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Nummer 03 Die kleine Seepost Seite 2 Kressbronn a. B. soll bis 2035 klimaneutral werden Der Bürgermeister will Kressbronn a. B. bis 2035 klimaneutral machen – und als Gemeinde Vorbild für energetische Sanierungen, Umstellung auf LED-Beleuchtung und Photovoltaik sein. In Sachen Digitalisierung der Verwaltung hat Enzensperger einen Trumpf im Ärmel: In den nächsten Wochen werde die Gemeinde das elektronische Rathaus – kurz „Elektra“ – freischalten. Dann sollen die Kressbronner sämtliche Leistungen der Gemeinde online beantragen können; mit Ausnahme von An- und Ummeldungen sowie der Beantragung von Ausweis und Pass. Daniel Enzensperger im Kreise seiner Kollegen: von links: Klaus Hoher MdL, Erster Landesbeamter Christoph Keckeisen, Volker Mayer-Lay MdB, Daniel Enzensperger Bürgermeister, Reinhold Schnell Kreisverbandsvorsitzender Gemeindetag, August Schuler MdL Spekulanten sollen beim Wohnungsbau keine Chance haben Applaus erntet Daniel Enzensperger dafür, wie in Kressbronn a. B. Wohnraum geschaffen wird: indem die Gemeinde selbst als Bauherr von Mietwohnungen auftritt, oder in Zusammenarbeit mit öffentlichen oder genossenschaftlichen Trägern. „Oberstes Ziel sollte es sein, dass Bauplätze an Kressbronner Familien mit Kindern gehen. Spekulationen privater Investoren oder auch Zweitwohnungen auf kommunalen Flächen oder Bauerwartungsland ist damit eine unmissverständliche Absage erteilt.“ Konkret würden mit dem neuen Baugebiet Bachtobel rund 160 Wohnungen geschaffen. Und das Baugebiet Moos I kommt noch hinzu. Thema der Woche Wer entscheidet über die Zulassung von Bauvorhaben? Bürgermeister: Für die Erteilung von Baugenehmigungen ist bei uns die Baurechtsbehörde des Gemeindeverwaltungsverbandes in Oberdorf zuständig. Die Baurechtsbehörde ist Herrin des Verfahrens und prüft alle einschlägigen gesetzlichen Vorschriften. Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens wird die Gemeinde beteiligt und muss eine Entscheidung darüber fällen, ob sie ihr sogenanntes Einvernehmen erteilt oder nicht. Die Gemeinde wird also quasi wie ein Nachbar angehört. Dafür darf die Gemeinde jedoch nur einen Teil der gesetzlichen Vorschriften prüfen. Und zwar diese, die der Gemeinde ihre Planungshoheit sichern sollen und mithin sie selbst und ihre Belange betreffen. Dabei handelt es sich aber um eine reine Rechtsprüfung ohne Ermessen. Die Prüfung der Gemeinde ist deshalb auf öffentliche Interessen begrenzt, private Belange der Nachbarn sind von der Gemeinde grundsätzlich nicht zu prüfen, sondern von der Baurechtsbehörde. Die Nachbarn werden allerdings nicht von der Baurechtsbehörde selbst, sondern von der Gemeinde angeschrieben (sog. Nachbarbeteiligung), bei der die Bauvorhaben auch eingereicht werden. Im System ist das etwas unlogisch, aber seit jeher so verankert. Hintergrund ist, dass die Gemeinde so früh wie möglich selbst informiert werden und auch der Baurechtsbehörde Arbeit abnehmen soll. Dies führt allerdings oft zur irrtümlichen Vorstellung, die Gemeinde sei Herrin des Verfahrens und habe alle Interessenlagen zu berücksichtigen. Mir ist es wichtig dies zu erklären, weil ich sehr oft den Eindruck habe, dass viele