickets sind erhältlich in der Tourist-Information im Bahnhof, Nonnenbacher Weg 30 sowie bei allen Reservix-Vorverkaufsstellen sowie online unter www.reservix.de. Gemeindebücherei Biografien – Spannendes und Bewegendes über interessante Persönlichkeiten Gunna Wendt: Waren wir doch Teile voneinander – Geschichten von berühmten Schwestern Die Beziehung zu einer Schwester gehört zu den intensivsten Bindungen im Leben – sie kann fundamentalen Halt, aber auch viel Zündstoff bieten. So war für Simone de Beauvoir ihre Schwester Hélène Komplizin und Untertanin zugleich, und Liesl Karlstadt fand nach schwerer Krise nur mit Hilfe ihrer Schwester zurück in den Alltag. Sisi, die Kaiserin von Österreich, und ihre Schwester Néné verständigten sich auf Englisch, ihrer Schwesternsprache, die sonst niemand in ihrer Umgebung verstand, und dass die disziplinierte Queen Elizabeth und die rebellische Prinzessin Margaret nicht immer einer Meinung waren, ist nicht erst seit »The Crown« bekannt. Über Schwestern weiß Gunna Wendt allerhand zu erzählen, sowohl Spannendes und Skandalöses als auch Bewegendes und Unterhaltsames. Paul Maar: Ein Hund mit Flügeln – Erfundenes und Erlebtes Paul Maars »Ein Hund mit Flügeln« sammelt unveröffentlichte Texte aus einem langen Autorenleben: Philipp hat sich in seinem Leben festgefahren, da trifft er eines Tages eine junge Frau, die barfuß auf der Friedhofsmauer sitzt. Ein Ehepaar streitet sich beim Frühstück über Alltägliches, während ein ungeheurer Racheplan Gestalt annimmt. Herr Lampert besteht als genialer Schildbürger die Abenteuer des Alltags auf seine Weise. Und ein Königssohn geht durch die Tür, die man nicht öffnen darf. Paul Maars Erzählungen – ergänzt um unveröffentlichte Reiseerinnerungen, Gedichte und Zeichnungen – entdecken das Komische im Tragischen und das Ernste im Heiteren, das Kind im Erwachsenen. Sie kennen die Abgründe der Seele und fliegen darüber hinweg, leicht und mit der alles ermöglichenden Kraft der Phantasie. Es sind die bisher verborgenen Seiten eines langen Autorenlebens. Sie sind ein Geschenk. Öffnungszeiten: Montag Dienstag Mittwoch geschlossen 10:00 bis 12:00 Uhr und 15:00 bis 18:00 Uhr 15:00 bis 18:00 Uhr Donnerstag 10:00 bis 12:00 Uhr und 16:00 bis 19:00 Uhr Freitag 15:00 bis 18:00 Uhr Ende Amtlicher Teil

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