glauben, die Gemeinde hätte das Baugenehmigungsverfahren in der Hand und könne es steuern. Nein, die Gemeinde ist auch nur ein Verfahrensbeteiligter. Handlungsinstrument der Gemeinde zur Ausübung ihrer Planungshoheit ist der Bebauungsplan und nicht das Baugenehmigungsverfahren. Für die Erteilung des Einvernehmens innerhalb der Gemeinde ist entweder der Ausschuss für Umwelt und Technik oder der Bürgermeister zuständig. Wer zuständig ist, wird durch die Hauptsatzung der Gemeinde klar geregelt. Der Bürgermeister kann und darf also nur das entscheiden, was ihm kraft Hauptsatzung auch zugewiesen ist. Genau genommen muss er das ihm Zugewiesene aber auch entscheiden und darf es eigentlich nicht dem Ausschuss zuweisen. Dies könnte unter Umständen sonst ein Verfahrensfehler sein. Im Ergebnis spielt es für gewöhnlich keine Rolle, ob Ausschuss oder Bürgermeister entscheiden, weil es eine reine Rechtsprüfung ohne Ermessen ist. Das bedeutet, dass der Handlungsspielraum gegen null geht. Wird das Einvernehmen rechtswidrig versagt, kann die Baurechtsbehörde es ersetzen. Wird das Einvernehmen rechtswidrig erteilt, ist die Baurechtsbehörde so oder so nicht daran gebunden und kann selbst entscheiden. In der Hauptsatzung hat man vor allem aus Transparenzgründen festgeschrieben, dass gerade die größeren Bauvorhaben in der Zuständigkeit des Gemeinderatsausschusses liegen und damit öffentlich vorgestellt und diskutiert werden. Zum Beispiel ist der Bürgermeister bei Bauvorhaben nur bis zu drei Wohneinheiten zuständig und im Außenbereich nur für sog. privilegierte Vorhaben, wozu insbesondere landwirtschaftliche Vorhaben gehören. Die derzeitige Aufteilung der Bauvorhaben zwischen Ausschuss und Bürgermeister ist aus meiner Sicht sinnvoll, weil bei kleineren Bauvorhaben das Transparenzinteresse der Öffentlichkeit geringer und dafür das Beschleunigungsinteresse des Bauherrn größer ist.
Nummer 03 Die kleine Seepost Seite 3 Die größte Errungenschaft ist für Enzensperger die Rettungswache Am ausgiebigsten ist der Beifall aber, als Daniel Enzensperger auf schon Geleistetes zurückschaut. Genauer gesagt, auf die für ihn „größte Errungenschaft“, die in seine erste Amtszeit fällt: nämlich, dass es gelungen ist, in Kressbronn a. B. eine Rettungswache mit inzwischen 24-Stunden-Betrieb zu haben. „Wenn Sie auf Hilfe angewiesen sind, wissen Sie, dass es von entscheidender Bedeutung ist, ob ein Rettungsdienst in zwei oder in zwölf Minuten da ist“, sagt Enzensperger. Er umreißt auch, warum er so gern Bürgermeister ist: „Auf keiner anderen politischen Ebene kann man Ideen und Ziele so konkret angehen und mitunter auch verhältnismäßig schnell umsetzen.“ Bei so viel Tatendrang rät ihm Neukirchs Bürgermeister Reinhold Schnell als Vertreter des Kreisverbands des Gemeindetages in einem humorigen Grußwort, auch mal „offline“ zu gehen und sich Zeit zu nehmen. Pfarrer Armin Noppenberger wiederum legt in seinem geistlichen Grußwort dem Bürgermeister ebenso wie der Bürgerschaft ans Herz, alles zu stärken, „was die Gesellschaft offen, frei und zukunftsträchtig“ mache. Zeitlich eine Rolle rückwärts macht indes der Musikverein Kressbronn e. V., der den Abend begleitet – etwa mit einem jubilierenden Marsch, einem schmissigen Popstück von Stevie Wonder und vor allem einem Udo-Jürgens-Medley. Die Kressbronnerinnen und Kressbronner jubeln, bevor sie zu Gesprächen, Wein und Schnittchen schlendern. Harald Ruppert, SZ Amtliche Bekanntmachungen Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Kressbronn a. B. am Mittwoch, 25.01.2023 um 16:30 Uhr im Rathaus (Sitzungssaal). Tagesordnung: 1 Begrüßung und Informationen des Bürgermeisters 2 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 3 Einwohnerfragestunde 4 Bericht der Fraktionen und der Fraktionslosen über die Verwendung der pauschalen Entschädigung Vorlage: GR/2023/009 5 Kooperationsvereinbarung Bodo-Ringzug - Beitritt zum Interessensverband Vorlage: GR/2022/122 6 Anschluss der Kläranlage Apflau an die Verbandskläranlage Kressbronn a. B. - Vorstellung des Strukturgutachtens der Stadt Tettnang - Kosten und Finanzierungsplan - Aufnahme der Stadt Tettnang in den Abwasserzweckverband - Vorberatung für die Sitzung des Abwasserzweckverbandes Vorlage: GR/2023/003 7 Bebauungsplan „Parkplatz beim Strandbad“ - Satzungsbeschluss Vorlage: GR/2023/008 8 Flüchtlings- und Obdachlosenunterbringung - Aktueller Sachstand Vorlage: GR/2022/139 9 Baugebiet Moos I - Neubau einer Anschlussunterkunft - Standortbeschluss - Planungsauftrag Vorlage: GR/2022/137 10 Baugebiet Bachtobel - Wohnhaus mit Gewerbeeinheit am Bachtobelplatz - Ausschreibungsverfahren für die Gewerbeeinheit im Erdgeschoss Vorlage: GR/2023/001 11 3. Änderung der Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe - Änderung zum 01.01.2023 - Zustimmung zur Kalkulation - Satzungsbeschluss Vorlage: GR/2023/010 12 Gewährung von Eigenkapital und Trägerdarlehen an die Eigenbetriebe 2023 - Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben Vorlage: GR/2023/012 13 Neubeschaffung von drei Elektrofahrzeugen - Zustimmung zum Finanzierungsplan - Vergabeermächtigung an die Verwaltung Vorlage: GR/2023/002 14 Annahme von Spenden Vorlage: GR/2023/007 15 Verschiedenes Im Anschluss findet eine nichtöffentliche Sitzung statt. Kressbronn a. B., 16. Januar 2023 gez. Daniel Enzensperger Bürgermeister Hinweis: Die öffentlichen Unterlagen zur Sitzung und die gefassten Kurzbeschlüsse zu den jeweiligen Tagesordnungspunkten finden Sie im Sitzungsportal auf der Homepage der Gemeinde Kressbronn a. B. Impressum: Verlag: Schwäbische Zeitung Tettnang GmbH & Co. KG Lindauer Straße 9, 88069 Tettnang Geschäftsführer Andreas Querbach Herausgeber: Andreas Kling, 88079 Kressbronn a. B. Anzeigen-Annahme: Andreas Kling Verlag, 88079 Kressbronn a. B. Telefon 0 75 43 - 9 60 20, E-Mail: seepost@kling-verlag.de Abo-Service: Telefon 0 75 42 - 94 18-60 E-Mail: abo@kleine-seepost.de Druck: Druckhaus Müller OHG, 88085 Langenargen Die kleine See-Post erscheint wöchentlich. Verantwortlich für die Redaktion: Andreas Kling. Für den amtlichen Teil und Gemeindenachrichten: Gemeinde Kressbronn a. B., Bürgermeister Daniel Enzensperger Redaktions- und Anzeigen-Annahmeschluss: Dienstag 12:00 Uhr Anzeigenpreis: Euro 0,59 + Mehrwertsteuer pro mm/1-spaltig. Bezugspreis jährlich Euro 40,– incl. Zustellgebühr in Kressbronn a. B. Bei Postbezug zuzüglich Postgebühren.
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